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Shisha-Bars brauchen einen Nichtraucherbereich

Von Gabriel Egger, 15. Mai 2018, 12:08 Uhr
Auch Shisha-Bars brauchen einen Nichtraucherbereich
In Shisha-Bars müssen seit Mai 2016 Nichtraucherbereiche vorhanden sein. Bild: dpa

LINZ. Viele Betreiber verwundert: "Das ist ein Widerspruch in sich".

Eine Wasserpfeifen-Bar, deren Nichtraucherbereich größer als ihr Raucherbereich sein muss. Was nach Ironie klingt, ist ein Teil des Tabakgesetzes, der seit dem 20. Mai 2016 Shisha-Bars trifft, deren Lokalfläche mehr als 80 Quadratmeter aufweist. Seit zwei Jahren sind Wasserpfeifen mit Zigaretten beim Nichtraucherschutz gleichgestellt. Nur in kleinen Lokalen, deren Fläche 50 Quadratmeter nicht übersteigt, darf der Rauch durch alle Räume schweben.

In den Shisha-Bars, die sich vor allem bei der Jugend großer Beliebtheit erfreuen, ist diese Gesetzesnovelle noch nicht wirklich angekommen. "Uns trifft es nicht, weil wir zu klein sind. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass sich darauf irgendjemand eingestellt hat", heißt es aus der Linzer "Kayas Shisha"-Bar.

"Noch nichts davon gehört"

Auch in der Steyrer "Khalifa Lounge" habe man davon noch nichts gehört. "Ich weiß nicht, wie das funktionieren soll. Das ist doch ein Widerspruch in sich", sagt der Eigentümer.

Er werde das behördlich klären lassen. Eine behördliche Entscheidung ist auch für Bars zwischen 50 und 80 Quadratmeter verpflichtend. "Die Entscheidung kann dann von Lokal zu Lokal unterschiedlich sein", sagt Michael Hardt, vom Fachverband Gastronomie der Wirtschaftskammer Österreich. "Vor der Novelle 2016 agierten Shisha-Lokale in einem rechtlichen Graubereich", sagt Hardt. In der Linzer "Escobar", die 74 Quadratmeter aufweist, wird gerade renoviert. "Ich habe darüber bislang keine Information erhalten, aber wenn das so gewünscht ist, werde ich es umsetzen", sagt der Betreiber.

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3  Kommentare
3  Kommentare
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Domin1k (383 Kommentare)
am 16.05.2018 11:00

Das sind typische sinnbefreite Gesetzte, wie man sie heutzutage immer öfter findet. Wenn man schon so ein Gesetzt macht, sollte man auch so vorausschauend denken und Ausnahmen gesetzlich regeln.

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( Kommentare)
am 15.05.2018 10:28

Schlechte Gesetze von Zahnklempnern...
Beschließt sich ja auch selber ein Rauchverbot in Zelthallen... *g*

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Reinschheisst (614 Kommentare)
am 15.05.2018 13:53

Das Gesetz hat aber nichts mit dem Zahnklempner zutun.
Gesetzesbeschluss 2016.
Fällt wohl noch in die Ära Faymann/Mitterlehner, aber so wirklich habe ich keine Ahnung.
Eigentlich wurscht, sinnbefreites Gesetz.

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