Ist die Privatstiftung ein Sanierungsfall?
LINZ. Entwurf einer Novelle des Privatstiftungsgesetzes löst heftige Diskussionen unter Juristen aus.
Den vorgezogenen Neuwahlen des Nationalrates ist eine Novelle des Privatstiftungsgesetzes zum Opfer gefallen. Kein großer Verlust, sagen die Gegner dieses Gesetzesvorhabens. Es hat heftige Diskussionen ausgelöst. Auch bei der "Unternehmensrechtlichen Tagung" der Walter Haslinger Privatstiftung, die gestern in der Linzer Stahlwelt mit Martin Karollus, Professor für Unternehmensrecht an der Uni Linz, als Moderator stattfand.
Tatsache sei, dass die Zahl der Privatstiftungen in Österreich kontinuierlich sinke. Derzeit gibt es 3158, um 39 weniger als noch im Vorjahr, sagte Dietmar Lux, Partner der Anwaltskanzlei Haslinger Nagele in Linz. Daraus einen Reformbedarf abzuleiten, sei legitim, sagte Johannes Zollner, Leiter des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht an der Universität Graz. Zentrales Element des Reformvorhabens sei die Rolle der Begünstigten. In der Novelle war unter anderem vorgesehen, dass künftig im Aufsichtsorgan der Stiftung Begünstigte eine Zwei-Drittel-Mehrheit haben dürfen. Bisher durften sie keine Mehrheit haben.
Das klingt nicht spektakulär, ist es aber, weil die Privatstiftung die einzige juristische Person ist, bei der die natürlichen Hüter der Interessen – diejenigen, die ihr das Vermögen verschaffen (die Stifter) und diejenigen, die davon profitieren wollen (die Begünstigten) – keine bestimmende Rolle übernehmen dürfen.
Das hat in der Praxis dazu geführt, dass Stifter und Begünstigte immer wieder versucht haben, doch irgendwie wieder Kontrolle über die Gebarung der Stiftung zu bekommen. Das haben Gerichte immer wieder verhindert.
Georg Kodek, Professor für Unternehmensrecht und Richter am Obersten Gerichtshof (OGH), ließ bei seinem Vortrag keinen Zweifel daran, dass er zu jenen zählt, die den ursprünglichen Charakter der Stiftung beibehalten wollen. "Eine Grundsatzdebatte hat jedenfalls nicht stattgefunden, bevor dieser Ministerialentwurf geschrieben wurde." Er verwies in seinem gestrigen Vortrag auf die Vielzahl von kritischen Stellungnahmen. Darunter Anwalt Peter Melicharek, der meint, dass man dem Entwurf "die Provenienz aus dem Umfeld der Family Offices und Vermögensverwalter" anmerke.
Kodek selbst sieht zumindest keinen unmittelbaren Reformbedarf des Stiftungsrechtes, auch wenn dies offenbar "weithin Konsens" sei. Wenn, dann müssten aber zuerst alle "Stakeholder" in den Reformprozess eingebunden werden. "Entgegen üblicher Gepflogenheit war mit der Ausarbeitung der Novelle nur ein sehr kleiner Kreis beteiligt", sagte Kodek.
Man sollte jetzt das Zeitfenster der Regierungsbildung nutzen, um einen neuen Vorschlag auszuarbeiten. Sein Fazit der bisherigen Diskussion: "Wenn schon eine Reform, dann aber bitte nicht so", sagte Kodek.
Was das Mühlviertel erfolgreich macht: Tourismus, IT und auch Bier
Energie AG Oberösterreich erweiterte Führung im Erzeugungsbereich
16 Monate vom Auftrag bis zum Geld: Rosenbauer muss schneller werden
6 Prozent: Anstieg der Arbeitslosigkeit in Oberösterreich am höchsten
Interessieren Sie sich für diesen Ort?
Fügen Sie Orte zu Ihrer Merkliste hinzu und bleiben Sie auf dem Laufenden.
Wenn die Begünstigten die Stiftung dominieren könnten, was mit der Novelle passieren würde,wäre dem Schlaraffenland Tür und Tor geöffnet. Man merkt sehr deutlich den Einfluß der Vermögensverwalter am Entwurf. Und der ist abzulehnen.
Dazu kommt der Steuervorteil für Stiftungen.