Radweg oder doch kein Radweg?
LINZ. OÖN-Leser schicken Fotos von Kreuzungen, die unklar geregelt sind.
Wer hat Vorfahrt? Wann darf ein Radfahrer losfahren? Nicht immer ist die Regelung an Kreuzungen oder auf Radwegen klar. Die OÖN-Motor-Redaktion bat um Beispiele und etliche Leser schickten Infos samt Fotos (E-Mail an radeln@nachrichten.at). Wir zeigen einen Fall aus Leonding.
"Darf man da mit dem Rad hinüber fahren oder muss man schieben? Gilt das Fußgängersignal auch für Radfahrer? Wenn nicht, darf ich also auch bei roter Fußgängerampel fahren?", fragte Alfred Bögl.
Der ÖAMTC antwortet: "Links neben dem Zebrastreifen ist zwar offensichtlich eine Radfahrerüberfahrt, dieser ist jedoch weder markiert noch beschildert. Rechtlich ist daher keine Radfahrerüberfahrt gegeben. Die Fläche zählt zur Fahrbahn, die auch von Fahrradfahrern benützt werden darf. Die Fußgängerampel gilt zwar nicht für Radfahrer, diese dürfen jedoch die Fahrbahn nur queren, wenn die Ampel für den Hauptverkehr rot zeigt." So die rechtliche Situation. Nachsatz: "Es ist kein Grund ersichtlich, warum hier keine Markierung und keine Ampelsignale für eine Radfahrerüberfahrt vorhanden sind."
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