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Beim Buwog-Prozess sind schon fünf der zwölf Schöffen ausgefallen

Von Alexander Zens, 18. Jänner 2018, 00:04 Uhr
Beim Buwog-Prozess sind schon fünf der zwölf Schöffen ausgefallen
Mindestens zwei Schöffen müssen ständig im Straflandesgericht anwesend sein, sonst würde der Grasser-Prozess platzen. Bild: APA/HANS KLAUS TECHT

WIEN. Laienrichter werden in Österreich per Zufall ausgewählt und tragen große Verantwortung.

Nächsten Dienstag geht der Buwog-Prozess gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 13 andere Angeklagte weiter. Auffallend ist, dass bereits fünf der ursprünglich zwölf Schöffen ausgefallen sind. Mindestens zwei dieser Laienrichter müssen während des gesamten Verfahrens anwesend sein, sonst würde der Prozess platzen. Hier die wichtigsten Fragen zum Buwog-Verfahren und zu Schöffen allgemein:

 

Was ist beim Buwog-Prozess mit den Schöffen passiert?

Die Vorsitzende Richterin Marion Hohenecker hat bisher vier Schöffen ausgeschlossen, weil diese erkrankt sind, und einen, weil er sich an einem der neun Verhandlungstage um 45 Minuten verspätet hat. Gestartet worden war der Prozess am 12. Dezember mit zwei Haupt- und zehn Ersatzschöffen.

 

Was bedeutet das für das Strafverfahren?

Am Ende wird der Senat bestehend aus Hohenecker, dem zweiten Berufsrichter und den zwei Hauptschöffen die Urteile fällen. Das Gesetz sieht vor, dass diese vier Personen jede Minute des Verfahrens im Gerichtssaal verfolgt haben müssen. Ansonsten müsste der gesamte Prozess wiederholt werden. Eine Risikoquelle sind die Verteidiger, die beantragen könnten, Schöffen wegen Befangenheit auszuschließen, falls sie von diesen getätigte Äußerungen zu einem der Angeklagten finden.

 

Ist es realistisch, dass ein Prozess dieser Dimension platzt?

Bisher gab es das in Österreich nicht. Wahrscheinlicher ist, dass die Richterin nun Verhandlungstage abberaumt, falls wieder ein Schöffe auszufallen droht. Die Entwicklung sei "weder besorgniserregend noch etwas Spezielles", sagt Christina Salzborn, Sprecherin des Straflandesgerichts Wien. Die Erfahrung zeige, dass bei einem so großen und langen Prozess Schöffen ausfallen, vor allem zu Beginn. Hohenecker hat mit zwölf Schöffen jedenfalls einen Polster geschaffen. Beim Bawag-Prozess 2007/08 waren es nur zwei Haupt- und zwei Ersatzschöffen.

 

Wie wird man Schöffe, und kann man dem entgehen?

Das Amt eines Schöffen ist laut Gesetz ein "Ehrenamt" und eine "Bürgerpflicht". Die Auswahl erfolgt per Zufall. Als Wiener kann man für Prozesse in Wien vorgeladen werden, als Linzer in Linz. Jede Person zwischen 25 und 65 Jahren kann Schöffe sein, sofern nicht der körperliche oder geistige Zustand dagegen spricht oder man nicht ausreichend Deutsch kann. Regierungspolitiker, Anwälte und Pfarrer sind ausgenommen. Man kann um Befreiung ansuchen, wenn man ansonsten eine "unverhältnismäßige persönliche oder wirtschaftliche Belastung" erleiden würde. In der Praxis wird hier großzügig agiert, wenn etwa der Arbeitgeber betont, dass der Mitarbeiter schwer zu ersetzen ist.

 

Welche Rechte und Pflichten haben Schöffen?

Schöffen bekommen Fahrt- und Verpflegungskosten ersetzt. Sie müssen vom Arbeitgeber freigestellt werden. Dieser hat den Lohn zehn Tage zu bezahlen, dann springt der Staat ein. Bei Selbstständigen gibt es einen Pauschalbetrag. Zur Urteilsfindung: Schuldig gesprochen werden Angeklagte, wenn zumindest drei der vier Senats-Mitglieder dafür sind.

 

Wann sind in Österreich Schöffengerichte zuständig?

Wenn bei Strafverfahren die Strafdrohung mehr als fünf Jahre beträgt (20 Prozent der Fälle). Bei geringerer Strafdrohung entscheidet ein Berufsrichter (79 Prozent). Bei Schwerstkriminalität sind Geschworenengerichte zuständig.

 

Ist es sinnvoll, Laien in Strafsachen urteilen zu lassen?

Für viele Experten ja, weil eine Sicht von außen eingebracht wird. Die Laienbeteiligung an der Gerichtsbarkeit sei ein unverzichtbarer Bestandteil der Rechtspflege, auch wenn es gewisse Defizite im Auswahlverfahren der Schöffen und Geschworenen gebe, sagt Richard Soyer, stv. Vorstand des Instituts für Strafrechtswissenschaften an der Linzer Kepler-Uni. Diskutiert wird darüber, ob etwa Schöffen in Wirtschaftsprozessen zusätzliche Qualifikationen haben sollten. In Jugendstrafsachen ist das so. Soyer schlägt vor, dass man wie etwa in den USA für die Staatsanwaltschaft und Verteidigung das Recht einführt, eine gewisse Zahl von Laienrichtern ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

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10  Kommentare
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Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
antiego (395 Kommentare)
am 18.01.2018 15:16

Schöffen krankheitbedingt ausgefallen!
Dafür kann der laut ärztl. Attest nicht verhandlungsfähige Herr Scharinger am CV-Ball vergnügt herumtanzen,Rede halten und mit Weinglas in der Hand den Fotogafen ins Objektiv grinsen.

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danube (9.663 Kommentare)
am 18.01.2018 15:08

Wenn der Prozess wegen einem Mangel an Schöffen platzt, dann wäre das einzigartig in Österreich. Und das bei einem nicht unwichtigen Prozess, ausgerechnet da gehen die Schöffen abhanden? Und wir wissen auch, dass Ainedter mit Schöffen gesprochen hat.

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Grufti2016 (433 Kommentare)
am 18.01.2018 10:24

Ach die Armen Mittel und Wohnungslosen Angeklagten. Kein Einkommen aber viel Anwälte die sie zahlen können?

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zukunft001 (694 Kommentare)
am 18.01.2018 09:39

Offensichtlich wollen Grasser und seine selbsternannten Promianwälte mit allen Mitteln verhindern, dass ein rechtsstaatliches Verfahren mit einer kompetenten Richterin nach so vielen Verzögerungen endlich zu Ende gebracht werden kann.
Aber dann gibt es wieder Beschwerden von ebendiesen über die Prozessverzögerungen, für die sie ganz allein verantwortlich sind.
Mam kann nur hoffen, dass diese Taktik dieser Winkeladvokaten nicht aufgeht.

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goldfinger1707 (5.658 Kommentare)
am 18.01.2018 06:26

Um die supersauberweiße Weste nicht durch potentielle Störenfriede angepatzt zu bekommen, muss man schon einen des Landes größten Rechtsverdreher engagieren...
Doch womit bezahlt ein selbst definierter "Einkommensloser" einen für das gemeine Fußvolk unbezahlbaren Winkeladvokaten, der nicht mal davor zurück schreckt, Laienrichter auszuspionieren?
Als Richter würde ich diesem 9xmalklug ins hinterste Winkerl im Saal verbannen, wo er dann bizzelnd beobachten dürfte, wie sein mittelloser Kunde/Freund/Mandant seine gerechte Strafe ausfasst...

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Bawlo (609 Kommentare)
am 18.01.2018 07:16

Welch ein Gelabe!!

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renele (3.081 Kommentare)
am 18.01.2018 09:14

So würden sie es gerne wollen. Gott sei Dank geht es hin und wieder noch gerecht zu. Hätte nämlich der Anwalt vom Grasser tatsächlich was falsch gemacht, wäre er schon ausgeschlossen.

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meierswivel (7.323 Kommentare)
am 18.01.2018 09:33

Das kommt ja vielleicht noch.

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Orlando2312 (22.254 Kommentare)
am 19.01.2018 05:59

Er hat ja schon gegen die Regeln verstossen, indem er den Schöffen zu verstehen gab, dass man sich über ihre Personen erkundigt habe. Wenn Sie das nicht als potentielle Drohung aufgefassen, dann haben Sie eine seltsame Wahrnehmung.

Die Richterin hat Ainedter auch (leider nur) verwarnt. Für einen Prozessausschluss war es halt noch nicht genug.

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Orlando2312 (22.254 Kommentare)
am 18.01.2018 06:14

Ainedters "Drohungen" zeigen offenbar grosse Wirkung. Der Kerl gehört vom Prozess ausgeschlossen.

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