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Buwog-Prozessbeginn gegen Grasser & Co wackelt

Von nachrichten.at/apa, 22. November 2017, 16:48 Uhr
Karl-Heinz Grasser  Bild: (Reuters)

WIEN/LINZ. Der Prozessbeginn im Korruptionsverfahren um die Buwog-Privatisierung gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, der für 12. Dezember geplant war, wackelt.

Die Generalprokuratur lässt die Zuständigkeitsfrage im Villa Esmara-Prozess durch den Obersten Gerichtshof (OGH) prüfen, was sich auch auf die Richterin im Buwog-Verfahren auswirken könnte. Ob die Hauptverhandlung wie geplant am 12. Dezember beginnen kann ist unklar.

Derzeit ist Richterin Marion Hohenecker als Vorsitzende des Schöffensenats im Grasser-Prozess vorgesehen. Möglicherweise könnte nach einem OGH-Entscheid eine andere Richterin oder ein Richter für den Prozess zuständig werden. "Es liegt im Interesse aller Beteiligten, diese Frage vor Prozessbeginn zu klären", sagte der Sprecher der Generalprokuratur, Martin Ulrich, am Mittwoch. Die Dringlichkeit der Angelegenheit sei wohl allen Beteiligten in der Justiz bewusst.

Welche Richterin ist zuständig?

"Verbunden" sind der Villa Esmara-Prozess und der Buwog-Prozess durch Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, der in beiden Verfahren angeklagt ist. Dadurch wurde auch Richterin Marion Hohenecker, die schon bei der Villa Esmara die Richterin von Petrikovics war, für das Buwog-Verfahren mit insgesamt 15 Angeklagten zuständig. Sei Monaten bereitet sich die Richterin auf den Mega-Prozess vor.

Allerdings urteilte Hohenecker in erster Instanz im Villa Esmara-Prozess nicht über Petrikovics, weil er verhandlungsunfähig war. Der von ihr Verurteilte mitangeklagte Ronald Leitgeb hat gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt, das Urteil wurde aufgehoben und eine andere Richterin, Caroline Csarmann, wurde in erster Instanz neu für Leitgeb zuständig.

Nun stellt sich die Rechtsfrage, ob über beide Angeklagte - Leitgeb und Petrikovics - dasselbe Gericht urteilen soll, oder ob Petrikovics bei Richterin Hohenecker bleibt, während Leitgeb vor die neue Richterin Csarmann treten muss. "Die Generalprokuratur ist der Ansicht, ein Schöffensenat sollte über beide entscheiden", sagte Ulrich. Damit wäre also dieselbe Richterin für Leitgeb und Petrikovic zuständig. Der OGH entscheide natürlich unabhängig von der Generalprokuratur über diese Rechtsfrage.

Aufwendiges Verfahren

Der OGH muss über die Beschwerde öffentlich in einem Gerichtstag entscheiden, heißt es beim Höchstgericht auf. Dazu müssen alle Beteiligten des Villa Esmara-Prozesses geladen werden. Der Richter-Senat muss die Frage - ungeachtet der Rechtsansicht der Generalprokuratur - eigenständig prüfen und sich selber eine Rechtsmeinung bilden. Es sei unwahrscheinlich, dass sich das alles vor dem 12. Dezember ausgehe, heißt es.

Sollte der OGH der Rechtsmeinung der Generalprokuratur folgen - was er in vielen Fällen tut - würde das wohl weitreichende Konsequenzen für das Buwog-Verfahren haben. Im Wiener Straflandesgericht müsste die Zuständigkeit der Richterin neu geprüft und entschieden werden. Dann wäre vermutlich das jüngere Verfahren, also die Buwog, mit dem älteren Verfahren, der Villa Esmara, zu verbinden - und durch den gemeinsamen Angeklagten Petrikovics würde wohl Richterin Csarmann auch für die Buwog zuständig, meinen Beobachter.

"Bei diesem Verfahren ist nichts normal"

Die Frage der Richterin-Zuständigkeit wurde bereits vom Verteidiger des Buwog-Angeklagten Ernst Plech vor den Verfassungsgerichtshof getragen, der den Antrag jedoch aus formalen Gründen zurückwies und nicht inhaltlich prüfte.

Wie Plechs Anwalt Michael Rohregger am Mittwoch auf Anfrage sagte, sei das Vorgehen der Generalprokuratur in diesem Fall "sehr ungewöhnlich", allerdings: "Grundsätzlich ist bei diesem Verfahren nichts normal". Offenbar wolle man aber noch vor Prozessbeginn die Zuständigkeitsfrage ziemlich endgültig durch den OGH klären lassen. Sollte das Verfahren wirklich zu Richterin Csarmann wandern, werde der Start des Prozesses wohl noch einige Monate dauern.

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27  Kommentare
27  Kommentare
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StefanieSuper (5.125 Kommentare)
am 23.11.2017 11:48

Grasser - Schüssels Wunderwaffe als Finanzminister!

Herr Grasser hat wohl nach seinem Ausscheiden als "Finanzgenie" nichts auf die Reihe gebracht. Obwohl er doch die "Hoffnung von Schüssel" war, der ihn sogar zum Vizekanzler wurde. Er kann einfach nicht selber seine Brötchen verdienen. Seine Trauzeugen haben bereits vor Gericht gestanden, nun ist er an der Reihe. er beklagt sich, dass es so lange gedauert hat, hat aber alles getan, um den Ermittlern Prügel vor die Beine zu legen zb. Lichtensteinkonto. Sein Glück ist, dass er in eine sehr reiche Familie einheiraten durfte, bei der er auch bleiben muss, denn wovon würde er sonst leben.
Als Österreicherin kann ich nur sagen - wie konnte uns Schüssel das nur antun? Kann man ihn nicht doch noch dafür haftbar machen?
Man kann doch nicht alles auf den Haider schieben, er müsste doch auch als Wendehals Verantwortung zeigen. Statt dessen ist er nun der Obereinflüsterer vom Kurz. Das kann ja noch heiter werden.

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am 23.11.2017 14:04

Schönheit vergeht,
Schüssel besteht.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 23.11.2017 06:44

Mittlerweile ist schon fast die 2. Generation an Lesern im Forum unterwegs die nicht mehr weiß was dieser Grasser eigentlich war und ist.
Außer Beschuldigter mit Unschuldsvermutung.

Werden eigentlich Richterämter vererbt? Nur falls es mal zur Aktenübergabe kommt, dann könnts in der Familie bleiben.
Ich denke die finale Einstellung des Verfahrens wird so in 14. Generation zu erwarten sein, v.a. da dann die letzten Maschinen verschwunden sind die diese ominösen Datenträger DVD und USB-Stick noch lesen können.

Bis dahin: Bleiben Sie gespannt was noch so alles passiert!

Wann kommt der Karl-Heiz endlich in den Häfen?
diese wichtige Frage sehr gut dargebracht von Christoph und Lollo:

https://www.youtube.com/watch?v=95Y-ezDYs7A

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adaschauher (12.083 Kommentare)
am 23.11.2017 06:36

Jurist musste man sein dann kann man wenn genug Geld im Spiel ist alles ohne Hausverstand solange herumdrehen wie man will A Hendldieb wäre mittlerweile schon wieder aus dem Häfen heraussen aber verurteilt

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iorr2010 (535 Kommentare)
am 23.11.2017 06:32

Weder FP noch VP können ein Interesse an diesem Verfahren haben, ist doch zu befürchten, dass den Angeklagten mit Aussicht auf gesiebte Luft, einiges einfallen könnte, was den beiden Koalitionsverhandlern nicht gefallen würde. Also sucht sich die politisch geneigte Generalprokuratur, als wirklich nichts anderes mehr geht, ein juristisch schwer verständliches Hintertürchen und verschleppt die Geschichte. Später, mit einem geneigten Justizminist wird man weiteres regeln. Grasser und Konsorten sind sicher, wetten dass? Österreich ist ein Rechtsstaat und die Erde ist eine Scheibe.

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gegenstrom (16.154 Kommentare)
am 23.11.2017 05:12

bei diesem Theater um den schönsten Finanzminister kann kein Unbeteiligter mehr sagen, wir leben in einem Rechtsstaat und die Politik greift nicht ein.

Wann endlich wird das Amtsgeheimnis aufgehoben um zu sehen, wie mache Politiker da mitspielen, weil sie auch keine reine Weste haben.

Wie kann es nur möglich sein, dass es immer noch keine Offenlegung seiner Bankdaten aus Liechtenstein gibt und so auch das andere Verfahren weiter geht - weils auch Mitwisser gibt!

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naalso (2.144 Kommentare)
am 22.11.2017 23:05

Mein Gott, die unendliche Geschichte.

Meiner Meinung nach hat Mr. Unschuldsvermutung und wir, das staunende Publikum, das Recht, dass endlich Recht gesprochen wird.

Ich bin bei Gott kein Fan des schönsten Finanzminister der letzten drei Jahrtausende, aber macht doch endlich mit dem Theater Schluss. So kompliziert und umfangreich können die Ermittlungen doch nicht sein, dass sich die Rechtssprechung innerhalb eines Jahrzehnts nicht ausgeht.

Mein Gott, wo ist unsere Justiz gelandet... So lang dauernde Verfahren sind eine Beleidigung des gesunden Menschenverstandes.

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danube (9.663 Kommentare)
am 22.11.2017 23:02

Politjustiz?

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am 22.11.2017 19:14

Schön langsam ist es mir egal,
ob KHG in einem Gefängnis verschwindet,
oder sich in Kitzbühel aus der Öffentlichkeit zurückzieht-
ich möchte nur irgendwann einmal
das Justizkaschpaltheater um ihn beendet
und sein Gfries nicht mehr in den Median sehen.

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kritzelei (1.297 Kommentare)
am 22.11.2017 19:59

Kaschpaltheater ? Da hätt ich von meinem Dreutschlehrer einen römischen Fünfer mit Gamsbart gekriegt !

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despina15 (10.066 Kommentare)
am 22.11.2017 20:26

kaschperl oder kasperl,
im prinzip dasselbe...........

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despina15 (10.066 Kommentare)
am 22.11.2017 20:27

da gehts um das beschriebene
prolem schon eher!!!

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( Kommentare)
am 22.11.2017 20:51

Gott sei Dank unterliege ich mit meiner Rechtschreibung
nicht mehr der Beurteilung von Deutschlehrern
und denen, die es noch werden wollen!
In besonderen Fällen nehme ich für meine Schreibweise
sogar dichterische Freiheiten in Anspruch-
auch wenn ich damit bewußt (ß= ss)
den Unmut mancher Oberlehrer herauf beschwöre.

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am 22.11.2017 19:00

Warum lässt die Generalprokuratur die Zuständigkeit des Gerichtes erst jetzt prüfen?
Ein ordentliches Verschlampen, welches genauer untersucht werden muss, bei welchen eventuell anderen Fällen es auch vor kommt. Gefahr in Verzug wäre eine Verjährung, auf welche einige Angeklagte als letzten Anker noch hoffen.

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JosefBroz (4.491 Kommentare)
am 22.11.2017 18:35

Alle warten gespannt auf die irgendwann erfolgende gerichtliche Aufarbeitung der letzten schwarzblauen Koalition. Und schon kommt die nächste.

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am 22.11.2017 18:17

....wackelt, weil man will wegen Einsparungen
die Buwog
mit dem Eurofighter zusammenlegen;
und der zu erwartende Freispruch in beiden Fällen
wird dem Staat hohe Haftkosten ersparen.

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zukunft001 (693 Kommentare)
am 22.11.2017 18:17

An diesem Beispiel sieht man sehr gut unsere Zweiklassenjustiz; wer sich Promianwälte um sündteures Geld leisten kann, kann einen Prozess jahrelang -ja sogar jehrzehntelang- hinauszögern. Und alle diese Vefahren bezahlt die Allgemeinheit. Hoffentlich gibt es danach wenigstens ein halbwegs gerechtes Urteil.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 22.11.2017 17:46

es geht wohl um Selbesstbedienung, aber nicht um einen kleinen gewöhnlichen Ladendieb. Daher heißt es gewappnet sein - für Alles.

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Fensterputzer (5.141 Kommentare)
am 22.11.2017 17:20

** Buwog-Prozessbeginn gegen Grasser & Co wackelt **

Bravo, und weiter geht die "unendliche" Geschichte!

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 22.11.2017 17:05

Ich sagte es immer schon: solange einer der einflussreichen "Geschäftspartner" am Leben ist, wird dem Grasser nix passieren. Zu groß die Gefahr, dass die Taten der Komplizen - ähm Geschäftspartner auf gleich mehrere Parteien abfärben...

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kritzelei (1.297 Kommentare)
am 22.11.2017 19:56

Das sind ja die ganz Schlauen ( Buwog, Eurofighter . . . ) die alle Mitwisser in sämtlichen Parteien mitschneiden lassen : dann kann keiner keinem was anhängen ! BEA Systems hat ja nicht nur Trottel im Management und im Verkauf gehabt !
Die Volldeppen wären dann schon eher in den Ministerien bzw. der Heeresführung zu finden !

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Gugelbua (31.807 Kommentare)
am 22.11.2017 17:03

was kostet den Steuerzahlern eigentlich der Komödienstadl ?

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 22.11.2017 17:00

Na Gott sei Dank.
Weihnachten ist für den KHG gerettet und ein Sylvester Umtrunk auch.

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 22.11.2017 17:04

@Putscherl. Ach, wirst du dann Selbstmord begehen, wenn der KHG nach der nun ins neunte Jahr gehenden Justizkomödie frei gesprochen wird?

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 22.11.2017 17:05

Aber geh. Ich freu mich doch mit den Buberln.
Du doch auch!

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spacer (1.511 Kommentare)
am 22.11.2017 18:21

Und was will man schon dem Herrn mit der "weißesten Weste" Österreichs anhängen ???
Ooops, anhängen klingt aber auch irgendwie verdächtig...

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Strachelos (7.167 Kommentare)
am 22.11.2017 16:55

Der Reputation des Berufs "Jurist" ist dieses §-Kasperltheater nicht zuträglich.

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