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Gerangel um Bootsanlegestelle bei Bahnstation Hallstatt

Von Edmund Brandner, 22. März 2018, 03:55 Uhr
Dieses Bild bietet sich in diesem Sommer Touristen, wenn sie mit dem Zug nach Hallstatt fahren.  Bild: privat

HALLSTATT. Das Hallstätter Schifffahrtsunternehmen Hemetsberger zieht gegen den Grundstückseigentümer vor Gericht, auf dessen Uferareal sich die Anlegestelle befindet. Grund: Er blockiert die Errichtung eines neuen Wartehäuschens. Hallstatt-Besucher, die mit dem Zug anreisen, finden sich in diesem Sommer auf einer ruhenden Baustelle wieder.

Wer mit dem Zug nach Hallstatt fährt, steigt am gegenüberliegenden Ufer des Hallstättersees aus und wird von dort vom Schifffahrtsunternehmen Hemetsberger übers Wasser gebracht. Weil das kleine Wartehäuschen bei der Bootsanlegestelle am Bahnhof arg desolat war, musste Hemetsberger es auf Anweisung der Behörde abreißen. Jetzt soll ein neues errichtet werden. Doch die Grundstücksbesitzer verweigern dafür die Unterschrift, denn sie wollen das Areal verkaufen. Interessent ist der Obertrauner Unternehmer Johann Immervoll. Dieser plant die Errichtung eines Gasthauses mit sieben Zimmern für Nächtigungsgäste. Die Zustimmung in der Region dafür ist hoch.

„Ich brauche noch Zeit“

Um das Tourismusprojekt wird aber seit Jahren gekämpft. Weil sich die Naturschutzbehörde lange Zeit querlegte, wurde es verkleinert. Was jetzt noch fehlt, ist die Grundstücksumwidmung. Dazu wiederum bräuchte es eine offizielle Zufahrt. Die bestehende Schotterstraße ist im Besitz der ÖBB. Momentan bemüht sich Immervoll deshalb um deren Zustimmung und ist auch optimistisch, dass er sie erhält. „Aber ich benötige einfach noch Zeit“, sagt er. Dass Hemetsberger in der Zwischenzeit ein Gebäude am Ufer errichtet, passt ihm überhaupt nicht ins Konzept.

„Wir könnten doch alle zusammenarbeiten, ich würde die WC-Anlage des künftigen Gasthauses auch für Bootsfahrgäste zur Verfügung stellen“, sagt der Obertrauner. „Aber Hemetsberger ist für Gespräche gar nicht bereit.“

Stattdessen hat das Unternehmen seinen Rechtsanwalt eingeschaltet. Dieser, der Vöcklabrucker Jurist Otto Urban, ist überzeugt, die Zustimmung für die Errichtung des Wartehäuschens vor Gericht erzwingen zu können. „Die Dienstbarkeit für den Steg, den Weg dorthin und das Häuschen ist seit 1967 im Besitz des Unternehmens Hemetsberger“, sagt er. „Hier geht es um ersessenes Recht.“ Zur Sicherheit holte Urban ein entsprechendes Rechtsgutachten von der Johannes Kepler Universität ein. Mit diesem im Gepäck wird der Anwalt im Namen Hemetsbergers jetzt Klage beim Landesgericht Wels einreichen.

Der Rechtsstreit dürfte sich über Monate hinziehen. Der mit dem Hubschrauber eingeflogene Baucontainer bleibe so lange am Ufer stehen, so Urban. Auch wenn es eine behördliche Anweisung gibt, ihn zu entfernen. „Für die Bauarbeiten muss er ohnehin wieder angeliefert werden“, sagt der Anwalt.

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2  Kommentare
2  Kommentare
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santabag (5.803 Kommentare)
am 22.03.2018 13:51

Ogott! Wem nützt diese sinnlose Streiterei?
Dem Tourismus? Dem Grundstückseigentümer? Dem Schifffahrtsunternehmen? Den Gemeinden Obertraun und Hallstatt? Den ÖBB? Den Einheimischen? Den Schülerinnen und Schülern?

Kann da bitte irgendjemand vermitteln?

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octan98 (120 Kommentare)
am 22.03.2018 07:49

...mit der Wendung Felix Austria oder Tu felix Austria wird den Österreichern eine besonders glückliche Veranlagung oder Lebensart nachgesagt... - es gilt natürlich auch hier die Unschuldsvermutung...der Bürgeranwalt wird's schon richten.

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