AK erkämpfte eine Nachzahlung von 5000 Euro
GMUNDEN. Einem Arbeitnehmer aus dem Bezirk Gmunden waren bei der Endabrechnung von seinem Chef widerrechtlich 5600 Euro abgezogen worden. Die Arbeiterkammer erkämpfte für ihn eine Nachzahlung von 5000 Euro.
Von April 2014 bis November 2015 war der Mann in einem Hotel im Salzkammergut beschäftigt. Nach Ende des Arbeitsverhältnisses wandte er sich an die AK, weil ihm bei der Endabrechnung wegen eines angeblich von ihm verursachten Schadens mehr als 5600 Euro abgezogen worden waren. Völlig zu Unrecht, meinte die AK, ging für den Mann vor Gericht und erreichte auch durch einen Vergleich die Rücküberweisung von 5000 Euro.
Die AK-Experten hatten aber festgestellt, dass dem Mann noch viel mehr Geld vorenthalten worden war. Er hatte eine Überstundenpauschale bezogen, aber Mehrstunden geleistet, die weit über das durch die Pauschale abgedeckte Ausmaß hinausgingen. Da er das Entgelt dafür aber nie geltend gemacht hatte und die Verfallsfrist im Kollektivvertrag nur vier Monate beträgt, konnte die AK das Geld nicht mehr für ihn einklagen. "Durch derart kurze Verfallsfristen verlieren die Arbeitnehmer in Summe Millionen an Entgelten für Arbeit, die sie bereits erbracht haben. Das ist sittenwidrig", sagt AK-Präsident Johann Kalliauer. Er fordert, Verfallsfristen von unter drei Jahren abzuschaffen.
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Dieses Szenario mit nicht bezahlten Überstunden kommt ja nicht selten in der Gastronomie vor. Andere Unternehmen und "Dienstleiter" probierens auch immer wieder, die getätigten Arbeiten korrekt zu bezahlen. Da ist man doch sehr froh wenn einem jemand in derartiger Angelegenheit hilft ( AK ) !
Solange die Beweislast der Arbeitszeiten beim Arbeitgeber liegt, wäre eine Ausweitung der Verfallsfristen ein Geschenk an unehrliche Mitarbeiter, die bei Kündigung einen nicht zustehenden Lohn für die letzten Jahre einfordern.
Es gibt aber auch noch andere Gründe, die eine kurze Verfallsfrist rechtfertigen, das sollte die AK auch anmerken.
Langsam werden die recht einseitigen Berichte der OÖN im Sinne der AK ziemlich langweilig.
Sinnloser Kommentar ! Wenn man in eine solche Situation gerät, finde ich dies sehr toll. ( Geht's vermutlich nix hackeln... )
Wenn ein Mitarbeiter grob fahrlässig oder sogar absichtlich einen Schaden verursacht, bleibt das Unternehmen meistens auf dem Schaden sitzen. Eine Absicht kann man meist nicht stichhaltig beweisen und die Fahrlässigkeit wird vom Arbeitsgericht meistens als eine leichte angesehen.
Am aktuellen Beispiel von Kassenmitarbeitern, die per Telefon irgendwelche Codes von Wertkarten durchgeben, obwohl man ihnen kurz vorher erklärt hat, dass sie so was in keinem Fall machen dürfen, dürfte klar sein, was ich meine. Da hilft nicht einmal eine unterschriebene Unterweisung.
Moralisch gesehen müsste so jemand den Schaden selbst bezahlen, rechtlich hat man als Unternehmer kaum eine Chance.
ich bin mir ziemlich sicher, dass ich mehr arbeite als sie.
Gegen einen Sozialpartner ist so ein Sieg aber wirklich nicht so schwer.
noch dazu, wenn er sich holodri schimpft
Immer diese Gratiswerbungen....
Was sagt nun Frau Hummer oder Herr Leitl dazu? Ist es rechtens die Arbeitnehmer so richtig "hackeln" zu lassen und dann dafür nichts zubezahlen. Was wäre wohl der Arbeitnehmer ohne Arbeiterkammer? Wenn man von seinem Chef so über das Ohr gehauen wird, muss man sich wehren und mit viel Glück gibt es die Arbeiterkammer. Man kann als Unternehmer leicht auf den Tisch hauen und angeben, wenn man den Arbeitnehmern ihren - oft sehr geringen Lohn - einfach vorenthält. Schade für diese Hoteliers, dass es keine Sklaven mehr gibt.
Weißt du mehr über die Umstände der Schadensverursachung, weil du so große Töne spuckst?