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Bitcoin-Gewinne künftig womöglich voll zu besteuern

Von nachrichten.at/apa, 20. Februar 2018, 18:46 Uhr
Bitcoin
    Bild: Afp

WIEN. Derzeit sind private Bitcoin-Gewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei, das könnte sich ändern. Das Finanzministerium denkt eine volle Besteuerung der Gewinne aus Kryptowährungen an, geht aus einem Begutachtungsentwurf hervor.

Gelten würde dafür der 27,5-prozentige Steuersatz, denkbar wäre dies natürlich nur für die Zukunft und auch nur mit Gesetzesänderung, hieß es zur APA.

Gegen eine rückwirkende Geltung der Neuregelung, wie sie laut Portal "Trending Topics" in einem Begutachtungsentwurf für Einkommensteuerrichtlinien angedacht war, wehrt sich die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW), wie Kammerexperte Gottfried Sulz von der TPA Group Österreich am Dienstag sagte.

Ein rückwirkendes Inkrafttreten widerspräche dem Vertrauensgrundsatz und "wird nicht kommen", meint Steuerberater Sulz: "Da würde das Finanzministerium vor dem Höchstgericht unterliegen." Vorstellbar sei aber zum Beispiel ein Stichtag wie der 1. Juli 2018, bis zu dem Betroffene Bitcoins oder anderes Kryptogeld noch verkaufen könnten.

Denn die Neuregelung - die man wohl nur per Gesetzesänderung, nicht aber über die Steuerrichtlinien vornehmen könne - würde wohl auch vor einem bestimmten Stichtag angeschaffte Kryptowährungen betreffen. Es gebe durchaus Menschen, die schon vor drei, vier, fünf Jahren virtuelles Geld erworben hätten und dieses noch besäßen. Beim Verkauf würden - je nach Zuflusszeitpunkt - Gewinne als Kapitaleinkünfte zu versteuern sein, mit dem dafür im Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen Satz von 27,5 Prozent. Mit der Klassifizierung von Bitcoin & Co als Kapitaleinkünfte wäre Österreich ein Vorreiter.

Während Sulz sich für die Zukunft mit einer gesetzlichen Neuregelung abfinden würde, die wohl auch vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) halten würde, steht einer Abschaffung der Spekulationsfrist für die Vergangenheit nicht nur er kritisch gegenüber: "Nach unserer Einschätzung ist die alte BMF-Meinung im Sommer 2017 die richtige", wird dazu vom Portal "Trending Topics" David Gloser, geschäftsführender Gesellschafter des Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters Ecovis in Wien, zitiert: "Bitcoin-Veräußerungen im Privatbereich sind keine Kapitaleinkünfte, somit steuerfrei nach einem Jahr."

Bisher konnten Spekulanten mit Kunstgeld wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und anderen Kryptowährungen davon ausgehen, dass Gewinne nach dem Verstreichen der Spekulationsfrist von 12 Monaten steuerfrei sind.

Auch aktuell - auf der Homepage des BMF ersichtlich - vertritt das Finanzministerium noch immer die Meinung der Steuerfreiheit nach einem Jahr Spekulationsfrist, sofern keine zinstragende Veranlagung erfolgt ist. Kryptowährung als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 Einkommensteuergesetz (EStG) seien "dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt", heißt es dazu auch aktuell noch auf der Webseite, unverändert seit Ende Juli.

Ministerium: Keine Änderung geplant

Das Finanzministerium weist eine heute kolportierte Änderung der Besteuerung von Gewinnen aus Kryptowährungen zurück. "Es handelt sich hier um eine fehlerhafte Interpretation des Begutachtungsentwurfes des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2017", hieß es am Dienstagabend aus dem Finanzministerium.

Die Rechtsmeinung des Finanzministeriums im Zusammenhang mit der steuerlichen Behandlung von Kryptowährungen gelte weiterhin. "Insofern wird auch künftig, bei der Veräußerung von Kryptowährungen und anderen Anlageprodukten, die im Gesetz definierte einjährige Spekulationsfrist, zur Anwendung kommen, sofern keine zinstragende Veranlagung erfolgt ist", betont das Ministerium, und verweist auf ihre Homepage (http://go.apa.at/mmI4TYbq), wo sie veröffentlicht wurde.

In der endgültigen Version des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlasses werde dies auch entsprechend klargestellt sein, sodass Fehlinterpretationen nicht mehr möglich seien.

 
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16  Kommentare
16  Kommentare
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Peter2012 (6.180 Kommentare)
am 20.02.2018 22:53

Bitcoin ist ein Vermögen und gehört demnach versteuert.

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 24.02.2018 11:17

Gold ist also kein Vermögen?

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am 20.02.2018 22:47

Das finde ich klasse, wie das Finanzministerium denkt: "Das Finanzministerium denkt eine volle Besteuerung der Gewinne aus Kryptowährungen an, geht aus einem Begutachtungsentwurf hervor."
Das bedeutet dann also, dass ich bei einem Verlust durch die Kryptowährung auch einen Verlustvortrag bilden kann und diesen Verlustvortrag steuerlich geltend machen kann.
Naja, dann wäre ich nicht dagegen, denn bei einem Verlustvortrag kann ich den ganzen steuerlichen Verlust an Steuern von der Steuererklärung abrechnen und das ist wirklich nicht wenig. Und das sogar laufend, jahr für jahr!

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 20.02.2018 23:08

Wie bei Verlustvortrag üblich, nur mit späteren Gewinnen aus Kryptowährungen verrechenbar.

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Orlando2312 (22.305 Kommentare)
am 20.02.2018 22:24

"....Muss man dann demnächst steuern dafür zahlen das man den Euro besitzt?...."

Mannomann, was ich Steuern zahlen muss, damit die Euros auf meine Konto kommen........

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 24.02.2018 11:18

Etwa 74% Steuern zahlt man für die Euros die am Konto noch sichtbar sind.

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am 20.02.2018 20:02

Wie kann man denn Währungen versteuern?

Muss man dann demnächst steuern dafür zahlen das man den Euro besitzt?

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 20.02.2018 20:08

Es handelt sich um Sachgüter.

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am 20.02.2018 20:30

Sachgüter? Aber man bezahlt damit in verschiedenen Geschäften Lokale etc?

Wie kann das sein?

Ich glaube eher das man merkt das kryptowährungen besser ankommen und der Staat will ebenfalls verdienen.

Naja Mal sehen wohin das führt

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 20.02.2018 20:33

Sieh es wie Gutscheine. grinsen

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 20.02.2018 20:36

Der BTC ist seit dem Tief um 100% gestiegen.
Also wieder 100 Milliarden mehr an Geld in Umlauf...
Wie bei allem wollens in Österreich an die 50% kassieren... 27,5% KEST(auf den Kursgewinn) und 20% MWST, wenn man sich mit dem schönen Geld was kauft in Fiat Währung.

Interessante Frage... wenn man sich mit BTC direkt was kauft, fällt dann die KEST an?
Ich habe noch nie direkt mit Aktien bezahlt grinsen

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jago (57.723 Kommentare)
am 20.02.2018 22:03

> Ich habe noch nie direkt mit Aktien bezahlt

Sowas tun die Vorstandsvorsitzenden, wenn sie einen Konkurrenten fressen.

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tomk32 (933 Kommentare)
am 20.02.2018 20:55

Nicht die Währung versteuert man, sondern den Gewinn den man damit macht wenn man es irgendwie schafft die Bitcoins wieder in Euro zu tauschen.

Grundlegende Steuerkenntnisse sind das!

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jago (57.723 Kommentare)
am 20.02.2018 22:00

Den Kursgewinn, im Vergleich zu einer anderen Währung.

Da kann der € in den Keller fallen und die BitCoin-Besitzer müssen, daraus berechnet, Steuern in € zahlen.

Das macht dann aber nichts, sie können ja billich wexeln.

Lauter gierige Deppen verbiegen die Kurse, wie bei den Aktien. Der gierigste aber ist der Fiskus.

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 21.02.2018 12:21

Was meinst du mit "irgendwie schafft wieder in Euro zu tauschen"?

Wenn du BTC-Börsen direkt nicht traust, aber damit spekulieren möchtest, dann gibt es auch die Möglichkeit übers Aktiendepot in BTC-Zertifikate zu investieren.

Dann fallen auf den Kurs-Gewinn die 27,5% sowieso an und man ist steuerlich und sonstwie bombenfest auf der sicheren Seite.

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benzinverweigerer (14.598 Kommentare)
am 20.02.2018 19:14

Wäre super, wenn das vollautomatisch passiert wie bei Aktien.

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