Lade Inhalte...
  • NEWSLETTER
  • ABO / EPAPER
  • Lade Login-Box ...
    Anmeldung
    Bitte E-Mail-Adresse eingeben
    Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Ihren nachrichten.at Benutzernamen ein.

gemerkt
merken
teilen

Zeltfest-Unglück: Erste Details aus dem Gutachten

Von Thomas Streif, 10. Februar 2018, 00:05 Uhr
Zeltfest-Unglück: Erste Details aus dem Gutachten
Der Sturm zerstörte das Festzelt innerhalb von wenigen Sekunden. Bild: APA/Manfred Fesl

SANKT JOHANN AM WALDE. "Wetter-Gutachten" zeigt, wie heftig der Sturm gewesen ist.

Fast ein halbes Jahr ist seit dem tragischen Zeltfest-Unglück in Sankt Johann am Walde, Bezirk Braunau, vergangen. Ein Sturm riss das Festzelt innerhalb von Sekunden weg, zwei Menschen wurden von herumfliegenden Trümmern getroffen und getötet, mehr als 140 zum Teil schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen vier Personen. Konkret gegen Feuerwehr-Kommandant Erich Feichtenschlager als Veranstalter, den Saiga Hanser Bürgermeister Gerhard Berger, der das beliebte Fest genehmigt hat, und gegen ein Ehepaar, das das Festzelt an die Feuerwehr verliehen hat, die OÖNachrichten haben berichtet. Für alle gilt die Unschuldsvermutung.

Entscheidungsgrundlage für die Staatsanwaltschaft, ob Anklage gegen eine oder mehrere Personen erhoben wird, sind zwei Gutachten. Eines beschäftigt sich inhaltlich mit der Statik des Festzeltes, das zweite stammt von der Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) und soll Aufklärung über die Wettersituation und eventuelle Wetterwarnungen am Freitag, 18. August 2017, bringen. Beide Expertisen liegen, wie berichtet, vor.

Das "Wettergutachten" geht laut OÖN-Informationen zwei Hauptfragen auf den Grund. Welche Wetterwarnungen seien am Unglückstag zu welchem Zeitpunkt aufrecht gewesen und wie habe sich die tatsächliche lokale Wettersituation am Zeltfestgelände gegen 22.30 Uhr dargestellt.

Sturm mit mehr als 120 km/h?

Es sei an jenem 18. August des Vorjahres eine Wetterwarnung aufrecht gewesen, vor Sturmböen bis zu 100 km/h wurde gewarnt. Allerdings könnte die Böenfront laut Gutachten am Tatort Windspitzen mit mehr als 120 km/h erreicht haben.

Von "plötzlichen und unvermittelten Böen" ist laut OÖN-Informationen im 55 Seiten umfassenden Gutachten der ZAMG die Rede. In einem Bereich der Zeltwiese sollen vereinzelt Windgeschwindigkeiten von bis zu 180 km/h möglich gewesen sein. Auch die Uhrzeit der Windspitzen ist in dem Gutachten festgehalten – zwischen 22.31 und 22.34 Uhr.

Oberstaatsanwalt entscheidet

Was bedeutet das nun für die Personen, gegen die ermittelt wird? Über den genauen Verfahrensstand wird erst nach genauer Prüfung des "Vorhabensberichts", der bereits von der Staatsanwaltschaft Ried an die Oberstaatsanwaltschaft übermittelt wurde, informiert.

mehr aus Oberösterreich

Phantombildzeichnerin: "In Stresssituationen prägt man sich Gesichter ganz anders ein"

Kindesmissbrauch im Sport: Tilgungsfrist und Datenschutz

Ohne Karfreitag kein Ostern "Wie stehe ich zum Leid der Welt?"

Franz Schramböck: Ein außergewöhnlicher Medienmacher

Lädt

info Mit dem Klick auf das Icon fügen Sie das Schlagwort zu Ihren Themen hinzu.

info Mit dem Klick auf das Icon öffnen Sie Ihre "meine Themen" Seite. Sie haben von 15 Schlagworten gespeichert und müssten Schlagworte entfernen.

info Mit dem Klick auf das Icon entfernen Sie das Schlagwort aus Ihren Themen.

Fügen Sie das Thema zu Ihren Themen hinzu.

59  Kommentare
59  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
alleswisser (18.463 Kommentare)
am 11.02.2018 15:56

"am Tatort" - das ist eine unsachliche Vorverurteilung.

lädt ...
melden
antworten
extrusio (109 Kommentare)
am 11.02.2018 10:14

Es wird auch in 100 Jahren nicht möglich sein das Wetter ohne Restrisiko genau vorherzusagen. Dafür sind die Vorgänge zu komplex.

lädt ...
melden
antworten
Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 10.02.2018 17:48

Lokale Windböen kann man genau so ungenau in der Größenordnung vorausberechnen wie Monsterwellen oder Tsunamis. Die Zufallskomponente spielt da auch eine große Rolle, eine beachtliche Restungenauigkeit bleibt.

lädt ...
melden
antworten
ghost97 (182 Kommentare)
am 10.02.2018 15:11

Wenn vor Windböen bis 100 km/h gewarnt wurde, es aber Böen zwischen 120 und 180 km/h vermutet werden (was auch gut zum Lagebild am nächsten Tag dort passen würde), warum soll dann noch gegen Personen ermittelt werden?

Fakt ist, dass vor diesen schweren Böen niemand gewarnt hat, geschweige denn diese vorhersehen konnte!
Und nur mal zum Nachdenken: die gleiche Warnstufe wie an diesem Abend hat es schon oft gegeben, und was ist bei 95% der Fälle der aufgetreten? Ein leichtes Lüfterl und bisschen ein Regen.

lädt ...
melden
antworten
Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 10.02.2018 15:25

Fakt ist: die ZAMG sagt ziemlich genau die Wetterlage für jeden Ort vorher, jede Entscheidung, welche zu treffen ist, kann richtig oder falsch sein. Solche Situationen hat jeder Mensch in seinem Leben x-fach, nur mit sehr geringeren Auswirkungen (ausgenommen er heiratet grinsen ).

lädt ...
melden
antworten
alleswisser (18.463 Kommentare)
am 11.02.2018 16:01

Wenn man(n) die Falsche erwischt, dann gibt es täglich Sturmwarnung.

lädt ...
melden
antworten
Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 10.02.2018 16:15

Dass man die Windböen nicht genau vorhersagen kann, müsste doch klar sein. Sturmwarnung bedeutet generell schon einmal "Vorsicht", und dass weiter ermittelt wird, dient der vollständigen Aufklärung.

Ob das Unglück auch bei einem "normalen" Sturm ebenso passiert wäre, ist Teil der Ermittlungen. Ebenso wie die Frage, ob man nicht jederzeit damit rechnen muss, dass Böen auch etwas heftiger ausfallen können und die gegenteilige Annahme bereits fahrlässig ist.

Welche Rolle dabei das Zelt und der Aufbau spielten, ist auch relevant.

lädt ...
melden
antworten
Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 11.02.2018 08:47

Maxe Die Kräfte, die ein Wind ausüben kann, werden nur zu leicht unterschätzt. Hin und wieder werden wir durch schlagende Türblätter oder Fensterflügel erinnert.
Mit steigender Häufigkeit und Heftigkeit solcher Erscheinungen werden Zelte grundsätzlich stärker ausgeführt werden müssen, und ähnliches. Zum Beispiel Parkbäume anders gesehen.

lädt ...
melden
antworten
Stichling (370 Kommentare)
am 10.02.2018 13:13

Im Nachhinein ist man immer gescheiter. Nach Monaten von Studien am grünen Tisch und zahlreichen Expertisen.
Möchte nicht wissen, wie die Gäste sich verhalten hätten, wenn der Feuerwehrkommandant und der Bürgermeister vorsorglich das Fest abgesagt hätten und in Folge keine extreme Wettersituation eingetreten wäre. Na da wären die ganzen Spezialisten über die Beiden hergefallen und hätten sie aus dem Dorf gejagt.
Jetzt wird zu klären sein, ob nun bewusste Fahrlässigkeit oder gar bedingter Vorsatz für die unglückliche Entscheidung zur Abhaltung des Festes ausschlaggebend waren. Tun mir leid die Herren!

lädt ...
melden
antworten
Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 10.02.2018 13:41

Kann einem Veranster zugetraut werden, die Gafahr für das Zelt zu erkennen? Am ehesten noch dem Zeltaufsteller. Auch hier gilt aus guten Gründen die Unschuldsvermutung.

lädt ...
melden
antworten
Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 10.02.2018 15:23

Der Veranstalter muss sich vergewissern, dass das Zelt das aushält und auch richtig aufgestellt wurde, Unschuldsvermutung gilt immer bis zu einem rechtskräftigen Abschluss eines Gerichtsverfahrens. Das andere ist, und das wird hier diskutiert, welche an sich selbstverständlichen Vorgaben schon berücksichtigt hätten werden müssen.

lädt ...
melden
antworten
Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 10.02.2018 22:57

genau das wollte ich wissen. was fehlt: man waren es mini-wirbelstürme, die niemand voraussagen kann.

lädt ...
melden
antworten
Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 10.02.2018 16:28

"Im Nachhinein ist man immer gescheiter."

Eben nicht.

Wurde von den Veranstaltern nicht nachher gesagt, man würde alles wieder so machen und es wäre alles höhere Gewalt?

lädt ...
melden
antworten
Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 10.02.2018 11:06

Ich hoffe, dass es keine Strafen gibt, sondern möglichst viele Erkenntnisse für die Zukunft.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.02.2018 11:37

hallo.es sind 2tote zu beklagen.natürlich sind betreffenden Personen zu bestrafen.beim aufbau des zeltes war sicher ein fehler unterlaufen.ich habe mit einen bühnen Bauer gesprochen.der mir recht gab.

lädt ...
melden
antworten
Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 10.02.2018 11:39

Verleumdung ist jedenfalls strafbar.

lädt ...
melden
antworten
Geto (824 Kommentare)
am 10.02.2018 11:55

Höhere Gewalt würd ich sagen

lädt ...
melden
antworten
Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 10.02.2018 12:18

es gibt keine höhere Gewalt. Das Gesetz kennt nur die Sorgfaltspflicht und da gehört auch der Wetterbericht der ZAMG dazu. "Wird schon nix passieren" ist ein Wunsch, hat aber mit Realität nix zu tun.

lädt ...
melden
antworten
kleinerdrache (9.944 Kommentare)
am 10.02.2018 13:15

Ich kann mich nicht mehr genau erinnern, aber gab es an diesem Tag wirklich eine Warnung vor so einem Sturm?

Bei uns im Ort hat man erst am nächsten Tag gesehen, was dieser Sturm angerichtet hat - da sind Bäume abgeknickt wie Streichhölzer und und und...

lädt ...
melden
antworten
Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 10.02.2018 15:20

gab es, auf der Homepage der ZAMG kann man für jeden Ort ganz genau ablesen, was kommen wird

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.02.2018 15:47

Du bist ein Gscheithansl der sicher nirgends im öffentlichen Leben steht, geschweige denn sich wo engagiert. Wenn wie oben erwähnt sogar im Gutachten steht dass die ZAMG NICHT in dem Ausmass gewarnt hat, gar nicht warnen konnte. Solche Menschen wie du, die nur auf andere zeigen können, sind Gift für unser soziales Leben.

lädt ...
melden
antworten
Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 10.02.2018 16:05

Irrtum - war 15 Jahre in einem Feuerwehrkommando und habe beruflich im rechtlichen Bereich zu tun. Reicht ihnen das für meine Argumente?

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.02.2018 16:10

Genau das bestätigt meine Annahme, jeder der im "rechtlichen Bereich" tätig ist, hat den Hausverstand meiner Meinung nach abgegeben. Für Paragraphenreiter hab ich nix übrig.

Von dem abgesehen hab ich noch nie erlebt dass ein Feuerwehrkamerad zum anderen "Sie" sagt, daher halte ich die Aussage mit dem Kommando für ein wenig unglaubwürdig. Des weiteren sollte es keinen einzigen Feuerwehrkameraden im ganzen Land geben, der nicht zu hundert Prozent hinter der FF Frauschereck steht.

lädt ...
melden
antworten
Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 11.02.2018 08:02

Die Mühlviertler sind sehr tüchtige Leute, welche aus schwierigen Lebensumständen etwas geschaffen haben - Respekt! Aber bei ihren Kommentaren habe ich ungefähr eine Ahnung, woher die Mühlviertlerwitze eventuell stammen könnten grinsen
Man liest aus ihren unüblich vielen Kommentaren schon sehr viel persönlichen Frust, aber wenige Argumente heraus.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 11.02.2018 09:09

Zwecks was sollte ich Frust haben?
Ja Frust hab ich bezüglich so Gstudierten wie dir. Und JETZT bin ich mir sicher dass du kein Feuerwehrmann bist, wennst immmer noch beim "Sie" bleibst. Das regt mich persönlich am meisten an dir auf.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 11.02.2018 10:11

das sie ist eine form vom benehmen.unbekannte redet man mit sie an.erst wenn einem das du-wort angeboten wird,redet man die Person mit du an.aber diese art von benehmen findet man heutzutage immer weniger.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 11.02.2018 10:14

sie können die Kameraden anreden wie sie möchten.aber fremde redet man am anfang mit sie an.

lädt ...
melden
antworten
zentrale (159 Kommentare)
am 10.02.2018 16:40

Höhere Gewalt gibt es schon! Vorallem auch bei Sturmschäden. Soweit ich weiß liegt hier die Grenze bei 80 km/h aber der ein Gericht bzw. ein Versicherer von höherer Gewalt spricht.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 11.02.2018 09:33

sicher höhere gewalt.es war der sturm.

lädt ...
melden
antworten
jago (57.723 Kommentare)
am 10.02.2018 13:13

Was auch immer du sagen würdest ... grinsen

Jedes Gebäude, bei mir jede Antenne ist auf eine max.-Windgeschwindigkeit ausgelegt. Diese Maximalwindgikeit ist amtlich-geographisch verschieden aber auch nur stochastisch definiert auf "kommt im Jahhundert nicht vor".

Das ist eine Max-Zahl für die Architekten und die Versicherungen.

Kann aber vorkommen und überschritten werden. Siehe Wahrscheinlichkeitsrechung

lädt ...
melden
antworten
Fensterputzer (5.141 Kommentare)
am 10.02.2018 14:19

@ nala2

...ich habe mit einen bühnen Bauer gesprochen ...

Du hast mit Sicherheit mit niemanden gesprochen, schon gar nicht mit einem "bühnen Bauer". Du bist eben auch nur so ein Plapperer, der meint seine Senf auch dazugeben zu müssen. Einfach armselig!

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.02.2018 17:47

nein da täuscht du dich.ich kenne einen die haben die bühne in Linz am hauptplatz aufgebaut.und weil es Sturmwarnung gab hatte einer journaldienst.diese Person ist dann noch hin zur bühne beim sturm und hat nach den rechten gesehen.aber es geschah Gott sei dank nichts.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.02.2018 17:51

warum regst du dich eigentlich so auf?warst du vielleicht ein verantwortlicher.

lädt ...
melden
antworten
Fensterputzer (5.141 Kommentare)
am 11.02.2018 09:59

... warum regst du dich eigentlich so auf?warst du vielleicht ein verantwortlicher.

Nein, doch ich war vor Ort um zu helfen! Du tust nur sehr gescheit.
Das unterscheidet uns beide! Wie gesagt, nur armselig.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 11.02.2018 10:18

meinen sie,weil sie nicht so gscheit sind.macht nichts muß ja nicht lauter logisch denkende menschen geben.

lädt ...
melden
antworten
Fensterputzer (5.141 Kommentare)
am 11.02.2018 11:06

S I E denken logisch?? grinsen grinsen

lädt ...
melden
antworten
Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 10.02.2018 12:20

Strafen werden hier sicher sein, denn es sind gesetzliche Vorgaben bestehend und danach wird sich das Urteil richten. Und die ersten, welche es treffen wird, sind eben der Genehmigende und der Bewilligungsinhaber.

lädt ...
melden
antworten
jago (57.723 Kommentare)
am 10.02.2018 13:07

Wer hat die lokalen Windspitzen 50 m/s bewilligt?

Der muss bestraft werden. Damit Geld in die Staatskasse fließt.

Eine Windspitze genügt. Die Kraft auf den Gegenstand steigt quadratisch mit der Windgeschwindigkeit. Dabei sind Resonanzen und Vorbelastungen nicht berücksichtigt.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.02.2018 15:44

Falls hier Strafen geben sollte, dann erinnern wir die Kommunen halt daran dass sie eigentlich zu 100% für die Feuerwehren verantwortlich sind und diese auch so zu finanzieren haben.

Schade wirds dann aber für Sportvereine, Musikkapellen, und sämtliche anderen (gemeinnützigen) Vereine. Es gibt dann schlicht kein Sozialleben mehr, keine sinnvolle Beschäftigung für Kinder, Jugend und Erwachsene.

Tja... traurig

lädt ...
melden
antworten
Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 10.02.2018 16:04

das ist die eine Seite, ABER die einzige, welche zählt, ist die Situation, in welcher sich die Verletzten befinden. Ich bin mir sicher, dass auch sie, als Betroffener ihre Forderungen (zu Recht) erheben würden und da wären ihnen die vermuteten Auswirkungen auf das Sozialleben sicher egal. Was sie aber dabei vergessen ist, dass es sicher Vorgaben in der Bewilligung gab und das Gericht wird zu entscheiden haben, ob 1. diese ausreichend waren, alles berücksichtigt haben (z.B. Amtssachverständigengutachten) und 2. ob diese auch eingehalten wurden.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.02.2018 16:06

Nein. Vor Ort stehen ALLE Betroffenen hinter dem Kommando. Würde ich genau so.

lädt ...
melden
antworten
Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 10.02.2018 16:10

sehr edel - aber ich habe es oft in meiner Arbeit vor Gericht erleben dürfen, dass sich vor Gericht die Freundschaft aufgehört hat, da haben sie alle, egal welches Standes in der Gesellschaft, auf ihre Vorteile geschaut und sonst nix.

lädt ...
melden
antworten
Stichling (370 Kommentare)
am 10.02.2018 17:13

Lieber Fifi-Wuff,
nachdem, wie Sie sagen, im rechtlichen Bereich tätig zu sein, sollten Sie jedenfalls wissen, dass einerseits der zivilrechtliche Aspekt des Schadenersatzes nach dem ABGB für die betroffenen Geschädigten nicht unbedingt mit einem schuldhaften Verhalten in strafrechtlicher Sicht durch die Verantwortlichen linear einhergehen muss.
Wenn es so einfach wäre, über die ganze Bandbreite von direktem Vorsatz und Eventualvorsatz bzw. grober Fahrlässigkeit nach jetzigem Wissen und Abschätzung der Situation zu damaliger Zeit zu entscheiden, könnte auch der Seniorenbund der jeweiligen Gemeinde(als Ältestenrat) zur letztlich rechtlichen Entscheidung darüber, einberufen werden.
Die damals Verantwortlichen waren meiner Ansicht mit der Tragweite ihrer Entscheidungen sicherlich überfordert.

lädt ...
melden
antworten
Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 10.02.2018 18:10

ihrem Kommentar stimme ich grundsätzlich zu - persönlich bin ich der Ansicht, dass das Gericht nicht die zu erwartende Wetterlage hauptsächlich behandeln wird, sondern ob 1. die Veranstaltungsbewilligung alle Eventualitäten auf der Grundlage eines Amtssachverständigengutachtens beinhaltete und 2. ob der Veranstalter diese auch eingehalten hat. Da sehe ich den Schwerpunkt im Verfahren. Da ich die Gutachten aber nicht kenne, kann meine heutige Ansicht auch (ganz oder teilweise) falsch sein.

lädt ...
melden
antworten
schwejk (504 Kommentare)
am 10.02.2018 20:24

so ein Blödsinn, natürlich gibt es dann noch ein Vereinsleben.

Aber gewisse Unsitten hören sich halt auf. Es ist hierzulande ja einzigartig auf der ganzen Welt, das sich Vereine (die ja eigentlich dem Gemeinwohl dienen sollten) sich über Massenbesäufnisse finanzieren.

Dann gibt es halt in der letzten Wurzelliga in OÖ keine tschechischen Legionäre mehr, die 10000 Euro pro Saison kassieren. Dann muss man halt mal 50 Euro zum Trainingsanzug dazuzahlen. Im Fitnesscenter zahlt man auch.

Dann werden halt nicht mehr Sozialvereine wild aus dem Boden sprudeln, um den SozAk-Abgängern eine Beschäftigung zu verschaffen.

Ein Verein wird dann wieder, was er sein sollte: eine Möglichkeit, mit Gleichgesinnten seinen Interessen nachzugehen. Ohne Bezahlung und nicht auf Kosten der Allgemeinheit.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 10.02.2018 21:25

Tja, und wie ist das dann mit Körperschaften? Die sich schon bis zu einem Drittel ihrer Ausrüstung selber finanzieren müssen?

Der Musikverein, der ein Heim, Instrumente und Uniformen braucht? Eine Einkleidung kostet - aus eigener Erfahrung - ca. 80.000 Euro.

Der Sportverein, der das Geld nicht für Legionäre, sondern für Asphaltstockbahnen, Kabinen, Tribünen, Flutlicht, Sportplatz und Co. braucht?

Wennst keine Feste machst - die übrigens auch fest zum Sozialleben gehören - dann sags einfach.

lädt ...
melden
antworten
( Kommentare)
am 11.02.2018 10:07

übertreibe nicht so!es müssen nur die veranstalter mehr Pflichtbewusstsein für die leute haben.

lädt ...
melden
antworten
Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 10.02.2018 08:18

Ist es (heute) üblich und vorgeschrieben, dass sich ein Veranstalter Sturmwarnungen holt?

lädt ...
melden
antworten
Klettermaxe (10.508 Kommentare)
am 10.02.2018 11:09

Das fiel schon immer unter die Sicherungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten eines Veranstalters.

lädt ...
melden
antworten
Fifi-Wuff (1.278 Kommentare)
am 10.02.2018 12:17

richtig! Jeder Veranstalter muss die Auflagen im Bescheid nach dem Veranstaltungssicherheitsgesetz einhalten. Tut er das nicht, dann nimmt er seine Sorgfaltspflicht nicht wahr und hat - wie hier - sich mit den Folgen auseinander zu setzen

lädt ...
melden
antworten
Weitere Kommentare ansehen
Aktuelle Meldungen