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Kokain-Handel: Vater und Sohn vor Haftstrafe – an Ermittler geraten

Von Dieter Seitl, 28. Juni 2017, 00:04 Uhr

INNVIERTEL. Vater und Sohn wegen Drogenhandel verurteilt – Urteil aber noch nicht rechtskräftig.

Ein im Innviertel lebender Mann und sein Sohn mussten sich gestern am Landesgericht Ried wegen Kokain-Handels verantworten. Beide bekannten sich schuldig: Der Vater sagt, seine finanzielle Lage sei angespannt gewesen, er habe sich dazu hinreißen lassen, in Holland 100 Gramm Kokain einzukaufen, um es hierzulande mit Gewinn an den Mann zu bringen. Auch wenn ein Großteil zum "Prüfen verschenkt" worden sei, um Kunden zu aquirieren.

Der Sohn, der offenbar spielsüchtig ist, habe sich auch in finanziellen Schwierigkeiten befunden. Er habe sich von einer Verwandten angeblich für seine eigene Familie eine ansehnliche Geldsumme geborgt – tatsächlich offenbar aber, um ebenfalls in Holland Kokain einzukaufen – 500 Gramm. Sein Pech: Ein vermeintlicher Zuhälter, der der Abnehmer sein sollte, war in Wirklichkeit ein verdeckter Ermittler. Bei der Übergabe im Innviertel klickten die Handschellen – beim Sohn und auch beim Vater, der sich in der Nähe befand.

Angesichts eines ungewöhnlich hohen Kokain-Reinheitsgrads von beinahe 80 Prozent ist der rechtliche "Grenzwert" um das 25-fache überschritten. Der Vater sei bei der Fahrt nach Holland zwar dabeigewesen, er habe vom Drogenkauf allerdings erst zu Hause erfahren. Von ihm sei auch kein Geld geflossen. Er habe dort lediglich einen Verwandten besucht. "Das alles war eine ganz schlechte Idee. Hätte ich einen Job gehabt, wäre das nie passiert", so der Mann gestern vor Gericht.

Der "Zuhälter", der sich als verdeckter Ermittler herausstellte, sollte 60.000 Euro zahlen. "Ich brauchte unbedingt Geld", so der Sohn.

Ein als Zeuge geladener, weiterer Mann wurde vor Gericht gefragt, ob er Geld für seinen Tipp an die Polizei erhalten habe, der schließlich zur Festnahme führte. Der Mann machte aber keine Angaben, was ihm laut Gericht auch zusteht. Der Verteidiger der Angeklagten sagt, es handle sich nicht um klassische Drogenhändler.

Beide in Untersuchungshaft

Beide sitzen seit mehreren Monaten in Untersuchungshaft, der Sohn habe von sich aus Kontakt zur Bewährungshilfe aufgenommen. Seine Spielsucht sei eine Krankheit und somit als Milderungsgrund zu werten.

Der Vater wurde zu 36 Monaten Haft verurteilt, 24 davon bedingt. Der Sohn wurde zu 30 Monaten Haft verurteilt, davon 20 bedingt. Unter Anrechnung der Untersuchungshaft wird der Sohn bald wieder in Freiheit sein. Das Gericht erteilt ihm die Auflage, sich in eine Therapie gegen die Spielsucht zu begeben. Beide waren bislang unbescholten.

Die Staatsanwaltschaft hat keine Erklärung abgegeben, das Urteil ist somit (noch) nicht rechtskräftig. Im Fall der großen Drogenmenge beträgt der Strafrahmen bis zu 15 Jahre Haft.

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