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2022: Neuerungen für Reisende

Von OÖN, 24. Dezember 2021, 18:18 Uhr
Symbolbild: Reisende Bild: colourbox

Rosa Parkplätze, Tempolimit, permanente Winterreifenpflicht, Änderungen bei Maut und Vignetten – wo was gilt.

Wer eine Reise tut, hat viel zu erzählen – im Nachhinein. Im Vorhinein tut man gut daran, sich zu informieren, nicht nur über die geltenden Corona-Bestimmungen, auch über geltende Regelungen und Änderungen bei Autobahn- oder Parkplatzgebühren. Hier einige wichtige Neuerungen in den Nachbar- und Urlaubsländern.

Italien

In des Österreichers Lieblingsurlaubsland gilt bereits seit November ein Tempolimit für E-Tretroller. In Fußgängerzonen darf maximal 6 km/h, generell maximal 20 km/h gefahren werden. "Weiters gilt in Italien ab dem kommenden Jahr ein Parkverbot auf dem Gehsteig", erklärt Maria Renner von der ÖAMTC-Touristik. Ebenfalls seit November gibt es in unserem Nachbarland zudem die Möglichkeit der Einführung von "rosa Parkplätzen" für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zwei Jahre. Wer den entsprechend reservierten Parkplatz ohne Genehmigung missbräuchlich benutzt, muss eine Verwaltungsstrafe von bis zu 660 Euro zahlen. Der Strafrahmen für die unbefugte Nutzung von Behindertenparkplätzen wurde darüber hinaus auf 168 Euro bis 672 Euro angehoben.

Frankreich

Fix ist bereits jetzt eine Winterreifenpflicht in Frankreich, die zwischen 1. November und 31. März des Folgejahres für Bergregionen in den Alpen, Pyrenäen und Vogesen, im Jura- und Zentralmassiv sowie auf Korsika gilt. Die exakte Zone innerhalb eines Départements wird von der jeweiligen Behörde festgelegt und kann sich jährlich ändern. Eine aktuelle Übersichtskarte ist unter securite-routiere.gouv.fr abrufbar. Anfang und Ende der Zonen werden durch eine spezielle Beschilderung angezeigt. Innerhalb dieser Zonen müssen während des genannten Zeitraums Winterreifen (M+S Kennzeichnung) auf allen vier Rädern verwendet werden (Mindestprofiltiefe 3,5 mm). Alternativ können Schneeketten mitgeführt werden, die bei winterlichen Straßenverhältnissen zu montieren sind. Zusätzlich kann auch in anderen Départements bei entsprechenden Witterungsverhältnissen kurzfristig durch Beschilderung die Benutzung von Winterreifen vorgeschrieben werden.

Deutschland

Ab 2022 sollen Auto-, Lastwagen- und Busfahrer in den Kfz-Verbandskästen ihrer Fahrzeuge verpflichtend zusätzlich zwei Mund-Nase-Bedeckungen (Gesichtsmasken) mitführen müssen. Ein genaues Datum steht noch nicht fest, die gesetzliche Änderung ist jedoch für kommendes Jahr geplant.

Slowenien

In unserem südlichen Nachbarland erfolgt der Umstieg von der Klebe- auf die E-Vignette in zwei Schritten. Seit 1. Dezember 2021 gibt es die Jahresvignetten der Klassen 1 (Motorrad), 2A (Pkw), 2B sowie die Halbjahresvignette der Klasse 1 nur noch digital. Ab 1. Februar 2022 gilt dies auch für die Monats- und 7-Tages-Vignetten. Die Jahresvignetten gelten zudem nur noch zwölf Monate (z. B. 20. Dezember 2021 bis inkl. 20. Dezember 2022), dafür kann man sie kaufen, wann man möchte. Eine weitere Neuerung sieht vor, dass sämtliche digitale Vignetten bis zu 30 Tage vordatiert werden können.

Polen

Bereits mit 1. Dezember 2021 wurde in Polen zur Erhebung der Maut ein neues e-TOLL-System auf staatlich verwalteten Autobahnen eingeführt. Seither werden auf der A2 und A4 die Gebühren mittels e-TOLL-App oder durch den Kauf eines e-Tickets entrichtet.

Spanien

Mit Jänner 2022 wurde das gesamte Stadtgebiet von Madrid zur Umweltzone (Zona de Bajas Emisiones, ZBE) erklärt. Diese gilt ganzjährig rund um die Uhr. In Spanien zugelassene Fahrzeuge benötigen für die Einfahrt eine Umweltplakette (Distintivo Ambiental). "Für im Ausland registrierte Fahrzeuge reicht der Nachweis der erforderlichen Abgasnorm mittels Zulassungsschein", sagt die ÖAMTC-Touristikerin Renner.

Belgien

In den Umweltzonen von Brüssel, Gent und Antwerpen ist ab kommendem Jahr die Fahrt mit Dieselfahrzeugen mit Abgasnorm Euro 4 verboten und daher nicht mehr kostenlos möglich. Für solche und andere Fahrzeuge, die die Umweltzone regulär nicht mehr befahren dürfen, gibt es die Möglichkeit, einen Tagespass für die Einfahrt um 35 Euro zu kaufen (maximal achtmal pro Jahr).

Alle Neuerungen unter oeamtc.at/neuerungen2022

Corona-Regeln

Thailand
Die Regierung hat wegen der Ausbreitung der Omikron-Variante die Einreiseregeln vorübergehend verschärft. Das quarantänefreie „Test & Go“-Modell für vollständig Geimpfte wird ab sofort ausgesetzt. Bereits registrierte Urlauber dürften jedoch wie geplant einreisen. Am 4. Jänner wird die Lage neu bewertet. Das bereits seit Juli laufende Sandbox-Modell auf der größten Insel Phuket, bei dem vollständig geimpfte Touristen unter bestimmten Auflagen quarantänefrei Ferien machen können, soll weiterlaufen.

Italien

Bis Silvester gilt eine Corona-Testpflicht für alle Einreisenden aus EU-Ländern. Ungeimpfte müssen fünf Tage in Quarantäne. Alle Reisenden müssen zudem eine digitale Anmeldung ausfüllen. Nur Geimpfte und Genesene (2G) können in Restaurants oder Skihütten essen gehen. Wer mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder geschlossenen Skiliften fährt, muss negativ getestet, geimpft oder genesen sein (3G).

Schweiz

Jeder Einreisende muss einen negativen PCR-Test vorweisen und sich im elektronischen Kontaktverfolgungsportal anmelden. Vier bis sieben Tage nach Ankunft ist ein zweiter Test vorgeschrieben (Antigentest). Es gilt Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Innenräumen. Restaurants und Bars haben die Wahl: Sie können auch Ungeimpfte zulassen, die einen Test vorweisen oder nur Geimpften und Genesenen Zutritt gewähren. Antigentests gelten 24 Stunden. Alle gebündelten Infos unter: mySwitzerland.com/offen

Frankreich

Ungeimpfte müssen für die Einreise einen negativen PCR- oder Antigentest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Für Museum, Gaststätte oder Skistation gilt 3G. Menschen über 65 Jahre brauchen eine Boosterimpfung, sofern ihre Impfung sieben Monate zurückliegt. Bus- und Zugreisende müssen genesen, geimpft oder getestet sein.

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1  Kommentar
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jamei (25.489 Kommentare)
am 26.12.2021 12:25

..." Ebenfalls seit November gibt es in unserem Nachbarland zudem die Möglichkeit der Einführung von "rosa Parkplätzen" für Schwangere und Eltern mit Kindern bis zwei Jahre. Wer den entsprechend reservierten Parkplatz ohne Genehmigung missbräuchlich benutzt, muss eine Verwaltungsstrafe von bis zu 660 Euro zahlen. Der Strafrahmen für die unbefugte Nutzung von Behindertenparkplätzen wurde darüber hinaus auf 168 Euro bis 672 Euro angehoben."...

Da könnte sich unsere Gesetzgebung ein Scheibchen abschneiden - aber da fehlt
anscheinend mancher Entscheidungsträger-in der Mut.....

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