Tödlicher Bootsunfall: Medienmanager angeklagt
KLAGENFURT. Grob fahrlässig: Betrunkener soll Motorboot übersteuert haben, sodass Passagier ins Wasser stürzte und in die Schiffsschraube geriet.
Ein katastrophales Ende nahm am 2. Juni dieses Jahres ein Motorbootausflug von vier Freunden auf dem Wörthersee in Kärnten. Ein betrunkener Medienmanager (44), der 1,2 Promille Alkohol im Blut hatte, lenkte das gemietete Boot und dürfte dabei einige scharfe Kurven eingelegt haben. Ein Passagier, ein Bauunternehmer aus dem Waldviertel, wurde dabei aus dem Motorboot geschleudert. Mit dem Kopf geriet das Opfer in die Schiffsschraube und wurde dabei getötet.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Klagenfurt Anklage gegen den 44-jährigen Lenker des Motorbootes wegen grob fahrlässiger Tötung erhoben. Zusätzlich wirft die Anklagebehörde dem Medienmanager das Delikt der Gefährdung der körperlichen Sicherheit vor. Außerdem muss sich vor Gericht der 32-jährige Bootsführer verantworten, der das Quartett bei der Bootsfahrt begleitet und dem betrunkenen Gast das Steuer überlassen hatte. Ihm wird fahrlässige Tötung durch Unterlassen vorgeworfen.
Massivste Kopfverletzungen
Was an diesem Tag genau passierte, steht nicht fest, weil es unterschiedliche Zeugenaussagen dazu gebe, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Die Obduktion der Leiche ergab, dass der ins Wasser gestürzte Waldviertler "massivste Verletzungen des Gesichts- und Hirnschädels" erlitten hatte, verursacht "durch mehrfache heftigste hiebartige und kantenmechanische Gewalteinwirkung".
Laut Ermittlern spielte der betrunkene Steuermann in seinen Befragungen die von ihm gefahrenen Kurven herunter. Er behauptete demnach, selbst ins Wasser gestürzt zu sein. Ein von der Anklagebehörde beauftragter Gutachter hält dies aber für praktisch unmöglich. Der Verteidiger des Medienmanagers, Alexander Todor-Kostic, warf der Staatsanwaltschaft gestern vor, in dem Fall unvollständig ermittelt zu haben. Er kündigte an, noch vor dem Prozessbeginn – ein Termin steht noch nicht fest – Beweisanträge an das Gericht stellen zu wollen.
"Müssen uns Prozess stellen"
Die Staatsanwaltschaft habe das Privatgutachten, das die Verteidigung von einem internationalen Schifffahrtsexperten erstellen ließ, nicht berücksichtigt, kritisierte Anwalt Todor-Kostic. Ein Einspruch gegen die Anklage sei aber rechtlich nicht möglich. "Wir müssen uns daher dem Prozess stellen", sagte der Anwalt.
Medienmanager ist gut. Nicht mal einen Vornamen - gschweige den Familienname Erstbuchstabe oder sonst was...
da muss es sich um ein gut vernetztes Medium handeln......
Naja, mittlerweile ist der Name ohnehin allgemein bekannt. Aber jede weitere Nennung birgt eben für den Journalisten die Gefahr sich eine Klage der ÖVP-Freunderl zuzuziehen.