Abgas-Affäre: Welser Autokäufer gewinnt Prozess gegen VW
WELS. Im Skandal um manipulierte Software in VW-Fahrzeugen hat nun ein Autokäufer vor dem Landesgericht Wels in zweiter Instanz Recht bekommen.
Der Kaufvertrag ist aufzuheben. Volkswagen muss dem Kläger den Fahrzeugwert ersetzen. Die Begründung: Da VW den Käufer vorsätzlich getäuscht habe, sei eine Verbesserung durch VW nicht zumutbar. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, weil das Gericht eine Revision zugelassen hat.
Der Kläger hatte im Juli 2015 das gebrauchte Auto um 13.000 Euro gekauft und wenige Monate später, nach nur 400 damit gefahrenen Kilometern, wegen der Schummelsoftware-Affäre die Aufhebung des Kaufvertrages verlangt. Das Erstgericht war davon ausgegangen, dass das Auto weiter verwendet werden könne und ein Software-Update relativ einfach möglich sei und gab damit VW Recht.
Das Welser Landesgericht sah das in zweiter Instanz anders, unter anderem auch, weil es für den Kläger unzumutbar sei, eine Software aufspielen zu lassen, die von demselben Unternehmen entwickelt wurde, das ihn vorsätzlich getäuscht habe. Der Käufer soll den Kaufpreis abzüglich rund 80 Euro Benützungsentgelt zurückerhalten. VW muss zudem noch vier Prozent Zinsen zahlen.
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