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Teure Souvenirs: Was man aus dem Urlaub lieber nicht mitbringen sollte

18. August 2017, 00:04 Uhr
Teure Souvenirs: Was man aus dem Urlaub lieber nicht mitbringen sollte
Elfenbeinprodukte in den Koffer zu packen, ist nicht ratsam. Bild: Reuters

Wer sich nicht an Ausfuhrverbote hält, riskiert hohe Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe.

Korallenketten, Elfenbeinanhänger oder Orchideen – das sind hübsche Souvenirs, mit denen man sich aber große Probleme einhandeln kann. Mehr als 35.000 Tier- und Pflanzenarten, deren Bestand gefährdet ist, sind laut Washingtoner Artenschutzabkommen CITES geschützt. "Für die Mitnahme in die EU sind zwei Genehmigungen erforderlich: einerseits eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und andererseits eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Lebensministeriums", klärt ÖAMTC-Touristikerin Dagmar Riedl auf. "Das gilt auch für Erzeugnisse, die aus geschützten Arten hergestellt werden."

Wer ein solches Souvenir ohne Genehmigungen mitbringt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich.

"Aber auch bei der Ausfuhr von Kunst und Antiquitäten ist Vorsicht geboten. Diese dürfen, wenn überhaupt, in den meisten Ländern nur mit spezieller Genehmigung mitgenommen werden. Im Zweifelsfall nimmt man vom Kauf lieber Abstand", rät Riedl. Hier sind weitere Tipps der Expertin:

Mittelmeerländer: In vielen Ferienorten werden Korallen oder Riesenmuscheln angeboten, die aus anderen Ländern stammen. Davon sollte man die Finger lassen. In Griechenland und Kroatien ist zudem die Ausfuhr von Antiquitäten ohne Genehmigung des Kulturministeriums verboten und strafbar.

Afrika: Produkte aus Elfenbein oder Fellen von Raubkatzen sowie Lederprodukte von Flusspferden, Nashörnern, Krokodilen und Schlangen dürfen nicht mit nach Hause genommen werden.

Karibik: Für Souvenirs aus schwarzen und blauen Korallen sowie aus Steinkorallen sind Genehmigungen nötig. Vorsicht ist auch bei Haifischzähnen, Kakteen, Hartholzschnitzereien und Zierpflanzen geboten.

China: Genehmigungen sind für Produkte aus Schlangen- und Eidechsenhäuten, Arzneimittel der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) und Schnitzereien aus Zähnen und Hörnern von Flusspferden und Walrössern nötig.

Indien: Der Handel mit Shahtoosh-Tüchern, die aus der Wolle der gefährdeten Tibet-Antilope gefertigt sind, ist strafbar. Alternative: Pashmina aus Kaschmir.

Thailand: Orchideen dürfen nur mit Genehmigung ausgeführt werden, da die Pflanzen stark gefährdet sind und der Handel mit ihnen gesetzlich streng geregelt ist.

Russland: Für die Ausfuhr erlaubt sind maximal 125 Gramm Stör-Kaviar.

Zollfreigrenzen beachten

Auch die Einfuhr erlaubter Mitbringsel kann teuer werden, wenn die Zollfreigrenze überschritten wird. "Bei der Einfuhr von Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen nur Waren für den persönlichen Gebrauch im Wert von 430 Euro von Flugreisenden bzw. 300 Euro von allen anderen Reisenden zollfrei eingeführt werden", sagt Riedl.

Werden die Freigrenzen überschritten, müssen die Waren beim Zoll deklariert und die Eingangsabgaben bezahlt werden. "Prinzipiell sollte man für alle Einkäufe Rechnungen haben. Sonst wird der Warenwert vom Zoll geschätzt", rät Riedl.

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