Amoklauf an Schule geplant? Freispruch für 15-Jährigen
WELS. Wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz und das Waffengesetz wurde der Angeklagte aber zu fünf Monaten bedingter Haft verurteilt.
Ist der 15-jährige Angeklagte gefährlich, weil er an seiner ehemaligen Schule im Bezirk Gmunden einen Amoklauf geplant hat, wie ihm die Staatsanwaltschaft Wels vorwirft? Oder ist er nur ein verwirrter Jugendlicher, der während seiner Schulzeit gemobbt wurde, den Suizidgedanken plagten und der sich später unbedacht über das "Erschlagen" von Lehrern geäußert hat?
Darüber musste gestern in Wels ein Geschworenengericht entscheiden – und fällte einen Freispruch im Anklagepunkt der gefährlichen Drohung eines Amoklaufes. Schuldig gesprochen wurde der 15-Jährige allerdings wegen Verstößen gegen das Waffengesetz (er soll ein verbotenes Kampfmesser mit Schlagring besessen haben) und das Verbotsgesetz. Dafür verhängte das Geschworenengericht eine bedingte Haftstrafe von fünf Monaten und ebenfalls bedingt eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Video: Freispruch nach versuchtem Amoklauf
Schüler hatten zuvor ausgesagt, dass der Jugendliche einen Amoklauf angekündigt habe. Er werde mit der Schrotflinte seines Stiefvaters und 47 Schuss Munition ins Lehrerzimmer gehen und dort einen ihm verhassten Lehrer und zwei Lehrerinnen töten. Anschließend werde er diejenigen Schüler, die ihn bei der Polizei verraten haben, auch umbringen, so die Angaben der Schüler.
Der Angeklagte bestritt das. Er habe, nachdem die Jugendlichen über gewisse Lehrer geschimpft haben, nur gesagt, "die gehören ja erschlagen".
Zuvor hatte er die Zeit in der Mittelschule, als die "beschissenste" seines Lebens beschrieben. "Ich wurde wegen meines Gewichts aufgezogen und weil ich nicht im Dialekt rede." Der Schüler war vor vier Jahren mit seiner Mutter aus Niederösterreich nach Oberösterreich gezogen.
Mit "Heil" gegrüßt
Der 15-Jährige soll aber wiederholt mit "Heil" gegrüßt haben. Außerdem soll er Hakenkreuze auf einen Stein und einen Strauch gesprayt sowie das Nazisymbol mit einem Feuerzeug in einen Tisch vor der Schule eingebrannt haben.
Ebenfalls Teil der Anklage war der Besitz von Kinderpornos, die der Jugendliche nicht selbst heruntergeladen haben will. Dieser Anklagepunkt wird aber noch einmal extra verhandelt.
Gutachter Ernst Griebnitz stufte den Angeklagten als gefährlich ein. Staatsanwalt Günther Diplinger, der Schuldsprüche in allen Anklagepunkten forderte, gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig.
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