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Mordfall Roland K.: Am Dienstag könnte es ein Urteil geben

18. Juni 2018, 18:52 Uhr
Toter Millionär lag in Schweinestall: Prozess-Auftakt
Leiche lag in Schweinestall (Scharinger) Bild: Pressefoto Scharinger / Daniel Scharinger

SALZBURG/HAIGERMOOS. Im Prozess um den Mord an Roland K., dessen Leiche in Mai des Vorjahres in einem Schweinestall im Innviertel gefunden worden war, könnte es bald ein Urteil geben. Auch ein Wirt aus Haigermoos ist angeklagt.

Am Montag sind vor Gericht digitale Spuren der drei Angeklagten am mutmaßlichen Tattag 19. Juli 2016 mit der Frage beleuchtet worden, wer von ihnen lügt. Der hauptbeschuldigte Musiker (25) und seine Ex-Freundin (21) schoben Widersprüchlichkeiten der Ermittlungsergebnisse mit ihren Aussagen jeweils dem anderen in die Schuhe.

Laut Anklage, die auf den Angaben des Musikers basiert, sollen er und seine damalige Freundin den vermögenden Akademiker (63) nach der Verabreichung von Pralinen, in denen sieben bis acht Tabletten des Medikaments Noctamid gemischt waren, in dessen Villa in der Stadt Salzburg getötet haben.

Ein befreundeter 29-jähriger Wirt aus dem Innviertel habe das Paar zu der Tat angestiftet. Das Motiv sei gewesen, aus dem Nachlass des Salzburgers ein schönes Leben zu führen. Die Leiche von Roland K. wurde am 12. Mai 2017 in einem aufgelassenen Schweinestall auf dem Grundstück des Gastronomen in Haigermoos (Bezirk Braunau am Inn) nach einem Hinweis des bereits in Verdacht geratenen Musikers gefunden. Dieser gestand einen Raub ohne Tötungsvorsatz ein, die beiden anderen Angeklagten beteuerten ihre Unschuld.

Widersprüchlichkeiten bei Klinik-Besuch

Am heutigen Verhandlungstag am Landesgericht Salzburg wurde die 21-Jährige erneut befragt, ob ihre Angaben tatsächlich stimmen, wonach sie am Nachmittag des 19. Juli 2016 wegen Schlafstörungen die Ambulanz der Salzburger Christian-Doppler-Klinik (CDK) aufgesucht und von einer Ärztin einen Notizzettel mit einer Auflistung von mehreren Schlafmitteln erhalten habe, darunter Noctamid, das sie noch am selben Tag von einer Hausärztin verschrieben bekam und in einer Apotheke erhalten hatte. "Ja, ich war kurz in der CDK. Es ist mir psychisch nicht gut gegangen. Ich habe drinnen mit der Ärztin geredet, sie hat mich zu meiner Hausärztin verwiesen." Die Ärztin habe ihr auch den Zettel mit den Medikamentenvorschlägen gegeben.

Ein Primar der Klinik hatte heute jedoch als Zeuge ausgeschlossen, dass eine Ärztin quasi im Vorbeigehen zu einer Patientin sagt, sie solle zur Hausärztin gehen und sich Medikamente verschreiben lassen, die sie auf einem Zettel notiert. "Wurde die Angeklagte damals in der Ambulanz behandelt?", fragte der Vorsitzende des Geschworenengerichtes, Richter Christian Ureutz. "Es gibt keine Eintragung im System", antwortete der Professor. Eine Behandlung ohne Anmeldung bei einer Krankenschwester und ohne Aufnahme der Patientin in das System sei nicht möglich. Die verschriebenen Medikamente müssten in einem Dekurs vermerkt werden. An jenem Nachmittag habe ein männlicher Kollege in der Ambulanz Dienst gehabt, sagte der Mediziner. Vor einer Behandlung durch einen Arzt sei auch mit einer Wartezeit von einer halben bis zu zwei Stunden zu rechnen, so der Zeuge. Dazu die Angeklagte: Sie habe die Dauer des Besuches vermutlich mit einem früheren Besuch der Klinik am 28. Juni verwechselt.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 21-Jährige damals nicht in der Klinik war. Laut den Standortdaten ihres Handys war die Frau im Nahbereich der Klinik rund fünf Minuten eingeloggt. Ein IT-Experte der Polizei aus Innsbruck legte heute dar, dass die Genauigkeit der Standortangabe von Google bei 68 Prozent liege. Der Radius betrage zumeist 20 Meter, es gebe auch Unschärfen mit Radien von 1.000 Metern oder mehr.

Ehemaliges Paar belastete sich gegenseitig

Was den Einkauf um 16.45 Uhr bei einem Supermarkt im Flachgau am späten Nachmittag des 19. Juli 2016 betrifft, in dem laut Ermittlungsergebnissen jene Zutaten mittels Bankomatkarte der 21-jährigen gekauft wurden, die nach den Schilderungen des Musikers für das gemeinsame Abendessen mit "Garnelen und Salat" der beiden mit Roland K. und für die Herstellung der mit Schlafmittel versehenen Pralinen benötigt wurden, belasteten sich der 25-Jährige und seine Ex-Freundin gegenseitig. Der Musiker meinte, die 21-Jährige habe die Waren eingekauft. Er habe damals auch nicht, wie die Frau erklärt hatte, ihre Bankomatkarte öfters verwenden dürften. "Ich habe zu dieser Zeit noch Geld gehabt, ich habe ihren Bankomat-Code nicht gewusst."

Seine Ex-Freundin beteuerte hingegen, dass der Musiker, in den sie sehr verliebt gewesen sei, sowohl den Code ihrer Bankomatkarte also auch das Passwort für den Zugang zu ihrem Google-Account im Internet gewusst habe. Zur Erläuterung: Am Tattag wurde in ihrem Account der Wirkstoff von Noctamid zusammen mit Alkohol gegoogelt. Laut ihrem Verteidiger Kurt Jelinek müsse das aber der Musiker gewesen sein. Der Anwalt ist der Ansicht, dass der Musiker seine Mandantin aus Eifersucht belastet.

"Es hat fast jeden zweiten Tag Garnelen gegeben"

Die Angeklagte beteuerte zudem, sie habe an jenem 19. Juli 2016 "definitiv nicht den Einkauf bei Billa getätigt". "Ich habe mit meinem Hund draußen gewartet. Wir haben ausgemacht, dass ich die Einkäufe zahle und er die Miete." Der Musiker habe auch immer wieder mit ihrer Bankomatkarte abgehoben und eingekauft, weil er gemeint habe, sie sei "zu blöd" dafür. Den polizeilichen Erhebungen zufolge standen auf dem Billa-Kassazettel Lebensmittel wie Iglo Jumbo Garnelen, Iglo Königsgarnelen, Vogerlsalat, Schnittsalat, Biokarotten, Kuvertüre weiße Schoko und Haselnuss Krokant. "Es hat fast jeden zweiten oder dritten Tag Garnelen gegeben", meinte die Angeklagte noch.

Die Verteidigung stellte am Vormittag insgesamt sechs Beweisanträge, diese wurden allesamt abgelehnt. Am Nachmittag wurden laut einem Gerichtssprecher noch Akten verlesen, anschließend sollte mit den Plädoyers begonnen werden.

Das Urteil wird entweder morgen oder am Mittwoch erwartet. Zumindest die Staatsanwältin sollte heute zu Wort kommen, möglicherweise auch noch der Opferanwalt. Die Plädoyers der drei Verteidiger sind für morgen, Dienstag, geplant.

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