Faustschlag-Opfer bleibt halbblind
STEYR. Prozess in Steyr: Verhandlung gegen den vermeintlichen Pfarrgassen-Täter wurde vertagt Aussagen der Zeugen, die sich in der Nähe des Raufhandels aufhielten, gehen auseinander
Ob es sich bei dem Beschuldigten um jenen Mann handelt, dessen Faustschlag einem Steyrer Schüler beinahe das Leben gekostet hat, konnte vom Landesgericht Steyr (noch) nicht geklärt werden. Die Verhandlung gegen den gebürtigen Serben wurde von Richter Wolf-Dieter Graf vertagt. Der Bruder des Opfers, der laut Polizeibericht als einziger den fatalen Schlag gesehen hat, stand gestern nicht als Zeuge zur Verfügung.
Der Vorfall hatte sich wie berichtet in den frühen Morgenstunden des 2. Oktober ereignet. Der Schüler war in der Pfarrgasse niedergeschlagen worden. Der damals 17-Jährige schlug mit dem Hinterkopf auf dem Straßenpflaster auf. Eine Notoperation im Linzer Neuromed Campus rettete ihm das Leben. Einige Tage lang lag er im Koma.
Der Angeklagte bekennt sich nicht schuldig. Laut seiner Aussage sei er zum fraglichen Zeitpunkt zwar in der Innenstadt gewesen. An den Zeitraum von 4 Uhr früh (als er in einem Steyrer Lokal seine Rechnung beglich) bis etwa 7.30 Uhr (als er sich auf den Nach-Hause-Weg machte) kann er sich aber nicht erinnern, sagt er. Betrunken sei er gewesen. Bei einer Untersuchung, der er sich am Montag darauf im Krankenhaus gestellt hatte, waren in seinem Blut Spuren von Kokain und Cannabis festgestellt worden. Wie es dazu gekommen ist? "Keine Ahnung. Ich nehme keine Drogen."
Mehrere Zeugen haben den Beschuldigten als den zumindest wahrscheinlichen Täter ausgemacht. Ihre Wahrnehmungen gehen aber auseinander. Einer hat ihn zuvor eine Zeit lang mit dem Opfer sprechen gesehen. Einer anderen Aussage zufolge soll er vom Stadtplatz kommend schnurstracks auf den Schüler zugegangen sein – und sofort zugeschlagen haben.
Dem Opfer geht es den Umständen entsprechend wieder recht gut. Der junge Steyrer bereitet sich soeben auf seine Matura vor. An den Folgen des Faustschlags wird er dennoch dauerhaft leiden. Infolge eines Infarkts im Sehzentrum, das durch die Hirnschwellung ausgelöst wurde, bleibt sein Gesichtsfeld massiv eingeschränkt. "Man kann das mit der Erblindung eines Auges vergleichen", so der Neurologe Hans-Peter Haring, der als Sachverständiger geladen war. Autofahren ist dem Maturanten aktuell – und zumindest in der näheren Zukunft – nicht möglich.
Der Einäugige wird sehr wahrscheinlich keinen Führerschein bekommen.
Von Kindheit an einäugig hat das Hirn einige Tricks gelernt, den Raum auch einäugig räumlich zu sehen. Dazu gehören kleine Bewegungen, auch Kopfbewegungen, mit denen das fehlende Auge substituiert wird.
Das lernt man später nicht mehr.
"...dessen Faustschlag e i n e m Steyrer Schüler beinahe das Leben gekostet hat"
Falsch.
Richtig heißt es: dessen Faustschlag e i n e n Steyrer Schüler...
Haben Sie nicht richtig Deutsch gelernt, Herr Redakteur?
Hat mir oder mich fast das Leben gekostet?
Oh gott wie schrecklich, der arme
Angesoffen z Usein darf nie ein Milderungsgrund sein - im Gegenteil...
Was unerwähnt bleibt ist die Polizeipräsenz am Stadtplatz genau um diese Uhrzeit, nämlich quasi Null.