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Nazi-Symbole tätowiert: Häftling bleibt im Gefängnis

Von OÖN/tst, 20. Juni 2017, 04:37 Uhr
Nazi-Symbole tätowiert: Häftling muss weitere 15 Monate im Gefängnis bleiben
Seit März 2015 sitzt der Neonazi in der Justizanstalt Suben in Haft. Bild: APA/RUBRA

SUBEN / RIED. NS-Tätowierungen fielen Staatsanwalt Alois Ebner bei einer Anhörung auf.

Seit mehr als zwei Jahren sitzt ein 28-jähriger Vorarlberger in der Justizanstalt Suben. Trotz seines noch relativ jungen Alters wurde der Mann seit 2003 bislang bereits 19 Mal gerichtlich verurteilt, mehrfach saß er schon unbedingte Haftstrafen ab. Bei seiner jüngsten Verurteilung hatte der Mann eine rund vierjährige unbedingte Gefängnisstrafe ausgefasst.

Gescheiter dürfte er aber hinter Gittern nicht geworden sein. Bei einer Anhörung wegen einer allfälligen mittelfristigen vorzeitigen Entlassung aus der Justizanstalt Suben fielen dem zuständigen Staatsanwalt Alois Ebner sofort verbotene nationalistische Symbole auf der linken Hand des Häftlings auf. Auf dem Handrücken hatte der Vorarlberger "88" (ein Code für Heil Hitler), auf dem Mittel- und Ringfinger SS-Runen tätowiert.

Freunde aus der Naziszene

Darauf angesprochen, dürfte der 28-Jährige seine Gesinnung gleich eingestanden haben. Er habe Freunde aus der rechten Szene. Staatsanwalt Ebner wurde aktiv und schaltete den Verfassungsschutz ein.

Kurze Zeit später stattete dieser dem Häftling einen Besuch ab, die Staatsanwaltschaft Ried klagte den Mann daraufhin wegen Wiederbetätigung an. Warum die eindeutigen Nazi-Symbole seit März 2015 in der Justizanstalt offenbar niemandem aufgefallen waren, ist zumindest verwunderlich.

"Die Tätowierungen dürfte er schon seit seinem 15. Lebensjahr tragen. Meistens dürfte er diese Symbole unverdeckt öffentlich zur Schau gestellt haben", sagt Staatsanwalt Ebner.

15 Monate unbedingte Haft

Genauer hingesehen haben die Geschworenen jetzt am Landesgericht Ried, wo sich der Häftling wegen Wiederbetätigung erneut gerichtlich verantworten musste. Die Geschworenen sprachen den Angeklagten schuldig. Das Strafmaß: 15 Monate unbedingte Haft. Zudem dürfte eine vorzeitige Entlassung endgültig vom Tisch sein.

Wenn der Häftling seine Tätowierungen nicht unkenntlich macht, drohen ihm eine erneute Anzeige und ein erneuter Prozess wegen Wiederbetätigung.

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6  Kommentare
6  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
cochran (4.047 Kommentare)
am 20.06.2017 12:08

wenn aber ausländer unsere Frauen vergewaltigen werden sie bestens behandelt aber warum wegen einem naziemblem so ein theater stoppt doch die vergewaltungen ihr lügenpresse medien und Justiz und polizei

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tradiwaberl (15.589 Kommentare)
am 20.06.2017 12:50

Wos is mit du ??
Dama leicht ein bisserl sympathisieren mit den Nazis ??
Gell, unterm H.... hätts des net geben.

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sznabucco (1.864 Kommentare)
am 20.06.2017 18:44

Manches hätte es wirklich nicht gegeben.
Trotzdem wünsche ich mir diese Zeit nicht zurück. Mein Wissen darüber beruht auf Erzählungen meines Großvaters und was uns die Schule lehren durfte.
Abstoßend sind beide Varianten.

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Floko1982 (2.957 Kommentare)
am 20.06.2017 12:55

bitte sperrts eam, .... das gibts doch nicht, dass einer wie der chochran noch im Forum sein Unwesen treiben kann, .......

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SRV (14.567 Kommentare)
am 20.06.2017 13:09

Nein, der soll als Phänoptyp des klassischen blaunen Bierzeltwählers da bleiben, Anhänger von so Gestalten wie Frau Winter und deren Sohn, Höbart und Co...

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hausmasta (916 Kommentare)
am 20.06.2017 13:06

Keine Sorge, lieber Cochran.
In der Justiz findet bereits ein Umdenken statt. Rechtsanwälte dürfen vor Gericht ungestraft Morde in Kz`s leugnen, die Strafen sollen gesenkt werden.
Unter einem Justizminister Kickel und einem Innenminister Hofer wird sich das bald realisieren.
Sei also guter Hoffnung für deine Leute.

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