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Volksanwaltschaft kritisiert Linz für zu lange Verfahren

17. Jänner 2018, 00:04 Uhr
Neues Rathaus Linz
Bild: Volker Weihbold

LINZ. Sobald ein Antrag mehr als ein Jahr benötigt, um erledigt zu werden, und das in der Verwaltung des Magistrates Linz passiert, dann läuten die Alarmglocken.

Seit dem Auffliegen der sogenannten Akten-Affäre um unerledigte Anzeigen in der Abteilung "Abgaben und Steuern" ist die Öffentlichkeit (und mit ihr die Politik) sensibler mit solchen Vorwürfen geworden.

Ein aktueller Bericht der Volksanwaltschaft listet nun vier Missstände in der Linzer Verwaltung auf. Dabei geht es um die Auszahlung der Mindestsicherung. Bis zu einem Jahr mussten die Betroffenen auf die Auszahlung der Mindestsicherung warten. Diese lange Verfahrensdauer wird in dem Bericht massiv kritisiert.

Was wurde unternommen?

Dies führt jetzt zu einer Anfrage der Linzer Grünen an Bürgermeister Klaus Luger (SP). Luger soll kommende Woche im Gemeinderat erklären, welche Schritte unternommen wurden, um die von der Volksanwaltschaft kritisierten Missstände abzustellen.

"Das trifft Menschen, die auf das Geld angewiesen sind", so Klubchefin Ursula Roschger (Grüne). Sie will nun auch wissen, ob die zuständige Dienststelle über "ausreichend Personal" verfügt, "um die Verfahren in einer akzeptablen Dauer abzuschließen". Bekanntlich war bei der Akten-Affäre aufgekommen, dass die betroffene Abteilung schon seit Jahren auf den Personalmangel hingewiesen hatte.

Ein Beispiel für die von der Volksanwaltschaft angeprangerten Missstände in Linz: "Die Vorlage des Verwaltungsaktes an das Landesverwaltungsgericht ist erst nach sieben Monaten erfolgt. Die Mindestsicherung wurde monatelang nicht ausbezahlt und für einen anderen Zeitraum zu Unrecht zu weitgehend gekürzt." Die Volksanwaltschaft stellte die Verwaltungsmissstände fest und erwirkte schließlich die gesetzeskonforme Auszahlung der Mindestsicherung, heißt es in dem Bericht, der den OÖN vorliegt.

In einem anderen Fall wurde eine Beschwerde gegen einen Mindestsicherungsbescheid erst nach Einleitung des Prüfungsverfahrens der Volksanwaltschaft an das Landesverwaltungsgericht weitergeleitet. Da waren aber schon mehr als acht (!) Monate vergangen.

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5  Kommentare
5  Kommentare
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zeissi65 (463 Kommentare)
am 17.01.2018 15:48

Wenn man in der Privatwirtschaft so verwalten / arbeiten würde wie in der Langsamregierung,wäre der Konkurs vorprogramiert

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SeppLinz (266 Kommentare)
am 17.01.2018 08:04

Es ist immer so eine Sache mit dem "alles Richtigmachen".
Zum Einen wird der öffentliche Dienst immer für zuviel Personal bzw. Kosten kritisiert zum Anderen soll immer alles "super" und schnell gemacht werden. Natürlich gibt's vereinzelt aber auch "andere" zu hinterfragende Ursachen die im Bereich der Sachbearbeiter liegen.

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 17.01.2018 07:49

Wer kontrolliert die Verwaltung, siehe auch "haarsträubend" in St. Wolfgang, die Verwaltung selbst. Bravo in einem Bereich wo nach altem unübersichtlichem Prinzip gearbeitet wird und wenn es wo Probleme gibt dann hauptsächlich in formaler und nicht inhaltlicher Hinsicht.

Denn über Form geht ja Alles und gar nicht so über den Inhalt, wo kämen wir hin wenn wir wirklich nach wirtschaftlichen und zweckmäßigen Kriterien handeln müssten? da wären doch gerade viele Juristen arbeitslos, die Transparenz würde so viel mehr an Selbstkontrolle bieten als eine Hierarchie die dann gegen das gesunde FAchempfinden verstößt und ungeeignete an gewissen Stellen werden so auch nie ihr Funktionen los.

Und die Volksanwaltschaft liefert außer Einzelne Kritiken auch nie wirklich Ideen, wie man das System ändern könnte, weil mit einigen Hanseln kann man nur Beaobachtung vortäuschen.

Es gilt die UV.

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( Kommentare)
am 17.01.2018 07:30

Gerade wenn man nichts mehr hat (Voraussetzung für Mindestsicherung) tun derartige Verschleppung extrem weh!

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Klettermaxe (10.506 Kommentare)
am 17.01.2018 08:19

Wenn man alle nötigen Unterlagen bringt, geht es schneller und ein negativer Bescheid ist zudem extrem unwahrscheinlich.

Zum zeitlichen Problemfall wird meistens ein Antrag, wo Unterlagen fehlen oder nicht glaubhaft sind.

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