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Verhüllungsverbot: Ist mein Schal schon legal?

Von nachrichten.at, 22. November 2017, 16:21 Uhr
(Symbolbild) Bild: colourbox.de

Wann ist es kalt genug um sich den Schal bis zur Nase hochzuziehen ohne sich dabei strafbar zu machen? Eine neue Website bietet eine Orientierungshilfe.

Seit Anfang Oktober gilt in Österreich das Anti-Verhüllungsgesetz. Wer in der Öffentlichkeit seine Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände in einer Weise verhüllt oder verbirgt, dass sie nicht mehr erkennbar sind, muss mit Geldstrafen von bis zu 150 Euro rechnen. 

Ausnahmen vom Verschleierungsverbot gibt es aus gesundheitlichen Gründen, bei Traditionsveranstaltungen (Fasching), wenn die "Verhüllung" beruflich notwendig ist (Clowns, Handwerker, Mediziner) oder bei Kälte. Der letzte Punkt in der Liste wird spätestens am Wochenende wieder zum Thema, wenn die Temperaturen wieder auf winterliche Minusgrade fallen.

Website als Orientierungshilfe

Doch wann ist es kalt genug um sich den Schal bis zur Nase hochzuziehen ohne sich dabei strafbar zu machen? Eine Orientierungshilfe bietet die Website schal-legal.com. Die Tabelle, die dort gezeigt wird, kann als Richtschnur gesehen werden, ob die Verhüllung des Gesichts nach dem AGesVG am angegebenen Ort "zum Schutz vor Kälte" bereits angemessen ist. 

Aufgelistet werden Orte aus allen Bundesländern. Aus Oberösterreich sind Hörsching, Kremsmünster und der Feuerkogel dabei. Ob ein Schal legal ist, zeigt ein Ampelsystem. Am Mittwoch dürfte man sich bei Frühlingshaften Temperaturen demnach nur auf der Villacher Alpe und am Sonnblick verhüllen. 

Wind-Chill-Formel zur Berechnung

Die Angaben auf der Website beruhen auf der Annahme, dass bereits ein "schwacher Kältestress", der bei unter 0 Grad gefühlter Temperatur eintritt, ausreicht, um die Verhüllung des Gesichts durch einen Schal zum Schutz vor Kälte zu legitimieren.

Zur Berechnung der gefühlten Temperatur wird die Wind-Chill-Formel des amerikanischen Wetterdienstes eingesetzt. Sämtliche Angaben sind nicht rechtsverbindlich und ohne Gewähr. Ob tatsächlich gestraft wird, liegt im Ermessensspielraum des zuständigen Beamten. 

Ins Leben gerufen hat die Website ein Wiener namens Jakob Schindler-Scholz. Er wollte mit der Seite "einen Vorschlag zur Versachlichung bringen", sagte er dem standard.at. Das schwammig formulierte Gesetz ließe "extrem großen Ermessensspielraum zu". Es gäbe aber sehr wohl Forschungen und Überlegungen zum subjektiven Kälteempfinden, so Schindler-Scholz. 

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17  Kommentare
17  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
leser (2.219 Kommentare)
am 24.11.2017 12:56

Nicht das Gesetz ist dumm - ich halte es sogar für eine Kulturnotwendigkeit.
Dumm sind die Haarspalter, die nicht verstehen, dass Österreich auf dem Weg zum Säkularstaat ist, aber nicht zurück!

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Floko1982 (2.957 Kommentare)
am 23.11.2017 07:59

Dümmstes Gesetz ever, ....

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snoozeberry (5.016 Kommentare)
am 22.11.2017 21:13

Wenn es Brösel gib hat normalerweise wer angezeigt.
Diese durchgeknallte Wichtigtuerin hat sich zb selbst angezeigt.
Das Haifischmaskottchen war auch eine Eigenanzeige, um maximalen Werbeeffekt zu bekommen.
Wichtig ist jetzt: wenn wer eine vollverhüllte Schleierdame sieht -Handy raus - ANZEIGEN.

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despina15 (10.066 Kommentare)
am 22.11.2017 20:35

also wenn ich mit meinen hunde,
die ich ebenso anziehe bei starker
kälte,werde ich mir auch den schal
um den mund,nase geben,dass möchte
ich sehen wer mir das verbieten will!!!!

dass wäre ja doch das höchste!!!

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markusde (1.912 Kommentare)
am 22.11.2017 19:48

Ernsthaft?

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dachbodenhexe (5.631 Kommentare)
am 22.11.2017 19:38

Mit der derzeit stattfindenden Kulturvermischung erleben wir einen Auswuchs von Absurditäten die wohl zur Volksverblödung führen soll ?
Gebt mir mein Österreich wie es vor 2015 war wieder zurück!

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oblio (24.742 Kommentare)
am 23.11.2017 11:03

Vor 2015:
gabs weder Verbrechen noch sonstige
unangenehme Ereignisse???
So ein Unsinn!
Wir hatte auch davor genug davon!

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leser (2.219 Kommentare)
am 24.11.2017 13:10

...noch besser: vor 1995!

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( Kommentare)
am 22.11.2017 18:08

Zamg liefert mir die Erlaubnis, ob ein Schal genommen werden darf. Kurz sei gesagt, wir sind die Trottel dieser Welt, die sich das gefallen lassen.

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mitreden (28.669 Kommentare)
am 22.11.2017 17:41

es wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

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Bawlo (609 Kommentare)
am 22.11.2017 17:36

Aber bei der Kälte einen Schal bis zur Nase,was ist hier straffällig??

Es ist noch das halbe Gesicht frei und die Augen!!
Die strengen Maßnahmen gegen diese Burka ist schon richtig!
Aber wieviele Terroristen sind nicht vermummt, verhalten sich nett und haben den Anschlag in Planung!


Hinein schauen in den Menschen kann niemand,außer Tiere, die sofort spüren ob dieser Mensch gut oder böse ist!!

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( Kommentare)
am 22.11.2017 18:09

Sensible Tiere als Grenzschutz? Gute Idee, wenn einer eine schwarze Seele hat, dann muss er draußen bleiben. Reinhalten des Landes...

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teja (5.824 Kommentare)
am 22.11.2017 17:33

hausverstand einschalten.

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Gugelbua (31.811 Kommentare)
am 22.11.2017 17:01

Hilfe wir spinnen grinsen

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despina15 (10.066 Kommentare)
am 22.11.2017 20:30

aber gewaltig!!!

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utarefson (178 Kommentare)
am 22.11.2017 16:47

Wann hört sich endlich das wirklich saudumme Herumgejeiere der Journalisten und Journalistinnen rund um das Burkaverbot endlich auf?

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( Kommentare)
am 22.11.2017 18:11

Wenn sie endlich das verunglückte Gesetz reparieren und effektiv gegen die Ungerechtigkeit in dieser Welt vorgehen werden.

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