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Sechs Fragen rund um die Rettungsgasse

Von Carsten Hebestreit, 11. November 2018, 00:04 Uhr
Rettungsgasse
Bild: Weihbold

Muss den Einsatzkräften auch auf Bundesstraßen Platz gemacht werden? Dürfen Motorradfahrer vorbeifahren?

Er hatte es eilig, begründete dieser Tage ein Autofahrer seine Wahnsinnsfahrt hinter einem Rettungswagen im Einsatz. 15 Kilometer war der Lenker im Montagmorgen-Stau auf der B3 im Windschatten des Blaulicht-Fahrzeuges, das die Rettungsgasse nutzte, unterwegs - die OÖN berichteten. Das Resultat: Nicht nur das Rettungsteam war extrem aufgebracht, auch Dutzenden Autofahrern stand die Zornesröte im Gesicht. Der Verkehrssünder wurde von der Polizei ausgeforscht und kassierte umgehend diverse Anzeigen.

Verkehrsminister Norbert Hofer (FPÖ) setzte gleichzeitig eine Verschärfung der Straßenverkehrsordnung (StVO) durch. Der Verstoß gegen die Rettungsgasse wird künftig ein Vormerkdelikt wie etwa alkoholisiert Autofahren, Überfahren eines Stopp-Schildes oder das Ignorieren eines Zebrastreifens. Durch diese Verschärfung kann Rettungsgassen-Sündern früher als bisher der Führerschein abgenommen werden.

Auch wenn die Aufregung bei Missachtungen groß ist, ebenso riesige Wissenslücken klaffen bei Autofahrern, geht’s um Details rund um die Rettungsgasse. Was ist erlaubt – und vor allem: was nicht? Die OÖN-Motor-Redaktion hat beim ÖAMTC nachgefragt, Club-Juristin Corinna Hotz die Antworten auf sechs Fragen geliefert.

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Rettungsgasse

PDF-Datei vom 09.11.2018 (4.018,95 KB)

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1. Muss die Rettungsgasse nur auf Autobahnen und Schnellstraßen oder auch auf Bundesstraßen gebildet werden? Der Verkehrssünder vor wenigen Tagen war ja auf der B3 von Perg Richtung Linz unterwegs.

Nein, die Rettungsgassen-Regelung betrifft nur Autobahnen und Autostraßen, wenn zumindest zwei Fahrstreifen in eine Fahrtrichtung vorhanden sind (§46 Abs. 6 StVO bzw. §47 StVO).

2. Der Verstoß gegen die Rettungsgassen-Pflicht wird ein Vormerk-Delikt. Wie hoch werden die Strafen sein?

Die Strafen bzw. der Strafrahmen bleiben mit bis zu 726 Euro für das Befahren der Rettungsgasse gleich. Wird ein Einsatzfahrzeug behindert, kostet dies auch weiterhin zwischen 72 und 2180 Euro. Neu ist nur, dass der Verstoß vorgemerkt wird.

3. Der Bundespräsident darf durch die Rettungsgasse fahren. Wer noch?

Einsatzfahrzeuge (Feuerwehr, Polizei, Rettung) dürfen die Rettungsgasse benutzen, zudem Fahrzeuge des Straßendienstes und des Pannendienstes.

4. Zumeist nutzen Urlauber im Sommer aus Unwissenheit die Rettungsgasse, um an dem Stau vorbeizufahren. Auf der Linzer Stadtautobahn hingegen sind zu den Stoßzeiten vor allem Einspurige unterwegs, die den Vorteil der Rettungsgasse nutzen. Dürfen Motorrad- oder Rollerfahrer durch die Gasse fahren?

Eine Rettungsgasse darf nicht befahren werden, auch nicht von Motorradlenkern. Die Ausnahmen – siehe oben.

5. Ist ein Spurwechsel erlaubt – also über die freie Rettungsgasse hinweg?

Ein Spurwechsel an sich ist erlaubt, soweit andere Verkehrsteilnehmer weder gefährdet noch behindert werden. Es ist darauf zu achten, dass herannahende Einsatzfahrzeuge, die die Rettungsgasse befahren, nicht behindert werden. Werden freilich die Blaulicht-Fahrzeuge behindert, drohen Strafen.

6. Oft fotografieren Autofahrer Rettungsgassen-Sünder und zeigen diese bei der Polizei an. Ist dieses Vorgehen legal?

Beim Fotografieren aus dem Auto heraus ist Vorsicht geboten. Das Aufzeichnen von Videos oder das Erstellen digitaler Fotos zur Strafverfolgung sind auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur der Polizei und nur unter recht strengen Voraussetzungen gestattet. Eine Privatperson muss aufgrund des Verstoßes gegen das Datenschutzrecht mit einer empfindlichen Strafe und zivilrechtlich geltend gemachten Unterlassungsansprüchen rechnen.

 

Die Rettungsgasse

Die Rettungsgasse wurde in Österreich am 1. Jänner 2012 eingeführt. In Europa ist die Rettungsgasse unter anderem in Deutschland (neue Regelung seit 2016), Tschechien (2005) und Ungarn (2012) Pflicht.

 

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46  Kommentare
46  Kommentare
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marchei (4.370 Kommentare)
am 12.11.2018 10:02

Es ist ja eigentlich komplett egal was erlaubt bzw verboten ist. Solange es nicht kontrolliert und exekutiert wird ist es ja ohnehin nur Blabla.

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mrsunshine (232 Kommentare)
am 11.11.2018 23:33

Einspurige behindern niemanden das ist bloß der Neid warum das verboten sein soll. Vor allem stimmt es nicht wenn die Fahrzeuge der anderen Spuren stehen. Dann ist es ein berechtigtes vorbeifahren wenn ausreichend Platz ist.

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autoroli74 (33 Kommentare)
am 11.11.2018 14:54

Und WIEDER eine falsche Erklärung:
Der Pannenstreifen darf bei der Bildung der Rettungsgasse NUR BEI BEDARF benützt werden!
D.h. in der Praxis SOLLTEN eigentlich Rettungsgasse UND Pannenstreifen frei bleiben. Das geht sich fast überall aus.
Leider hat die ASFINAG von der ersten Minute an falsches Informationsmaterial verbreitet - und auch die bei diesem Artikel beiliegende Grafik ist falsch! Hier ist eine Zuordnung, wer auf welche Spur gehört, in der Praxis nicht mehr machbar. Bei den Auf- und Abfahrten kollabiert alles.
Gute Idee, mangelhafte Ausführung!

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 11.11.2018 15:03

autoroli: "er Pannenstreifen darf bei der Bildung der Rettungsgasse NUR BEI BEDARF benützt werden!
D.h. in der Praxis SOLLTEN eigentlich Rettungsgasse UND Pannenstreifen frei bleiben. Das geht sich fast überall aus."

Bitte rechnen Sie mal vor!

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 15.11.2018 17:38

Stimmt halt nur nicht was du sagst.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 11.11.2018 14:24

Zu Pkt. 6.
“Das Aufzeichnen von Videos oder das Erstellen digitaler Fotos zur Strafverfolgung sind auf Straßen mit öffentlichem Verkehr nur der Polizei und nur unter recht strengen Voraussetzungen gestattet.“

Das heißt jetzt für mich:
Ich darf das Kennzeichen, den Autotyp, die Farbe, falls vorhanden Firmen. oder Werbeaufschriften auf Papier aufschreiben und dann der Polizei weitergeben. Den wenn alles Beobachtete zusammen passt ist es ja auch glaubwürdig.

Dass ich diese Daten dem selbst aufgezeichneten (bei Stillstand) oder vom Beifahrer aufgezeichneten (bei zähem Verkehr) Video entnommen habe ist ja nicht evident. Vor Übergabe der “Papierdaten“ wird das Video sogar gelöscht.

Ist das jetzt Verstoßes gegen das Datenschutzrecht oder legal?

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KlausBrandhuber (2.065 Kommentare)
am 11.11.2018 13:20

Zu Punkt 6: Wann, endlich, hört der Blödsinn mit dem "Datenschutz" auf. Natürlich darf ein Video nicht ins Internet gestellt werden, aber warum soll das nicht für eine Anzeige bei der Polizei genutzt werden? In anderen Ländern (z.B. GB) bekommen Leute mit Dash-Cam von der Versicherung Rabatt!

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 11.11.2018 12:42

Die Rettungsgasse ist und bleibt eine Fehlkonstruktion.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 11.11.2018 14:26

Weil einige Leute zu blöd dafür sind!

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 11.11.2018 15:12

a) Grundsätzlich ist es ein Problem des Platzmangels

b) ist das System völlig unnötig "kompliziert".

Die Rettungsgasse sollte am Pannenstreifen sein.

Das ersetzt die Verschieberei des Verkehrs auf eine "verbotene" Fläche, und es verhindert die Einfädlerei der Rettungskräfte in die Rettungsgasse und auch die Ausfädelei aus einer Rettungsgasse.

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WernerKraus (938 Kommentare)
am 11.11.2018 10:51

Warum darf der BP die Rettungsgasse benutzen? Ist der Präsident so wichtig? Nicht weil es jetzt noch der alte VDB ist, aber auch wenn wir mal einen Präsidenten mit Hirn und Verstand bekommen sollten, und keinen abgewrackten Linken Sozi oder anderen.

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Loeffelzwerg (84 Kommentare)
am 11.11.2018 11:40

Das ist eine bodenlose Frechheit.
Herr VdB führt sein Amt sehr maßvoll und korrekt. Dass er zum Beispiel die Herren Vilimsky und Gudenus nicht Minister werden ließ, war berechtigt und sehr mutig!

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hot_doc (518 Kommentare)
am 11.11.2018 12:34

Schon schlimm wenn man zweimal eine Wahl verliert.
Der "ältere" Herr ist noch dazu körperlich so fit im gegensatz zu anderen Politikern die gern mal KO gehen und das Handy aus dem Fenster werfen!

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( Kommentare)
am 11.11.2018 09:31

von mir kommt jetzt auch eine frage.habe dieser tage im tv gehört,daß taube auch den Führerschein machen.der kann ja das Folgetonhorn gar nicht hören.wie soll denn das gehen.

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Einheizer (5.398 Kommentare)
am 11.11.2018 08:25

Der Unsinn Rettungsgasse wurde von den Deutschen übernommen. Diese haben vielfach KEINEN Pannenstreifen , daher die Rettungsgasse.
In Österreich ist das auf Grund der Pannenstreifen völlig unnötig !

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Juniper (352 Kommentare)
am 11.11.2018 08:54

Einheizer, die Einführung der Rettungsgasse wurde von den Blaulichtorganisationen gewünscht, weil das Vorrücken am Pannenstreifen immer wieder behindert war.

Wie kommst du darauf es besser zu wissen als jene, die ständig damit konfrontiert sind.

Abgesehen davon ist es obsolet. Einfach an geltende Gesetze halten

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( Kommentare)
am 11.11.2018 09:35

rettungsgasse ist wichtig.vor jahren hat ein Arzt eine Patientin 60km.in ein anderes Krankenhaus geschickt.wenn die Rettung nicht durchgekommen wäre,wäre diese frau gestorben.in dieser rettung war eine frau mit gehirnanorysma.auf die idee,daß er einen notarzthubschrauber anfordert ist er nähmlich nicht gekommen.

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a_nungsvoll (1.237 Kommentare)
am 11.11.2018 18:21

Auf die Idee, dass bei einer solchen Erkrankung der Druckunterschied beim Fliegen für die Patientin tödlich sein könnte, kommen jetzt aber sie nicht.
Ich denke, ein Mediziner weiß schon, wann ein Transport mit dem Rettungshubschrauber angebracht ist oder nicht.
Übrigens habe ich schon erlebt, dass schlicht und ergreifend kurzfristig kein Rettungshubschrauber verfügbar war.

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fai1 (5.984 Kommentare)
am 11.11.2018 11:53

@Einheizer
mit dem Unterschied, dass die Deutschen die Rettungsgasse bis heute nicht annähernd kapiert haben.

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 11.11.2018 11:58

Der Pannenstreifen ist für liegengebliebene Fahrzeuge, die Einführung der zweckmäßigen und bis auf wenige Ausnahmen auch funktionellen Rettungsgasse wurde notwendig, weil Einsatzfahrzeuge viel zu oft am Pannenstreifen anstanden, wo ein Spurwechsel wegen Rückstau ganz einfach nicht möglich war.

Leider gibt es zu viele Ignoranten mit ausgeprägtem Kurzzeitgedächtnis!

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KlausBrandhuber (2.065 Kommentare)
am 11.11.2018 13:16

Und immer wieder derselbe Unsinn! Wer zu blöd ist, die Rettungsgasse zu beachten/zu bilden soll den Zettel abgeben!

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oneo (19.368 Kommentare)
am 11.11.2018 15:16

Anscheinend gibt es viele Blöde - ergo wird sowas nie funktionieren.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 11.11.2018 14:07

Genau, die Rettungsgasse sollte eigentlich der Pannenstreifen sein. Wenn Einsatzkräfte bei einer Auffahrt auffahren, dann wäre der Pannenstreifen eigentlich sinnvollerweise die Rettungsgasse. Ist der Pannenstreifen mit Autos verstopft, kann kein Fahrzeug auf die derzeitige Rettungsgasse einmünden.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 11.11.2018 14:39

oneo, so ein Blödsinn!

Falls der Verkehr noch zäh fließt (5 – 10 km/h) kann sich das Rettungsfahrzeug mühelos einmünden – man muss es hinein bzw. durchlassen, ein bis zwei Spuren nach links.

Falls der Verkehr still steht stehen die Autos ja nicht Stoßstange an Stoßstange. Es genügt, wenn ein bis zwei Autos etwas vorfahren, kann kann man bei diesen 2,6 m quer zur Rettungsgasse durchfahren.
Bei Stillstand kommt eh niemand von hinten, schauen und aufpassen müssen die Fahrer trotzdem.

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 11.11.2018 15:05

oneo hat recht.

Es wäre deutlich intelligenter, wenn die "Rettungsgasse" am Pannenstreifen gebildet wird.

Dann ist dieses von Ihnen kompliziert dargestellte Szenario des Einfädelns erst garnicht notwendig.

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oneo (19.368 Kommentare)
am 11.11.2018 15:11

Kein Blödsinn ! Fachleute haben die Rettungsgasse in der derzeitigen Form als total falsch eingeschätzt. Pannenstreifen muß ja ohnehin immer frei bleiben. Ergo kann er als Rettungsgasse benützt werden und auch das Einmünden bei Auffahrten ist problemlos.

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 11.11.2018 15:13

so ist es, oneo.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 11.11.2018 16:05

@oneo und betterthantherest
Natürlich ist die -rettungsgasse nicht perfekt, weil manche nicht mitmachen – aus welchen Gründen auch immer (dumm oder ignorant oder egoistisch?)
Aber auch beim Pannenstreifen gibt’s zwei wesentliche Fragen:
Was ist, wenn keiner vorhanden ist?
Was ist, wenn dieser durch Autos oder LKWs (noch breiter) mit Panne verstopft ist?

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 11.11.2018 16:17

Weinberg, es sind sicher deutlich häufiger Auf- und Abfahrten (Einfädeln / Ausfädeln!) an der Autobahn anzutreffen als Pannenfahrzeuge am Pannenstreifen.

Alleine dieser 1 Punkt spricht schon gegen Ihre liebgewonnene Rettungsgasse nach System Österreich.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 11.11.2018 16:44

betterthantherest: Erstens ist das nicht “meine liebgewonnene Rettungsgasse nach System Österreich“, sondern die derzeitge Regelung in der StVO. Mit halbwegs intelligenten und nichtegoistischen Verkehrsteilnehmer wäre es auch realisierbar.

Zweitens fehlt die Antwort, was ist, wenn kein Pannenstreifen vorhanden ist.

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 11.11.2018 17:11

Weinberg, wie soll Ihrer Meinung nach die Rettungsgasse gebildet werden, wenn der Platz vom Pannenstreifen fehlt?

Na? Dämmerts?

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 11.11.2018 18:05

betterthantherest
Immer noch nicht kapiert, dann halt ausführlicher
Fahrstreifen auf der Autobahn ca. 4 m breit, ein LKW (wenn kein Sondergtransport) maximal 2,5 m, die PKWs mit Außenspiegel bis 2,10 m. Die breite Fahrbahn bewirkt dass bei 130 (tlw. mehr) das Überholen oder Nebeneinanderfahren gefahrlos ist.

Bei Unfall steht alles und man kann ohne Gefahr im Schritttempo näher zusammenrücken (links und rechts) oder zum Mittelbegrenzer (Beton) auf 25 cm ranfahren, bei voller Fahrt nicht.
So wird auf jeder Autobahn (egal ob 2- oder 3-spurig) genug Platz für die Einsatzfahrzeuge.

Bei vorhanden Pannenstreifen ohne Rettungsgassenpflicht bleibt JEDER MITTIG auf seiner Spur!!
Die KFZs rechts bleiben dann 0.5 m Pannenstreifen entfernt.
Gut, der Pannensteifen reicht meistens aus, aber kommt z. B.eine Eisenbahnunterführung mit nur 20 m Breite, dabei verengt sich oft der Pannenstreifen und das Einsatzfahrzeug kommt nicht mehr durch.

Na? Dämmerts?

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 11.11.2018 18:15

Weinberg, Sie gehen von völlig falschen Annahmen aus.

Fahrbahnbreite Autobahn:
3,75 m je Fahrspur (nicht wie von Ihnen angegeben 4 m)

Breite der Fahrzeuge:
2,10 m für PKW ist (gerade noch) richtig
2,50 für LKW ist weit von den Fakten entfernt.

Bei der Breite der LKWs liegen Sie völlig daneben.
Erstens dürfen LKWs 2,55 cm breit sein (Thermos 260 cm). Und zweitens, und das ist wichtig: zu dieser Breite kommen noch links und rechts die Spiegel mit jeweils ca. 25-30 cm. Das ist nämlich wichtig, weil die Rettungsgasse bei niedriegem FAHRtempo gebildet werden muss. Somit ist der LKW ca. 310 cm breit + etwas Seitenabstand.

Dämmerts?

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oneo (19.368 Kommentare)
am 11.11.2018 15:13

Und was ist, wenn auch nur ein paar Autos die Rettungsgasse nicht bilden? Dann ist Deine Theorie nichts wert.

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franz.rohrauer (1.029 Kommentare)
am 11.11.2018 08:07

Ein Punkt fehlt mir in der Auflistung: Befahren des Pannenstreifens: ERLAUBT (siehe StVO, §46(4)), EMPFOHLEN oder GEFORDERT

Die Frage stellt sich speziell dann, wenn auf den Fahrspuren genügend Platz für eine Rettungsgasse ist UND der Pannenstreifen für Linienbusse freigegeben ist

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teja (5.824 Kommentare)
am 11.11.2018 07:42

da bin ich aber froh und glücklich das der HBP die rettungsgasse benützen darf. vielleicht zum zigarettenholen.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 11.11.2018 08:40

das hat der Heinzi einmal vorgeführt, und damit er bzw. sein Fahrer nicht bestraft wird, machte man das gleich zur Regel.

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spoe (13.470 Kommentare)
am 11.11.2018 05:42

Natürlich darf man fotografieren und filmen, solange man nicht gegen die STVO verstößt oder systematisch handelt.

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Juniper (352 Kommentare)
am 11.11.2018 08:57

Können sie das begründen? So wie ich das Verstanden habe geht es um den Datenschutz....nur das ist für mich wie ein Buch mit sieben Siegeln....(einmal abgesehen davon daß ich von der Juristerei keine Ahnung habe)

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Istehwurst (13.376 Kommentare)
am 11.11.2018 01:40

Österreich muss wirklich bei jedem Blödsinn mitmachen ..... 4 Länder von ca 193 ? haben diese dumme Lösung...

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leapingfox (615 Kommentare)
am 11.11.2018 00:32

Selbst erlebt:
A2 Richtung Wien, 4 spurig.
Stau, laut Radio Unfall,und Rettungsgasse tadelos gebildet.
Rettung kommt von der Auffahrt und findet den Pannenstreifen zu.
Es dauert fast eine 1/4 bis sie sich in die Rettungsgasse vorkämpfen kann.

Zu spät angekommen?!?

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MitDenk (29.558 Kommentare)
am 11.11.2018 06:11

Wahrscheinlich wird zu wenig publiziert, dass in so einem Fall ganz besonderes Augenmerk auf die Freihaltung von Zufahrtswegen gelegt werden muss.
Bei der Vielzahl von Egoisten die unterwegs sind, ist es keine Selbstverständlichkeit, dass mitgedacht wird.

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betterthantherest (33.772 Kommentare)
am 11.11.2018 12:43

nicht die Leute sind zu dumm. Sondern das System "Rettungsgasse" ist eine Fehlkonstruktion.

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leapingfox (615 Kommentare)
am 11.11.2018 00:26

Ja, selbst Landespolizeidirektoren halten die Rettungsgasse, neben der linkesten Fahrbahn für Schwachsinn, in einem Land, in dem es Pannennenstreifen an Autobahnen gibt.

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Joob (1.324 Kommentare)
am 11.11.2018 12:07

Es gibt aber auf der Autobahn viele Stellen wo der Pannenstreifen einfach aufhört ! z.B. bei Brücken oder Unterführungen !
Dann steht die Rettung erst wieder an !!

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( Kommentare)
am 11.11.2018 17:04

Wusste gar nicht, dass wir in Ö. kilometerlange Brücken und Unterführungen haben? Und sich dort natürlich eine Rettungsgasse, wie auch immer (Sache des Hausverstandes), bildet.

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