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Starres Kameraauge auf das Rednerpult und auf die Bank der Stadtregierung

Von Hannes Fehringer, 12. Dezember 2017, 00:04 Uhr
Starres Kameraauge auf das Rednerpult und auf die Bank der Stadtregierung
Nach dem strengen Datenschutz herzeigbar: der Steyrer Gemeinderat, nicht aber Besucher auf der Zuhörerbank. Bild: feh

STEYR. Über Youtube wird am Donnerstag erstmals die Gemeinderatssitzung live aus dem Steyrer Rathaus übertragen. Die Stadt ist äußerst bemüht, nicht mit dem Datenschutz anzuecken.

Christian Schott, der Chef des privaten Regionalfernsehens RTV, wird am Donnerstag eine Stunde vor der Gemeinderatssitzung den Schwenkbereich der beiden eingesetzten Live-Kameras einrichten. Wenn die Debatte im Stadtparlament losgeht, kann sein Kameramann per Knopfdruck zwischen den Perspektiven switchen, damit die Zuseher bei der Live-Übertragung auf Youtube vor dem Computerbildschirm nicht ganz einschlafen. "Wir wollen die Gemeinderatssitzung von den Bildern her interessant herüberbringen", verspricht Schott. Nach der Direktsendung wird sein Nachrichtenteam im Auftrag der Stadt die Rathaussitzung in Einzelbeiträgen für das "RTV-Magazin" aufarbeiten, Wortmeldungen zurechtkürzen, Informationen herausfiltern.

Für sieben Gemeinderatssitzungen hat die Stadt vorerst bei RTV die Berichterstattung gebucht und bezahlt. Schott will als Nachtformat eine Schleife mit einzelnen Tagesordnungspunkten des Gemeinderates senden. Bei der Gestaltung wird er – vertragsgemäß – höllisch aufpassen, dass die Kamera nicht zu weit schwenkt. Der Datenschutz gebietet es, dass Zuhörer der Gemeinderatssitzung ebenso wenig gezeigt werden wie die Sekretärin, die dem Bürgermeister ein Papier reicht. Magistratspressesprecher Michael Chvatal weiß, dass Landesrat Max Hiegelsberger (VP) diese Bedingung in die künftige Novelle der OÖ. Gemeindeordnung schreiben lässt. "Die Datenschutzbestimmungen sind streng, und wir wollen keinen Ärger", sagt er.

Zumal dem ORF bei Parlamentsübertragungen der Schwenk auf die Galerie gestattet ist, hält der bekannte Linzer Medienanwalt Winfried Sattlegger die Beschränkungen für diskutabel. Das NÖ. Stadtrechtsorganisationsgesetz etwa schreibt für die Übertragung von Gemeinderatssitzungen "Bildfixierung auf die Mitglieder des Gemeinderates und die mit der Abfassung des Protokolls betrauten Gemeindebediensteten" vor.

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