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Blau-Weiß hat im Streit um Torhüter Hankic gute Karten
Lustenau wird wohl beim Versuch scheitern, den Linzer kostenlos abzuwerben
40 bis 50 kritische Verträge
Rechtlicher Unterschied
Option:Der Verein behält sich das Recht vor, selbst zu entscheiden, ob er den Vertrag eines Spielers am Ende der Saison verlängert und die Option „zieht“. Um im Falle Rechtsstreits nicht zu verlieren, sollte der Verein dem Spieler dafür (mindestens) 20 Prozent mehr Gehalt geben - und die Dauer der Verlängerung sollte ein Jahr nicht überschreiten. Ansonsten würde die Option als einseitig gelten - also nur dem Verein helfen. Das ist laut OGH-Urteil verboten. Klausel: Der Vertrag verlängert sich automatisch bei einer gewissen Anzahl von Einsätzen des Spielers oder dem Erreichen eines sportlichen Ziels. Hier ist keine automatische Gehaltserhöhung notwendig.
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Wertes Nachrichten-Sport-Team!
Eigentlich bin ich es ja gewöhnt, dass ihr bevor ihr einen Artikel "rausknallt" schon genau recherchiert habt.
Wenn ihr heute zurück rudern müsst weil euch der Unterschied zwischen Option und Klausel nicht bekannt war, so spricht dies nicht für eben diese gewissenhafte Recherche.
Seid also bitte so freundlich und versichert euch in Zukunft wieder eurer - im Normalfall - vorhandenen Qualitäten.
Dann muss man sich als Blau-Weiss-Fan nicht den ganzen Tag über seinen Verein ärgern. Danke!