Bodenmarkierungen in Ried entsprechen nicht dem Gesetz
RIED. Weiße Zickzacklinien sind bedeutungslos, sie müssten gelb sein.
Manche Bodenmarkierungen auf Rieds Straßen sind nicht rechtskonform. Jene weißen Zickzacklinien, die an einigen Stellen im Stadtgebiet aufgetragen worden sind, entsprechen nicht dem Bundesgesetz. Diese markierten Flächen sollen anzeigen, dass hier das Abstellen von Fahrzeugen verboten ist. Allerdings müssten sie laut Gesetz gelb eingefärbt sein.
Dazu heißt es im Bundesgesetz: "Bodenmarkierungen für das Verbot des Aufstellens von Fahrzeugen: § 26. Flächen, auf denen nicht geparkt werden darf, sind, sofern dies durch Bodenmarkierungen kundgemacht werden soll, mit einer Zickzacklinie in gelber Farbe zu kennzeichnen. Diese Zickzacklinie ist angepasst an die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten entsprechend der Abbildung b in Anlage 6 auszuführen, wobei die Strichbreite mindestens 10 cm zu betragen hat".
Auch in der Straßenverkehrsordnung (§55 StVO, Abs. 6) wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Zickzacklinien, die ein Parkverbot anzeigen sollen, in gelber Farbe aufzubringen sind. Diese Sachlage bestätigt eine Verkehrsjuristin des ÖAMTC in Linz gegenüber den OÖN.
Stadtrat wird den Fall prüfen
Ein aufmerksamer Rieder hat die OÖNachrichten kürzlich auf diesen Umstand hingewiesen und gleichzeitig an den Verkehrsausschuss der Stadt Ried den Antrag gestellt, sich der Angelegenheit anzunehmen. Dazu Verkehrs-Stadtrat Lukas Oberwagner (Grüne) auf Anfrage der OÖNachrichten: "Ja, das stimmt, der Antrag ist eingelangt und wird in der November-Sitzung vom Verkehrsausschuss behandelt." Auf die Frage, wie er die Sachlage beurteile, sagte der Verkehrs-Stadtrat: "Das steht für mich außer Frage: Wenn das die rechtliche Situation ist, dann muss man die Firma, die die Arbeiten ausführt, darauf hinweisen, dass die Bodenmarkierung in der Farbe gestrichen wird, in der es gestrichen gehört!"
Derzeit ist die Rechtslage so: Wenn jemand auf Flächen mit weißen Zickzacklinien parkt, den Verkehr nicht behindert und dennoch gestraft wird, kann dagegen Einspruch erhoben werden. Dass dieser Einspruch erfolgreich sein wird, bestätigt ein Rieder Jurist auf OÖN-Anfrage: "Das ist so, da gibt es keine Frage." Veränderungen bei Bodenmarkierungen müssten verordnet werden oder – wie es im Amtsdeutsch heißt – "gehörig kundgemacht" werden.
Das bedeutet aber auch erheblichen Verwaltungsaufwand. Denn eine farbliche Änderung der Bodenmarkierung würde vorher eine Reihe an Verordnungen erforderlich machen.
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Wie man sieht, sind bei hiesigen Behörden Profis (StVO) am Werk...
Ob sie als Schülerlotsen taugen?
GrünInnen Stadtrat dafür zuständig - sagt alles.
so bedeutungslos können die weißen ziggzagg-linien net sein,
immerhin rissen sie den kloibhofer hin, einen artikel zu schreibm !
Und was passt dir da net?