Beginn von Grassers Buwog-Prozess wackelt wegen Beschwerde
WIEN. Eine Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur an den Obersten Gerichtshof könnte den geplanten Prozessstart gegen Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser und 14 weitere Angeklagte am 12. Dezember kippen.
Dann würde statt Marion Hohenecker eine neue Richterin oder ein Richter zuständig sein.
Hintergrund der Beschwerde ist ein Prozess gegen Ex-Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, der sowohl in der Causa Buwog als auch im Villa-Esmara-Prozess angeklagt ist. Hohenecker war schon bei Villa Esmara die Richterin von Petrikovics. Nun stellt sich die Rechtsfrage, ob über beide Angeklagte – Ronald Leitgeb und Petrikovics – dasselbe Gericht urteilen soll, oder ob Petrikovics bei Hohenecker bleibt, während Leitgeb vor eine neue Richterin treten muss.
Beobachter rechnen mit einer rund ein Jahr dauernden Buwog-Hauptverhandlung im Wiener Straflandesgericht. Sollte Hohenecker die Zuständigkeit verlieren, würde dies den Prozessstart wohl einige Monate lang verzögern. Eine Klärung der Frage vor Buwog-Prozessstart würde allerdings alle Beteiligten vor Unsicherheit und Prozesswiederholungskosten bewahren.