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Das Zubrot der Bezirkshauptleute

Von (mst/mini), 28. März 2017, 00:04 Uhr
Das Zubrot der Bezirkshauptleute
Bezirkshauptleute beziehen für die Leitung der Sozialhilfeverbände ein Zusatzeinkommen. Bild: gh

LINZ. Per Gesetz sind Oberösterreichs Bezirkshauptleute auch Obleute der Sozialhilfeverbände und verdienen so bis zu 1245 Euro im Monat – LH-Stellvertreter Stelzer verteidigt die Regelung.

Sie sind eine Einrichtung der Gemeinden eines Bezirkes und organisieren unter anderem die mobilen Dienste oder den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen: die Sozialhilfeverbände (SHV) Oberösterreichs.

Den Vorsitz im Sozialhilfeverband, der sich zu etwa zehn Sitzungen im Jahr trifft, führt der Bezirkshauptmann des jeweiligen Bezirks. Und obwohl das per Landesgesetz zwingend so vorgesehen ist, bekommen die Bezirkshauptleute für diese Funktion bis zu 1245 Euro brutto pro Monat.

Dies zusätzlich zum regulären Gehalt eines Bezirkshauptmannes, das bis zu 8700 Euro brutto beträgt, wie zuletzt auch der Steyregger Ex-Bürgermeister Josef Buchner in seiner OÖNachrichten-Kolumne kritisiert hat.

Das Land Oberösterreich verteidigt das Zubrot der Bezirkshauptleute. Die Leitung der SHV sei ja keine ureigenste Aufgabe der Bezirkshauptleute, heißt es aus dem Büro des für Personal zuständigen Landeshauptmann-Stellvertreters Thomas Stelzer (VP).

Als es darum gegangen sei, wer den laufenden Betrieb der Sozialhilfeverbände leiten solle, habe man sich für die Mitbetreuung durch die Bezirkshauptleute entschieden – statt einen eigenen Posten zu schaffen. "Gerade im Sozialbereich ist es wichtig, Doppelstrukturen in der Verwaltung zu vermeiden", sagt Stelzer. Die Leitung der Sozialhilfeverbände durch Bezirkshauptleute sei die günstigste und effizienteste Form, sagt Stelzer. Das werde auch extra bezahlt. Manche SHV-Obleute (etwa jener von Linz-Land) seien als Dienstgeber schließlich für mehr als 1000 Mitarbeiter verantwortlich.

Buchner will das als Erklärung nicht gelten lassen: "In anderen Gemeindeverbänden – etwa beim Abfallverband – kommen die Obleute aus dem Kreis der Bürgermeister", sagt Buchner. "Da würde ich eine Zusatzzahlung verstehen, weil eine Mehrleistung zusätzlich zur Bürgermeistertätigkeit erbracht wird." Den Bezirkshauptleuten werde die Funktion aber per Gesetz zugeteilt – und die Erfüllung der Aufgaben erfolge seiner Erfahrung nach "fast ausschließlich in ihrer Dienstzeit unter Zuhilfenahme des Beamtenapparats der Bezirkshauptmannschaft", sagt Buchner.

Das Zubrot der einzelnen Bezirkshauptleute ist nach Größe der Bezirke gestaffelt. Als SHV-Obmann in den Bezirken Gmunden, Linz-Land oder Vöcklabruck bekommt man 1245 Euro brutto zusätzlich im Monat.

In kleineren Bezirken wie Perg, Kirchdorf oder Steyr-Land gibt es für die Obleute 996 Euro brutto Zusatzverdienst. 

 

Sozialhilfeverbände

Der Betrieb und die Finanzierung von Alten- und Pflegeheimen ist der kostenintensivste und größte Aufgabenbereich der Sozialhilfeverbände. Hier ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von jährlich rund 100 Millionen Euro.

Je Bezirk gibt es einen Sozialhilfeverband. Verbandsobmann ist per Gesetz der Bezirkshauptmann. Der Verbandsvorstand und die Verbandsversammlung setzen sich aus Vertretern der Mitgliedsgemeinden zusammen. Im Verbandsvorstand wird ein Großteil der Entscheidungen getroffen. Die Verbandsversammlung aller Gemeindevertreter gibt Grundlinien vor.

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19  Kommentare
19  Kommentare
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Freifalk (37 Kommentare)
am 28.03.2017 09:30

Bezirkshauptleute sind grundsätzlich Chefs von Verwaltungs- und Prüfungsbehörden! Als Chefs von Betrieben gewerblicher Art - das sind zB Sozialhilfeverbände als Gemeindeverbände - ist das Ämterhäufung. Sie sind damit befangen, weil sie als Chef der Prüfungsbehörde BH, zB. in Sachen Sanität, in Vertretungszwiespalt befinden. Also nicht unabhängig sind!
Meist sind die Bezirkshauptleute auch noch Obleute des Bezirks-Rot-Kreuzes - gibt es da auch noch Entschädigungen? Auch hier besteht Unvereinbarkeit von Amt und Funktion!
Die ÖVP wäre gut beraten, die Entflechtung von Ämtern als demokratiepolitische Reform im Rahmen einer Verwaltungsreform anzugehen - die Entwicklung der Zivilgesellschaft nicht erst auf öffentlichen Druck hin voran zu bringen.

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pumuckl7719 (391 Kommentare)
am 28.03.2017 16:52

Sie verwenden sehr kluge Vokabel, aber trotzdem ist der Inhalt falsch. Bitte den Unterschied zwischen BgA, Gemeindeverband und Verein, den Unterschied zwischen Beruf, Funktion und Ehrenamt nachlesen und nicht inmer gleich alles ins Parteipolitische ziehen.

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Freifalk (37 Kommentare)
am 28.03.2017 21:44

Ehrenamt in Ehren - jedoch keines mit gesellschaftspolitischem Belang. Bezirkshauptleute müssen ein hohes Maß an Unabhängigkeit garantieren!
Dies insbesondere als Chefs einer Aufsichts- und Prüfungsbehörde.

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Bergretter (2.319 Kommentare)
am 28.03.2017 09:00

Natürlich, 8700 Euro im Monat ist schon ziemlich mickrig. Da muß man schon noch ein bisschen dazupfuschen. Manche können halt den Hals nicht voll kriegen. Daß es sich um den Sozialhilfeverband handelt, ist noch besonders pikant. Ein Bereich, in dem so viele Menschen ehrenamtlich arbeiten. Und gerade das lassen sich diese Beamten noch extra bezahlen. Schämt Euch.

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pumuckl7719 (391 Kommentare)
am 28.03.2017 08:21

Dem hauptberuflichen Bürgermeister ist der Buchner schon ein zusätzliches Entgelt vergönnt. Dem Bezirkshauptmann nicht. Dass man beim Bezirksabfallverband für 10 Leute mehr bekommt, als beim Sozialhilfeverband für 500, das sagt der Buchner auch nicht. Er war halt Bürgermeister und jetzt ist er alt und vergesslich.

Wer eine finanziell günstigere Lösung hat, um 15 Betriebe mit 500 Millionen Budget und 5.000 MitarbeiterInnen zu führen, der soll das dann einfach qualifiziert melden. Der Buchner ist jedenfalls nur ein unqualifizierter Raunzer, der in seinem Leben nur verzögert und verhindert hat. Aber damit schafft man es offenbar in die OÖN.

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Freifalk (37 Kommentare)
am 28.03.2017 09:42

Nur der Bürgermeister muss wieder gewählt werden und ist der Öffentlichkeit bzw. der Gemeinde und den Verbandsgemeinden direkt verantwortlich.
Die Bezirkshauptleute sind pragmatisiert und sind damit unkündbar.
Im Gegensatz zu Sozialhilfeverbänden sind Abfallverbände demokratiepolitisch sauber. Die Bezüge von Politikern aus öffentlichen Rechtsträgern sind mit dem oö. Bezügebegrenzungsgesetz gedeckelt.

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pumuckl7719 (391 Kommentare)
am 28.03.2017 16:47

Das ist demokratipolitisch total sauber wenn politische PARTEIEN Vertreter in den Bezirksabfallverband senden, die überhaupt nicht gewählt werden. Da ist offenbar jemand von Fachlichkeit vollkommen unbelastet.

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Freifalk (37 Kommentare)
am 28.03.2017 21:38

Ehrenamt in Ehren - jedoch keines mit gesellschaftspolitischem Belang. Bezirkshauptleute müssen ein hohes Maß an Unabhängigkeit garantieren!
Dies insbesondere als Chefs einer Aufsichts- und Prüfungsbehörde.

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Freifalk (37 Kommentare)
am 28.03.2017 21:43

In den Bezirksabfallverbänden handelt es sich grundsätzlich um gewählte Gemeindemandatare. Auch bei den von politischen Parteien entsendeten Vertretern handelt es sich gewählte Gemeindemandatare, die eben von den Bezirksparteien gewählt entsendet werden.

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oblio (24.742 Kommentare)
am 28.03.2017 08:13

Wenn sie ihre Aufgabe im Rahmen ihrer
Tätigkeit als Bezirkshauptleute auch
in der Amtszeit zu erledigen haben,
dann wundere ich mich schon, dass sie
dafür extra "entschädigt" werden!
Ist das Amtsverständnis mit lauter
Ausnahmen bestückt?
Ich finde das nicht in Ordnung!

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Floko1982 (2.957 Kommentare)
am 28.03.2017 06:32

Natürlich steht es ihnen zu... sind ja leistungsträger...ggg....der rest der bevölkerung sind ja nur vollpfosten die dankbar sein dürfen dass uns solche lichtgestalten führen......😊

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kronikarl (881 Kommentare)
am 28.03.2017 08:01

diese "Leistungsträger" werden von der oberen Instanz, dem Sozialreferat des Landes noch gestärkt, wenn falsche Bescheide erlassen werden! Wörtlich: Wenngleich die Erstinstanz (BH) rechtswidrig entschieden hat, so ist es doch nicht als unvertretbar anzusehen! Der LH hat gemeint "komisch" - das war alles!

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Freifalk (37 Kommentare)
am 28.03.2017 21:52

Das ähnelt anderen Angelegenheiten. Etwas anderes sollte man sich bei Berufungen vom Landesverwaltungsgerichtshof auch nicht erwarten!

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alleswisser (18.463 Kommentare)
am 28.03.2017 03:21

Und wieder so eine polemische Neiddebatte, bei der jeder so richtig draufhaun und gscheiteln kann.

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Kochloeffel (882 Kommentare)
am 28.03.2017 07:57

Mit Neid hat dies sicher nichts zutun, eher unverständlich für
den Normalbürger !

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Steuerzahler2000 (4.057 Kommentare)
am 28.03.2017 01:09

1245 Euro brutto ....

Das verdienen viele ÖsterreicherInnen nicht im Monat, und die arbeiten dafür 40 Stunden und mehr pro Woche ....

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despina15 (10.066 Kommentare)
am 28.03.2017 08:14

und ist das immer noch so,
zusätzlich auto mit chaffeur???

was mich aufregt ist dann wenn
so manche von neiddebatte
sprechen,es git menschen die
mit mehr leistung bringen müssen
und weniger verdienen!!!!!!!!

gerecht??????????

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Maxl1166 (288 Kommentare)
am 28.03.2017 00:56

Die Arbeit wird "fast ausschließlich in ihrer Dienstzeit unter Zuhilfenahme des Beamtenapparats der Bezirkshauptmannschaft" erledigt. Und dafür wird der Bezirkshauptmann/die Bezirkshauptfrau noch einmal mit bis zu € 1.245,-- "belohnt". Naja, zahlt ja eh die Allgemeinheit. Keine Firma zahlt einen Arbeitnehmer seine Arbeitszeit zweimal!!!

Und bitte nicht vergessen: Immer schön Herr oder Frau Hofrat zum Spitzenbeamten sagen!!
Es gibt wirklich kein gesundes Gespür mehr, wann es genug ist! Nehmen ist seliger als geben!

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Superheld (13.118 Kommentare)
am 28.03.2017 00:19

Spielt eh keine Rolle, die Staatsschulden sind geduldig.

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