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"So etwas haben wir noch nie erlebt": Tierheime verfügen Aufnahmestopp

Von Valentina Dirmaier, 21. Juli 2017, 00:04 Uhr
"So etwas haben wir noch nie erlebt": Tierheime verfügen Aufnahmestopp
Hochsaison in den Ferien: Im Linzer Tierheim sind derzeit mehr als 50 Hunde untergebracht. Das neue Tierschutzgesetz hat die Situation verschärft. Bild: VOLKER WEIHBOLD

LINZ. Neues Gesetz verbietet private Tiervermittlung - viele geben ihre Tiere daher im Tierheim ab

"Es war noch nie so schlimm." Inge Eberstaller und Renate Bauer sind momentan im Tierheim Linz im Dauereinsatz. Am Straßenrand abgesetzte Hasen, herrenlose Katzen, Wellensittiche, deren Besitzer sich in den Urlaub und für immer von ihnen verabschieden. 400 Vögel, mehr als 50 Hunde, 180 Katzen und etliche andere Kleintiere sind im Tierheim in der Mostnystraße 16 untergebracht. Die Fürsorgestelle stößt an ihre Grenzen. "Wir sind heillos überfüllt, besonders seit vergangener Woche", sagt Bauer, die Leiterin der Einrichtung. Deshalb gilt im Tierheim Linz ein Aufnahmestopp für Hunde und Katzen. Auch das Tierheim Steyr, das von Linz mitbetreut wird, hat Engpässe.

Grund für die Überfüllung ist nicht nur die Urlaubszeit, in der viele ihr Haustier los werden wollen, sondern auch das neue Tierschutzgesetz (siehe Kasten), das seit 1. Juli in Kraft ist. Es besagt unter anderem, dass Tiere nur noch von "berechtigten Personen" (unter anderem Landwirte oder zertifizierte Züchter) online angeboten werden dürfen. "Viele wissen nicht, wohin mit den Tieren", klagt Eberstaller. Oft ist das Tierheim der letzte Ausweg. Im schlimmsten Fall werden Tiere einfach am Straßenrand entsorgt.

"Wir bekommen derzeit viele Anrufe, weil sich viele nicht auskennen", sagt Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe Lochen. Auch dort gilt ein interner Aufnahmestopp - mit Ausnahme der Fundtiere. "Wir haben nicht mehr den notwendigen Platz und die nötigen personellen Kapazitäten", sagt Stadler. Momentan seien 70 Katzen und 25 Hunde untergebracht.

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Inge Eberstaller, Tierheim Linz   Bild: privat

Die Absicht der Gesetzesänderung sei ja zu begrüßen, sagt Stadler: "Es ist wichtig, illegalen Handel mit Tieren zu unterbinden. Aber durch die Novelle sollen unverschuldete Tierbesitzer nicht gepeinigt werden." Das sagt auch Hannelore Rügen vom Linzer Tierschutzverein. Die Linzerin befürchtet Geldstrafen, wenn sie Tiere auf öffentlichen Plattformen weitervermittelt.

Eine Sanktionierung ist zwar gesetzlich beschlossen, wird aber erst 2018 wirksam, sagt Daniela Graf-Zehetgruber den OÖN. Vom Büro der zuständigen Tierschutz-Landesrätin Birgit Gerstorfer (SP) heißt es, dass die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vorerst keine Strafverfügungen ausgeschickt hätten. Es gelte eine Übergangsregelung. Darauf weist auch der Linzer Nationalratsabgeordnete Dietmar Keck (SP), Tierschutzsprecher seiner Partei, hin.

 

Das neue Tierschutzgesetz in Kurzform

Im März von SP, VP und Neos im Nationalrat beschlossen, seit Juli in Kraft: Die Tierschutznovelle. Diese beinhaltet unter anderem:

  • Nur noch „berechtigte Personen“ dürfen Tiere anbieten: das gilt online auf Plattformen und analog, etwa als Inserat im Supermarkt: „Katze zu verschenken“. Einzige Ausnahme: In Tierarztpraxen und Vereinshäusern dürfen Tiervermittlungs-Angebote aufgehängt werden, bestätigt die Tierschutzombudsfrau des Landes, Daniela Graf-Zehetgruber.
  • Als „berechtigt“ gelten unter anderem: Vereine mit bewilligten Haltungen wie Tierheime, Landwirte (bei Nutztieren), Zoofachhandlungen und Tierzüchter
  • In Wien stellte der Magistrat zu Beginn der Woche bereits Strafverfügungen aus - was zu heller Empörung bei Tierschutzvereinen führte. Daraufhin verkündete das Rathaus, das man sich an eine Übergangsfrist bis 1. Juli 2018 halten wollen. Das handhaben alle anderen Bundesländer auch so.
  • Online-Plattformen wie willhaben.at nehmen bereits jetzt keine Inserate von Privaten (ohne Autorisierung) mehr an.

 

 

willhaben tieranzeige
Antwort von willhaben.at   Bild: Screenshot

Handel verboten: Onlineplattform löscht Anzeigen

Ein Versuch: Wie die Tierschutznovelle zur Anwendung kommt und wie sie sich auf Private auswirkt, zeigt sich bei der Veröffentlichung einer Annonce auf dem Anzeigenportal willhaben.at: Verschenke braune Hauskatze, stubenrein, zwei Jahre alt. Dazu ein Bild und eine Detailbeschreibung.

Doch bevor die Kleinanzeige online gestellt wird, landet eine Mail im Postfach. Darin erklärt willhaben.at, dass nur noch berechtigte Personen Tiere auf Internetplattformen anbieten können. „Um dies sicherzustellen, ist die Schaltung von Tieranzeigen auf willhaben hinkünftig ausschließlich Unternehmen mit verifizierten, gewerblichen Benutzerkonten vorbehalten.“ Dazu Sprecher Thomas Reiter: „Diese Vorgangsweise wurde bereits vor Monaten eingeführt.“

Die Nutzer seien nicht erfreut, bestätigt Reiter. „Aber wir müssen uns an die Vorgaben des Gesetzgebers halten.“ Etwa 8000 Anzeigen, in denen Tiere angeboten wurden, mussten vor Einführung des neuen Gesetzes gelöscht werden.

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73  Kommentare
73  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
Lerchenfeld (5.195 Kommentare)
am 21.07.2017 20:22

Tierheim und Linz - das passt einfach nicht.Jeder der diese Ruine schon mal besucht hat,wird mir zustimmen,das Personal zu bemitleiden.
Besonders herzig, wenn der BM dort aufkreuzt,vorwiegend beim Flohmarkt oder ähnlichen Anlässen, einfach scheinheilig......

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 21.07.2017 13:28

Und eigentlich geht es um den illegalen Welpenhandel und um die dämlichen Leute, die diese Tiere kaufen.

Ich korrigiere das Zitat von Einstein: nicht nur die Dummheit der Menschheit ist unendlich, sondern auch die Gier.

Man möchte halt einen Mops um 500,00€ anstatt um 1.500€. Dabei wird alles in Kauf genommen. Egal welches Tierleid hier erzeugt wird und welche Tierarztkosten man danach hat.
Wie dämlich ist die Menschheit eigentlich????

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( Kommentare)
am 21.07.2017 18:35

Ruhe, Ruhe, tiefe Ruhe.
Lautlos schlummern Menschen, Tiere.
Nur des Gipfels Gletschertruhe
schüttet talwärts ihre Wasser.

Morgenstern sieht es einfach.

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jack_candy (7.724 Kommentare)
am 21.07.2017 12:59

Dieses dumme Gesetz muss sofort geändert werden. Den illegalen Handel und Tierquälerei kann man auch anders bekämpfen.

Mir hat erst gestern ein Bekannter erzählt, dass ihm ein Kätzchen zugelaufen ist. Er wollte das in einer Zeitung bekannt machen, in der Hoffnung, dass sich die Besitzer melden, aber seine Kleinanzeige wurde mit Hinweis auf das neue Gesetz nicht angenommen.

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 21.07.2017 13:05

ich habe gerade bei willhaben nachgeschaut. Dieselben Pferde, die bisher als "privat" inseriert wurden und nach dem Text auch private Freizeitpferde sind, stehen genauso drin. Einzige Änderung: statt privat steht jetzt Landwirtschaft. Bei den Kaninchen detto....die Zahl der Landwirte hat sich innerhalb kürzester Zeit drastisch erhöht. Das Bauersterben dürfte jetzt vom Tisch sein zwinkern

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 21.07.2017 13:16

Bei Pferden wurde das Gesetz nachgebessert. Das war von vornherein eine Hirnschisslerei.

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( Kommentare)
am 21.07.2017 18:37

Pferde sind von der Hirnschisserei ausgenommen? Dann bekommen eben Katzen Pferdenamen ? So wie es bei anderen verbotenen Handelswaren Codewörter gibt. traurig

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 21.07.2017 13:18

100 % Zustimmung.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 21.07.2017 11:23

Ich hole mir meine Katzen weiterhin – wie in den letzten Jahrzehnten auch – von einem Bauernhof. Und das gratis!
Die brauchen auch gar nicht inserieren, ich weiß eh, wo ich fragen muss oder wo es welche gibt.

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 21.07.2017 13:22

+++++

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 21.07.2017 13:41

ohnooo
Die Anzahl der Plus zeigt, dass du keine oder vielleicht nur ein, zwei schwarze Schafe der Bauernschaft kennst.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 21.07.2017 13:55

Und ich behaupte, du kennst die Bauernschaft im Gegensatz zu mir, absolut gar nicht.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 21.07.2017 13:58

Eines der unzähligen Beispiele die ich dir aufzählen könnte, betrifft meinen eigenen Schwiegervater - Zitat: Du wirst doch mit einer Katze nicht zum Tierarzt fahren - oder ???

Ohne Worte....

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herst (12.748 Kommentare)
am 21.07.2017 14:19

Ja,aber wenn er Kleintierarzt wär,würde er das Gegenteil sagen,stimmts?

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 21.07.2017 15:18

das kenne ich auch. Das "Umsiedeln" der kleinen Katzen in den Wald ist auch eine Variante. So sind wir zu unserer Katze gekommen, der Bauer hat es sogar zugegeben. Ein anderer benutzt seine Kaninchen als Spielzeug für die Kinder der Sommergäste. Außerhalb der Saison wird nicht ausgemistet, die Zehen verdrehen sich bei den älteren Tieren wegen der ungeschnittenen Krallen und die Ergebnisse der Inzucht sind gruselig. Unbehandeltes Sommerekzem beim Pferd, das sich an allem blutig reibt, was es erwischen kann. Das ist nicht ein Bauer...
Überhaupt gibt es eine Hierarchie. Oben stehen die Rinder, dann kommt der Hofhund (oft auch gleichzeitig der Jagdhund) und was darunter ist, das bleibt sich selbst überlassen.
Danke, ich habe genug gesehen.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 21.07.2017 15:39

Und wo in der Hierarchie steht die Bäuerin?

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 21.07.2017 15:44

öööh, also hoffentlich vor der Katze....von wegen im Wald aussetzen und so.....

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am 21.07.2017 18:45

Frauen brauchte man doch zur Arbeit und zum Gemütsausgleich.

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( Kommentare)
am 21.07.2017 18:43

Das gab es früher bei Frauen auch, wegen einer Geburt holen wir doch keinen Doktor...

So viele Erfahrungen mit Bauern hast du doch nicht.

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 21.07.2017 15:03

leider ist es umgekehrt. Ich kenne ein paar weiße Schafe, der Rest ist in Schattierungen dunkler.
Anders wäre es mir lieber.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 21.07.2017 13:36

alf_38
… bevor der Rest ertränkt wird.

Spar dir deine deppaten Unterstellungen!

Nein, ich nehme nur eine oder zwei mit – der Rest des Wurfes geht in andere Privathäuser. Ich kenne diese Bauernhäuser – besser gesagt deren Bewohner auch privat gut.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 21.07.2017 13:54

Das sind keine Unterstellungen sondern Tatsachen.

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 21.07.2017 14:02

Ein paar wenige schwarze Schafr gibt's überall.
Nur sind die für mich nicht derMaßstab.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 21.07.2017 18:54

Aha, du bist schon wieder beim "deppat".
Nach wievielen Achterln eigentlich?

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 21.07.2017 14:56

Trotz des Smileys kannst du den Männerhass nicht verbergen.

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( Kommentare)
am 21.07.2017 19:55

Eher Bauern- und Hass auf die eigene Herkunft.
Arm im Geiste halt.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 21.07.2017 20:13

Ja Schatzerl, warum nicht Hass auf die ganze Welt?
Da wärst du auch dabei... 😀

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( Kommentare)
am 21.07.2017 20:18

Null problemo. grinsen

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( Kommentare)
am 21.07.2017 18:40

Sag einmal, welchen Verschleiß an Kätzchen hast du denn, wenn du sie gewohnheitsmäßig schon jahrzehntelang holst!

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weinberg93 (16.311 Kommentare)
am 21.07.2017 19:19

Nicht jede Katze wird 13 - 18 Jahre alt, speziell als Freigängerkatze. Außerdem hatte ich manchmal zwei gleichzeitig.

Bevor weitere Fragen kommen: Ja, ich finde Katzen in der Wohnung als nicht artgerechte Haltung und als Tierquälerei.

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Ich1 (455 Kommentare)
am 21.07.2017 11:18

Ist kein Wunder wenn die überfüllt sind. Arrogante Mitarbeiter - pampige Antworten, wenn man ein Tier abholen möchte und ihm ein neues zu Hause geben möchte. Gesetze, die überdacht werden sollten: Warum darf man einen Hasen nicht einzeln halten? Ist ja Quatsch! So ist es mir passiert.
Somit dürfen die auch nicht klagen, wenn sie aus allen Nähten platzen. Müssen sie halt die Tiere weiterfüttern und weiterjammern.
Einen Hasen haben wir uns eben beim Züchter geholt.

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 21.07.2017 13:01

informieren Sie sich bitte, warum man einen Hasen nicht einzeln halten soll. Das ist wie Einzelhaft. In ihrer Not werden solche Tiere oft besonders menschenbezogen. Aber eben nur weil sie einsam sind. Ein Mensch ist kein Ersatz für einen Artgenossen.
Googeln genügt, Sie werden viele Treffer haben. Bitte ermöglichen Sie Ihrem Hasen ein artgerechtes Leben.

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 21.07.2017 13:20

p.s.: obiges gilt für Kaninchen, die umgangsprachlich meist als Hasen bezeichnet werden.
Echte Hasen können allein gehalten werden.

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herst (12.748 Kommentare)
am 21.07.2017 14:22

Echte Hasen können allein gehalten werden.

Auch die zweibeinigen???

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ohnooo (1.470 Kommentare)
am 21.07.2017 15:20

kommt auf den Halter an...ob er dich mit ihnen beschäftigt, ob er sie liebevoll behandelt und insbesondere ob er ihnen genug Auslauf lässt.
(liebe Posterinnen, nicht über mich herfallen, ich bin eine Frau)

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( Kommentare)
am 21.07.2017 18:49

Das klingt doch gut und für alle Lebewesen passend!
Manche Zeitgenossen sind dankbar für Pflegehinweise, die lernt man nicht in der Schule

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 21.07.2017 13:20

Manchmal sind sie schon etwas ungehobelt - diese Erfahrung habe ich auch schon gemacht.

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oberoesi (1.100 Kommentare)
am 21.07.2017 10:44

Wofür soll dieses Gesetz genau gut sein? Hat man hier wieder mal am Ziel vorbei geschossen? Was ist dabei, wenn etwa KatzenhalterInnen den Nachwuchs weiter geben? Dafür genügen meinetwegen ein paar Regeln, die einzuhalten und nachzuweisen sind, oder?
Offenbar wurde der Hausverstand für Werbezwecke monopolisiert ... ☺

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landlinzer (656 Kommentare)
am 21.07.2017 10:38

Dieses ausgeklügelte Tierschutzgesetz führt jetzt dazu, dass z.B, Bauernhofkatzerl wieder vermehrt erschlagen anstatt an einen guten Platz vermittelt werden.

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( Kommentare)
am 21.07.2017 11:50

Da war doch was mit einer Pflicht zum Kastrieren....

Wenn ich eine Katze erschlage, bin ich der Täter und sonst niemand (außer ich hätte einen Einflüsterer).

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 21.07.2017 13:21

So ist es.

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AlfDalli (3.986 Kommentare)
am 21.07.2017 10:24

Das Tierschutzgesetz neu ist schon in Ordnung.
Ein Jahr Übergangsfrist ist vollkommen ausreichend.

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 21.07.2017 13:22

Du kennst dich auch null aus - oder?

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deixi2205 (149 Kommentare)
am 21.07.2017 09:36

Ja, ja!
Unsere Gesetzgeber!
Bei manchen davon hat man offensichtlich vergessen, das Hirn weiter zu geben.
Zuerst einmal an die Konsequenzen des Gesetzes denken und dann beschließen.

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2good4U (17.365 Kommentare)
am 21.07.2017 09:02

Wieso wurde auch die kostenlose Weitergabe verboten und nicht nur der Verkauf?
Es geht doch um den Welpenhandel, oder?

Ich wollte letztens einen Dekostein für ein Aquarium im Willhaben aufgeben. Nicht einmal das war möglich?!

Sehr seltsam...

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( Kommentare)
am 21.07.2017 11:46

Vmtl. weil man an Umgehungshandlungen dachte: Verhaltenskreative hätten dann behauptet, der Verkauf des Tieres wäre 'eh eine Schenkung' gewesen. Das Gegenteil wäre kaum zu beweisen.

Daran hat der Gesetzgeber gedacht, aber nicht daran, dass unabhängig von der Untersagung der Affichierung der Abgabe der Abgabewunsch bestehen bleibt und nicht jeder sein Haustier in seinem sozialen Netz weitergeben kann, bzw. dass man für diese Fälle die Tierschutzinstitutionen finanziell und in ihrer Infrastruktur unterstützen wird müssen.

Oder - noch schlimmer - man hat es vorhergesehen und die Tierschutzorganisationen als Geisel angedacht. Und die spielen jetzt nicht mit - warum auch? Nie erpressen lassen - eine wichtige Erkenntnis aus der Kriminalistik, auch auf den Staat anzuwenden.

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( Kommentare)
am 21.07.2017 18:54

Was ist mit der zugelaufenen Katze, die mir der Himmel geschickt hat?

Das Verbot des Schenkens finde ich trotz Erklärung nicht passend.
Schenken ist wichtig.

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herst (12.748 Kommentare)
am 21.07.2017 08:36

Nicht nur die Tierheime sind überfordert.

Überfordert sind einzig und allein die Gesetzgeber.
Anscheinend werden seit Jahren meist nur mehr sogenannte "Husch - Pfuschgesetze" beschlossen. Egal in welcher Sparte. Denn die meisten Abgeordneten wissen oft nicht einmal um was es dabei geht,hauptsache die Pfoten werden im Sinne der Partei erhoben bei den Abstimmungen - Beschlüssen.
Also gute Geschäfte für Anwälte. 5 Anwälte 5 verschiedene Rechtsauslegungen.

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jamei (25.489 Kommentare)
am 21.07.2017 10:35

herst bist da sicher?

Der Gesetzgeber produziert aber sicher KEINEN ungewollten Tiernachwuchs - ich vermisse daher eine gewisse Sorgfaltspflicht bei den TIERHALTERN - von denen
Ihren Tieren kommt ja der anscheinend ungewollte Tiernachwuchs, der dann verscherbelt/ausgesetzt wird.

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herst (12.748 Kommentare)
am 21.07.2017 11:05

Naja,i hett besser schreibn solln: Überfordert sind Tierhalter sowie auch die Gesetzgeber.
Oder besser gleich: Der Mensch allgemein ist heutzutage mit vielem überfordert.

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