Diese Arbeiten sollen Asylwerber erledigen
WIEN. Das Innenministerium hat eine Liste mit gemeinnützigen Tätigkeiten für Asylwerber ausgearbeitet. Flüchtlinge sollen demnach etwa als Schülerlotse arbeiten können oder Tiere und Kranke pflegen.
Die aufgelisteten Hilfstätigkeiten für Bund, Länder und Gemeinden müssen "dem Wohle der Allgemeinheit" dienen, "sozialen Charakter" haben und dürfen keine bestehenden Arbeitsplätze "ersetzen oder gefährden". Ermöglicht werden sollen sie erst ab 16 bzw. 17 Jahren. Asylwerber sollen während der Tätigkeit auch unfallversichert sein und der "Sicherheits- und Gesundheitsschutz" dürfe nicht unter die Mindeststandards fallen.
Die Liste der Beschäftigungsmöglichkeiten ist in mehrere Kategorien unterteilt mit insgesamt 32 verschiedenen Hilfstätigkeiten. So können Asylwerber in der Verwaltung administrative Tätigkeiten übernehmen, wie etwa kopieren oder Daten in Excel-Tabellen eintragen. Sie dürfen auch bei Grätzelfesten als Dolmetscher fungieren und etwa Flohmärkte und Sportfeste mitorganisieren.
Im Rahmen der Landschaftspflege oder bei Friedhöfen dürfen Flüchtlinge künftig Straßen und Parkanlagen reinigen oder auch Sportanlagen und Spielplätze "betreuen". Auch das Schneeräumen und Laubkehren auf dem Friedhof soll erlaubt sein.
Eine weitere Kategorie umfasst Soziales, Kindergärten und Schulen. So sollen sie etwa Schülerlotsendienste oder Besuchsdienste in der Altenbetreuung übernehmen können. Für Schulen sind etwa Dolmetschtätigkeiten angedacht. Flüchtlinge mit "einschlägiger Qualifikation" dürfen auch in der Kinder- und Jugendfürsorge mithelfen.
Asylwerber aus "Gesundheitsberufen" dürfen auch in Gemeinde- und Landeskrankenhäusern tätig sein. Menschen mit entsprechender Ausbildung sollen aber nicht auf Dauer Hilfsdienste gemeinnützig ausüben.
Weitere gemeinnützige Tätigkeiten sind in den Bereichen Umwelt, Abfall und Tiere, Kultur und Freizeit sowie "Sonstiges" geplant. Nicht erlaubt sei es, Asylwerber für andauernde Arbeiten einzusetzen, die Arbeitssuchenden zur Verfügung stehen und vom AMS vermittelt werden können. Auch für Tätigkeiten in "gewinnorientierten Unternehmensbereichen der Gebietskörperschaften" und Dienstleistungen in Privathaushalten gebe es keine Erlaubnis.
Leistungskatalog
Das Innenministerium erstellte einen Leistungskatalog, in dem folgende Tätigkeiten als gemeinnützige Tätigkeiten bewertet werden:
1. Allgemeines:
• Unterstützung in der Verwaltung, wie etwa in der Administration (Bürohilfsdienste, Einscannen, Kopieren, Botendienste, Daten in Excel-Tabellen übertragen etc.) und in der Buchhaltung;
• inhaltliche, sprachliche und grafische Mitgestaltung bei Publikationen in den Gemeinden;
• administrative Hilfsarbeiten, z. B. bei Aussendungen, Vorbereitungsarbeiten für Projekte;
• Sprachmittlung bei (Info-)Veranstaltungen oder "Grätzelfesten";
• Unterstützung vor, während und nach Veranstaltungen der Gebietskörperschaft (Sportveranstaltungen, kulturelle Veranstaltungen, diverse Veranstaltungen im Integrationsbereich, Umweltschutzprojekte, Büchereiflohmarkt der stadteigenen Büchereien etc.);
• Übersetzungs- und Dolmetsch-Tätigkeiten für die Gebietskörperschaft.
2. Landschaftspflege und Landschaftsgestaltung, Friedhöfe:
• Betreuung von öffentlichen Parkanlagen, öffentlichen Sportanlagen und Schwimmbädern sowie öffentlichen Spielplätzen;
• Flurreinigung auf öffentlichen Flächen;
• Straßenreinigung öffentlicher Straßen;
• Tätigkeiten im Bauhof an Gemeindeeigentum bzw. an Eigentum der Gebietskörperschaft;
• Instandhaltung von öffentlichen Wegen;
• Naturschutz und Umweltschutz (Beseitigung von Neophyten, Artenschutz, z. B. Mithilfe bei der Krötenwanderung);
• Winterdienste (Schneeräumungen von öffentlichen Wegen, Gehsteigen, Schulhöfen);
• Mithilfe am Friedhof (z. B. Laub kehren im öffentlich zugänglichen Bereich, Pflege "Sozialgräber" etc.).
3. Soziales, Kindergärten, Schulen:
• Seniorenbetreuung in Pensionistenklubs, Tageszentren (Reinigung, Küche, aber auch Hilfstätigkeiten: Grünpflege, Hochbeet anlegen etc.);
• Mitarbeit in gemeindeeigenen Betreuungseinrichtungen für alte, kranke oder behinderte Personen (Sozialbetreuung, aber auch beispielsweise Betreuung der Zimmerpflanzen und der Blumenkästen auf den Balkonen der Pflegewohnhäuser etc.);
• Altenbetreuung/Besuchsdienste;
• Kinder-, Jugend- und Familienfürsorge (nur für Asylwerber mit einschlägiger Qualifikation in diesem Bereich);
• Mithilfe im Bereich der öffentlichen Kindergärten (Hilfstätigkeiten: Grünpflege, Reinigung, Küche etc.);
• Unterstützung bei Dolmetsch-Bedarf in öffentlichen Schulen, öffentlichen Kindergärten etc.;
• Schülerlotsendienst.
4. Gesundheit (in Gemeinde- oder Landeskrankenhäusern):
• Hospitationen von Personen aus Gesundheitsberufen in Krankenanstalten und Ambulatorien;
• gezielte Internet-Recherchen zu fachspezifischen Themen durchführen.
5. Umwelt, Abfall, Tiere:
• Sperrmüllaktion;
• öffentliche Tierheim-Hilfstätigkeiten in der Tierpflege und Grünanlagen;
• Wildtierpflege.
6. Kultur:
• Hilfstätigkeiten in den Kultureinrichtungen der Städte (Stadttheater, Stadtbücherei);
• Mitarbeit in städtischen Archiven (z. B. Fotodokumentation anfertigen, elektronische Fotoarchive anlegen, z. B. historische Fotografien aus einem Bezirk ordnen, scannen und ein elektronisches Fotoalbum gestalten).
7. Freizeiteinrichtungen:
• Hilfstätigkeiten in diversen Freizeiteinrichtungen der Städte;
• Unterstützung der Pflege öffentlicher Sportplätze;
• Unterstützung in öffentlichen Bädern.
8. Sonstiges:
• Unterstützung in der Lagerhaltung und bei kleineren Übersiedlungen im Rahmen der Gemeinden.
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seit einem halben jahr arbeitslos Mindestsicherung kann ich es vergessen gratis wohnen auch Umzug für den Job kein möbelgeld Na klar, selber schuld.
linz1990
bist du bereit Arbeiten für die Allgemeinheit zu 2,50 pro Stunde zu erledigen ?
Ich verpflichte mich für 1 euro arbeiten dann würde mir das sozialamt ja die differenz begleichen so funktioniert aber die Österreich verstehen das nicht klauben wirklich die asylose gehen arbeite für 2.50 pro Stunde.
Aber sicher, mit Mindestsicherung und Miete, Medikamentenbefreiung, Gis-Befreiung und ärztlicher Versorgung, Möbelgeld usw.
In Kindergärten und Schulen finde ich das zu riskant.
In der Landschaftspflege eventuell, solange sie keinem Einheimischen
die Arbeit wegnehmen.
irgendwie ahne ich, dass das ein Minderheitenprogramm mit mäßigem Erfolg wird.
In Kindergärten, Schulen und Schwimmbädern finde ich die beste Idee seit langem.
Kranke pflegen?
Eine Ausbildung zur Heimhilfe dauert schon mehrere Monate.
Diese dürfen nicht einmal Medikamente den Klienten geben.
Krankenschwestern mit Diplom aus Serbien müssen in Österreich eine Prüfung ablegen.
Klar, weil sich eine alte Omi so gerne von einem Flüchtling waschen lässt und dieser eine für ihn unreine Person angreifen möchte!
Wem ist den dieser verrückte Einfall gekommen?
Und wie sieht´s mit Zivildienern aus?
Die sind ebenso "ungebildet" eingesetzt.
Und sie kennen die Aufgaben eines Zivildieners?
Medizinische, körperliche Betreuung gehören nicht zu seinem Aufgabenbereich!!!
Dann werden wohl auch die Zuagroasten diese nicht machen dürfen, sondern Hilfstätigkeiten wie Gebäudereinigung, Essenstransport etc. machen.
Zivildiener sind nicht ungebildet, sondern nicht ausgebildet.
Mit solchen Arbeiten bereiten wir die Damen und Herren richtig vor fürs Berusleben in Österreich!
Ich kann mir schon vorstellen was ein Personalchef einem Bewerber sagt , welcher die letzten Jahre am Friedhof Unkraut gezupft hat. Viel Glück!!
Der Titel hat mich Schlingel überwältigt. Ob die Asylwerber nach der Arbeit erledigt sind?
Aber das liegt nicht an der Redaktion, das liegt nur an meiner Bosheit.
Schön dass es endlich vorbei ist mit dem gezwungenen Nichtstun. So eingesetzt bringt es allen Nutzen.
Drei Monate wurde an den vier Seiten geschrieben, hab ich vernommen, wenn ich so langsam gschrieben hätt!
Schön, dass snugs zufrieden die große Ordnung ahnen kann.