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Gleiches Recht für alle: Zwei Jahre Begegnungszone in der Innenstadt

Von Sandra Spitzenberger und Roman Kloibhofer, 29. Juni 2017, 07:02 Uhr
Gleiches Recht für alle: Zwei Jahre Begegnungszone in der Innenstadt
Die Stärksten und die Schwächsten: Autofahrer und Fußgänger müssen in der Begegnungszone am meisten aufeinander Rücksicht nehmen. Bild: rokl, Spitzenberger

RIED. Funktioniert die Begegnung auf Augenhöhe zwischen Autos, Radfahrern und Fußgängern?.

Helle Pflasterung, Wegeleitsystem und vor allem Gleichberechtigung von Autos, Fahrrädern und Fußgängern – seit fast zwei Jahren gibt es sie nun schon, die Begegnungszone in Ried zwischen der Friedrich-Thurner-Straße, der Bayrhammergasse, dem Hohen Markt, der Rainerstraße, der Dr.-Franz-Berger-Straße und der Bahnhofstraße.

Schon bei erster Besichtigung wird klar: Die Begegnungszone bietet für Fußgänger viele Vorteile. Zum einen wurde sie barrierefrei gebaut, zum anderen wird von den Autofahrern im Regelfall die Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h eingehalten. Dies ermöglicht Fußgängern ein relativ freies Bewegen im gesamten Bereich der Innenstadt. Angedacht war, eine für Fußgänger und Radfahrer möglichst attraktive Verbindung zwischen der Weberzeile und Innenstadt zu schaffen, für mehr Verkehrssicherheit und eine höhere Aufenthaltsqualität. Auch die schöne neue Möblierung findet Anklang. Die Sitzgelegenheiten, die zum Flanieren einladen, werden gerne genutzt und sind bei schönem Wetter meist besetzt. Ein übersichtlich gestaltetes Wegeleitsystem in der kompletten Innenstadt führt direkt zu den zentralen Zielen. Die Begegnungszone bietet viele Dienstleitungs- und Gastronomiebetriebe sowie Einkaufsmöglichkeiten für ihre Besucher. "Die Ausstattung der Begegnungszone wird ständig optimiert, wobei auch die betroffenen Anrainer und Wirtschaftstreibenden eingebunden sind", sagt Stadtbaudirektor Gerald Muhr.

Gleichberechtigung in der Praxis

Doch funktioniert die Umsetzung in der Praxis? Viele Autofahrer respektieren die Regelungen der Begegnungszone und damit das Recht des Fußgängers auf gleichberechtigtes Verhalten und halten an, sodass die Straße überquert werden kann. Leider muss man als "schwächerer Part" aber auch oft sehr lange abwarten, bis man die Straßenseite wechseln und seinen Weg fortsetzen kann. Auch Fußgänger laufen oft ohne sich umzusehen auf die Straße. "Fußgänger müssen genauso aufpassen wie Autofahrer, aber oft steht man schon auf der Straße und die Autos fahren trotzdem noch einfach vorbei", sagt Pauline Landlinger, die öfter mit ihrem Mann in der Innenstadt unterwegs ist. Dieses Problem lässt sich besonders zu Stoßzeiten an den Hauptverkehrswegen beobachten.

"Es hat zwar seit Einführung der Begegnungszone nicht mehr Unfälle mit Fußgängern oder Radfahrern gegeben, aber mehr Rücksichtnahme würde nicht schaden", sagt Polizist Josef Haider. Mehr Konfliktsituationen entstünden aber sicher, sagt der Rieder Polizist. Die Verantwortung liege jedoch auf beiden Seiten: "Sowohl Autofahrer als auch Fußgänger sollten aufeinander Rücksicht nehmen und nicht unbedingt auf ihr Recht beharren. Und man sollte sich immer vor Augen führen, wie man selbst unterwegs ist: zu Fuß, per Rad oder mit dem Auto."

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