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Schneefall kann Fernbleiben von Arbeit rechtfertigen

Von nachrichten.at/apa, 20. April 2017, 10:42 Uhr
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Bildergalerie Schnee im April - Fotos der OÖN-Leser
Bild: Gerda Hoeller

WIEN. Wer aufgrund von Naturereignissen wie Überflutungen, Murenabgängen oder den aktuellen heftigen Schneefällen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann, braucht keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu fürchten.

"Es handelt sich um einen Verhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt", teilte Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des Österreichischen Gewerkschaftsbunds (ÖGB) mit.

Man müsse aber alles Zumutbare unternehmen, um zur Arbeit zu kommen. Außerdem müsse man den Arbeitgeber von der Verspätung beziehungsweise von der Verhinderung informieren. Das Gleiche gelte für den Fall, dass Kindergarten oder Schule wegen des Unwetters geschlossen bleiben und Eltern die Kinderbetreuung übernehmen müssen, hieß es am Donnerstag in einer Aussendung des ÖGB.

Seit 2014 gibt es die Entgeltfortzahlung in Katastrophenfällen nicht nur für Angestellte, sondern auch für Arbeiter. Während bei Angestellten der Entgeltfortzahlungsanspruch beim Ausfall in der Arbeit gesetzlich fix geregelt ist, gab es bis 2013 bei den Arbeitern abweichende Regelungen. Laut Angestelltengesetz behalten Angestellte den Anspruch auf Entgelt, wenn sie durch wichtige, ihre Person betreffende Gründe ohne Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert sind, erklärte der ÖGB.

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