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Sanatorium Rupp: Auf Pleite folgt Prozessreigen

Von Sigrid Brandstätter, 17. März 2018, 00:04 Uhr

Strafrechtsprozess gegen eh.emaligen Geschäftsführer in erster Instanz abgeschlossen

Zweieinhalb Jahre nach dem Konkurs des Sanatoriums Rupp geht die gerichtliche Aufarbeitung der Causa voran. Diese Woche erfolgte eine strafrechtliche Verurteilung des früheren Geschäftsführers Walter Purer.

Das Urteil: Zwölf Monate Haft, davon vier Monate unbedingt und eine Schadenersatzzahlung von 238.000 Euro an den Masseverwalter. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Dieses Geld soll den Gläubigern des Sanatoriums zugute kommen. Ob am Ende eine relevante Quote für die Massegläubiger herauskommt, dafür sei es aber noch zu früh zu beurteilen, heißt es von Insidern. Worum ging es in dem Verfahren? Der frühere Geschäftsführer wurde wegen Veruntreuung verurteilt. Wegen der Vorwürfe von Untreue und schwerem Betrug wurde der 71-Jährige im Zweifel freigesprochen. Purer soll von Personen, die Kurgäste begleitet haben, deren Aufenthaltskosten bar und an den Büchern vorbei kassiert haben. Das gab Purer vorab auch zu – allerdings wollte er das Geld dem Gründer des Sanatoriums, Gerhard Rupp, übergeben haben.

Dagegen sprach aber eine von der Staatsanwaltschaft angeordnete Kontenöffnung: Demnach habe es über Jahre immer wieder Bareinzahlungen auf Purers Konto gegeben. Seine Verantwortung, dass er das Geld von einer Privatperson erhalten habe, und er hätte dies anlegen sollen, glaubte der Schöffensenat nicht.

Auf 238.643 Euro belaufen sich die 98 bewiesenen, aber ungeklärten Bargeldeinzahlungen. Die von der Staatsanwaltschaft angeklagten 1,3 Millionen Euro beruhten auf Hochrechnungen. Diese ergeben sich aus dem Vergleich von sichergestellten Daten mit später manipulierten. Strafrechtlich reichte dies nicht. Allerdings will die Masseverwaltung dieses Geld in einem derzeit ruhenden Schadenersatzverfahren zurückfordern.

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Die Insolvenz wird die Gerichte jedenfalls noch Jahre beschäftigen. Denn Schadenersatzprozesse laufen nicht nur gegen den früheren Geschäftsführer, auch gegen einen Steuerberater und einen Mediziner. Beide waren im Stiftungsvorstand der Rupp Privatstiftung.

Da sie in verschiedenen Funktionen für das Sanatorium und die Privatstiftung tätig waren, hätten sie die Vergehen von Purer feststellen müssen. So lautet der Vorwurf des Rieder Rechtsanwalts Peter Vogl, der die Masseverwaltung, die Welser Insolvenztreuhand und die Stiftung vertritt. Die Stiftung hat wegen der Malversationen ihr Vermögen verloren, weshalb nun Schadenersatz in Millionenhöhe gefordert wird, erklärt der Anwalt aus dem Innviertel.

Das Sanatorium wurde im Zuge der Insolvenz an die Bad Leonfeldner Hochreiter-Familie verkauft. Inzwischen wird es modernisiert und ausgebaut.

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