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Nach Unfall mit Radfahrer (12) sprühten Unbekannte Bodenmarkierungen auf

Von nachrichten.at, 28. Oktober 2016, 07:58 Uhr

WARTBERG/ AIST. Nach einem Unfall in Wartberg ob der Aist (Bezirk Freistadt), bei dem ein zwölfjähriger Radfahrer verletzt wurde, hat ein Unbekannter in diesem Bereich eigenmächtig Bodenmarkierungen aufgesprüht. Die Polizei bittet um Hinweise aus der Bevölkerung.

Es war am 12. Oktober, als der zwölfjährige Radfahrer am sogenannten Hacklberg neben der B 123 in Wartberg ob der Aist mit einem Auto zusammengestoßen ist. An dieser Stelle verläuft ein beschilderter Geh- und Radweg, der durch drei Siedlungszufahrten unterbrochen wird. Der Bub wurde bei dem Unfall leicht verletzt.

Wie die Polizei nun am vergangenen Dienstag feststellte, dürfte ein Unbekannter in diesem Bereich eigenmächtig Bodenmarkierungen angebracht haben: Zum einen wurden bei den Zufahrten Begrenzungslinien sowie an der Unfallstelle eine Radfahrüberfahrt samt Fahrradsymbol aufgesprüht, teilte die Polizei  Weder Vertreter der Gemeinde noch Nachbarn wussten davon. Die Markierungen wurden in der Zwischenzeit wieder übermalt.

Die Polizei bittet nun die Bevölkerung unter der Telefonnummer 059 133 4306 110 um Hinweise. Nicht zuletzt auch, weil der Gemeinde durch das Übermalen Kosten entstanden seien. Die Informationen werden vertraulich behandelt.

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10  Kommentare
10  Kommentare
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zukunft001 (693 Kommentare)
am 28.10.2016 11:05

Warum werden denn die Radwege derart oft unterbrochen? Die Autolobby scheint doch noch sehr mächtig zu sein!
Um die Sicherheit -speziell der Kinder- zu erhöhen, gehören solche Unterbrechungen sofort weg; im Falle eines Unfalles hat ja ohnehin der Radfahrer Recht und bekommt Schadenersatz.
Wenn Behörden und Lokalpolitiker solche winzigen Probleme nicht mehr lösen können, greifen Bürger eben zur Selbsthilfe und sollten dann auch noch bestraft werden, geht's noch?
Also rasch den Radfahrern auch durch das offizielle Anbringen von Bodenmarkierungen Vorrang geben und nicht nur in Sonntagsreden für das Wohl der Kinder eintreten!

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am 28.10.2016 11:45

Damit Radler nicht blindlings durchradeln ... und schauen...

Ohne Radfahrüberfahr hat nun einmal ein Radler gegenüber anderen im Fließverkehr Wartepflicht, heiß ja nicht, aß er in seinem Fortkommen dabei behindert ist und stehenbleiben muß ...

BTW: Wenn in einer Seitenstraße VOR der Querung der Radfahrer eine Vorrangtafel steht, dann hat der Einfahrende Wartepflicht gegenüber den Radlern, auch wenn der Radfahrer den Radweg an der Kreuzung verläßt.

Und zu Radfahrüberfahrten: Auch an ungeregelten RÜ hat sich der Radler mit max. 10km/h zu nähern, um von anderen Verkehrsteilnehmern auch wahrgenommen werden zu können und er darf auch nicht "unmittelbar vor einem Fahrzeug" durchfahren, ähnlich wie ein Fußgänger am ungeregelten Zebrastreifen ...

Und Radfahrüberfahrten an Geh- und Radwegen sind nach österr. Richtlinien generell nicht möglich, müßten RÜ und Zebrastreifen nebeneinander geführt werden.

Für Schutzwege gibt es aber gewisse Mindestfrequenzen ...die in de Regel fehlen.

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am 28.10.2016 11:57

.... wollen wir Unfälle verhindern, oder geht es wieder einmal nur darum, schon vorher zu wissen, wer hinterher "Schuld" hat.

BTW: Das Totschlagargument "Kinder"; ein 12-Jähriger ist wohl sowieso noch aus §3 StVO ausgenommen (Vertrauensgrundsatz) für Kinder braucht es keine Zabrastreifen.

Kann nur warnen vor der Aussage: Geht am Zebrastreifen drüber, manche Eltern sagen das wohl auch radelnden Kindern, weil "da müssen die Anderen auf Euch aufpassen" ... inzwischen macht sich die Mode breit, daß kinder und Jugendliche d´rüberrennen ohne auch nur irgendwie links- und rechts zu schauen: Weil sie ja dort im Recht sind.

Von der derzeitigen Pokemonmania ihrer Sprößlinge dürften viele Eltern keine Ahnung haben, das KfV berichte schon von Unfallhäufungen auf Spielplätzen, Kinder fallen von Schaukeln und Klettergerüsten, weil sie auf´s Smartphone fixiert sind.

Man kann natürlich auch alle Spielplätze auch schleifen ...

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pepone (60.622 Kommentare)
am 28.10.2016 17:45

feldkirchner

es gäbe viele Dinge die man in der STVO anpassen könnte ..
aber der Verstand ist in diesem Gesetzbuch nicht drin .. zwinkern

Auf 3-4 Spurigen Autobahnen die Geschwindigkeit anpassen !

und Radfahrer/innen mehr Rechte geben da sie die Schwachen im Glied sind ...aber sie haben ja KEINE starke Lobby wie Autofahrer/innen .

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 28.10.2016 10:35

Ein Horror-Clown?

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mynachrichten1 (15.427 Kommentare)
am 28.10.2016 10:22

sehr wichtig - alles muss seine Ordnung haben, auch wenn vieles nie geordnet wird es kann nicht sein, was nicht sein darf
sonst keine Probleme wäre die Zeit nicht besser für Verkehrsüberwachung investiert?

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gscheidle (4.089 Kommentare)
am 28.10.2016 14:43

....sonst keine Probleme wäre die Zeit nicht besser für Verkehrsüberwachung investiert?
Wo, bitte wird den der Verkehr noch überwacht? Was gelten heute noch Sperrlinien oder Geschwindigkeitsbegrenzungen, das Blinken gibt es auch nicht mehr!

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jack_candy (7.728 Kommentare)
am 28.10.2016 14:53

Wo sind Sie denn unterwegs? Es gibt mehr fixe und mobile Radaranlagen als je zuvor.

Dass zu wenig geblinkt wird, stimmt allerdings.

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gscheidle (4.089 Kommentare)
am 28.10.2016 18:22

Ich habe nicht von Radarüberwachung geschrieben, sondern von Verkehrsüberwachung!
Es gibt genug Verkehrsdelikte, die als Kavaliersdelikte angesehen werden, aber mindestens so gefährlich wie Geschwindigkeitsübertretungen sind!

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kallewirsch63 (2.124 Kommentare)
am 29.10.2016 10:42

Jau. Erst vorgestern wieder auf der A1 kurz vor Haid. Unmotivierte Geschwindigkeitswechsel, Fahrspur wird nicht annähernd eingehalten. Wer öfter auf der Autobahn unterwegs ist, weiss schon was ihn erwartet. Während des Überholvorgangs ein kurzer Blick nach rechts und tatsächlich: Handy am Ohr.

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