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Prozess um Amtsmissbrauch bei Treibjagd: Freisprüche

Von nachrichten.at/apa, 28. März 2017, 20:35 Uhr
(Symbolfoto) Bild: APA

EISENSTADT. Mit Freisprüchen für einen Jagdaufseher und drei Polizisten hat am Dienstag in Eisenstadt der Prozess um Amtsmissbrauch bei einer Treibjagd 2015 im Südburgenland geendet.

Die vier sollen einen Pkw mit Tierschützern am Weiterfahren gehindert haben, obwohl nicht gegen das Jagdgesetz verstoßen wurde. Den Angeklagten sei Vorsatz nicht mit ausreichender Sicherheit nachzuweisen, befand das Gericht.

Zu dem Vorfall kam es am 20. November 2015 bei einer Treibjagd im Jagdrevier des Lobbyisten Alfons Mensdorff-Pouilly. Der Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), Martin Balluch, war mit drei Begleitern unterwegs - zunächst, um eine Jagd auf gezüchtete Fasane in Ungarn "zu dokumentieren", wie er am Dienstag als Zeuge im Prozess schilderte. Dabei sei auch eine Drohne zum Einsatz gekommen.

Die Jagd in Ungarn sei jedoch abgebrochen worden und sollte am Nachmittag im Revier von Mensdorff-Pouilly fortgesetzt werden. Er habe später die Jagdgesellschaft - zum Teil auf einer öffentlichen Straße - gesehen und sei auf die Jäger zugefahren. Der Jagdaufseher sei daraufhin aus dem Feld neben der Straße "herausgeschossen", habe ihm gesagt, dass er die Jagd störe und einen Ausweis verlangt. "Dann hat er die Anweisung gegeben, dass mein Auto blockiert wird", sagte Balluch.

Der angeklagte Jagdaufseher hatte das Szenario bei seiner Befragung anders beschrieben. Balluch sei ausgestiegen und "in den Trieb hinein" gegangen: "Wenn man da durchfährt, während der Trieb ist, ist das sehr gefährlich. Ich habe sofort abgebrochen, weil Gefahr in Verzug war".

Dass der VGT-Obmann auf einer öffentlichen Straße unterwegs war, habe er damals nicht gewusst, sondern erst später, sagte der Jagdaufseher ebenso aus wie die mitangeklagten Polizisten - eine Argumentation, die die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer als "Schutzbehauptung" bezeichnete.

Sowohl der Jagdaufseher als auch Balluch wenig später hatten wegen des Vorfalls die Polizei verständigt. Beim Eintreffen der Beamten seien die Jagdhelfer, die seinen Wagen mit zwei Fahrzeugen blockiert hätten, sofort weggefahren, schilderte Balluch. Er habe dann auf die Polizei gewartet. "Ich wollte mich eigentlich bedanken dafür, dass sie mich gerettet haben."

Doch auch der Beamte, der den Einsatz leitete, habe seinen Ausweis verlangt, den er ihm auch gezeigt habe. Die Dienstnummer des Polizisten habe er jedoch nicht wie seinerseits verlangt, erhalten. Nachdem seine Begleiter sich nicht auswiesen, sei ihm gesagt worden, dass sie nicht weiterfahren könnten, "bis wir die Ausweise zeigen". "Geendet hat das dadurch, indem er (der leitende Polizeibeamte, Anm.) an die Scheibe geklopft hat und gesagt hat: Sie können fahren", schilderte der VGT-Obmann. Zuvor habe er allerdings "eindreiviertel Stunden" warten müssen.

Dass er mit seinen Mitfahrern sich an dem Tag schon früher im Wald aufgehalten hätten - Polizisten hatten vier Personen abseits der Wege beobachtet - bestritt Balluch. "Es gab ein zweites Auto aus Graz", das habe man "im Vorfeld arrangiert", erläuterte der VGT-Obmann.

Während die Staatsanwältin ausreichend Indizien für eine Verurteilung wegen Amtsmissbrauch gegeben sah, forderten die Anwälte der Angeklagten durchwegs einen Freispruch. "Das Burgenländische Jagdgesetz gehört nicht zu jenen Gesetzen, die ein Landpolizist in einem Kaff wie Luising, Strem oder wo auch immer tagtäglich anzuwenden hat", bemerkte einer der Verteidiger. Dass Balluch meine, durch sein Verhalten die Jagd nicht zu stören, "das kann ja wohl nicht sein Ernst sein", sagte ein Kollege.

Der Schöffensenat sprach die Angeklagten nach kurzer Beratung frei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Im Prozess seien "unterschiedliche Welten aufeinandergeprallt", sagte die Vorsitzende, Doris Halper-Praunias, in ihrer Urteilsbegründung. Der Freispruch vom Vorwurf des Amtsmissbrauchs sei "im Zweifel" erfolgt. Man habe etwa dem Jagdaufseher nicht mit der für den Strafprozess erforderlichen Sicherheit nachweisen können, dass er gewusst hätte, dass durch die Tierschützer keine Übertretung des Jagdgesetzes stattgefunden habe.

De facto sei die Jagd gestört worden, wenn dies auch möglicherweise rechtlich nicht der Fall gewesen sei, stellte die Vorsitzende fest. Auch hinsichtlich des Verhaltens der an der Amtshandlung beteiligten Polizisten habe man Wissentlichkeit und den Vorsatz, jemand in seinen Rechten zu schädigen, nicht mit der nötigen Sicherheit feststellen können.

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21  Kommentare
21  Kommentare
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Feinschmeckerhas (888 Kommentare)
am 29.03.2017 10:40

Was - Balluch ist frei?
War der Meinung der sitzt immer noch im Häfen.

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amha (11.322 Kommentare)
am 29.03.2017 07:49

Anders ausgedrückt: Herr Balluch hat wieder mal die Gerichte bemüht.

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 28.03.2017 23:25

" Wenn man da durchfährt, während der Trieb ist, ist das sehr gefährlich. Ich habe sofort abgebrochen, weil Gefahr in Verzug war".
Dass der VGT-Obmann auf einer öffentlichen Straße unterwegs war, habe er damals nicht gewusst, "

Heißt aber, dass der Trieb auf der öffentlichen Strasse stattgefunden Und das wusste der Jagdleiter nicht !!! Wie wäre mit einer Verurteilung des Jagdleiters wegen grober Fahrlässigkeit.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 29.03.2017 00:26

Wieso? Der ist ja nicht durch eine Fussgaengergruppe gefahren.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 29.03.2017 00:34

Die Killer in Grün haben öffentliche Straßen nicht zu blockieren.
Das ist mir auch schon einmal in der Steiermark passiert.
Direkt gezielt hat er nicht auf mich, als er mich stoppte, aber der Gewehrlauf zeigte in meine Richtung.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 29.03.2017 07:25

Machten das vielleicht andere? (Saublöde Rede von dir, wie gewöhnlich).

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 29.03.2017 22:40

Studienergebnis : 25% der Österreicher können nicht sinnerfassend lesen komischwerweis deckt sich dieser Anteil mit jenem der FP Wählern.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 28.03.2017 23:20

Unwahrscheinlich, diese Urteile. Da glaub ich, langsam ein Gefühl für deutsches Recht zu bekommen, und dann tuns mir dieses an.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 29.03.2017 00:08

Ja sie immer und ihre Gefühle. Das ist immer eine brisante Mischung. Vor allem ungenießbar.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 29.03.2017 00:11

Hast eh recht kratzerl, stimmt schon.
Die Grafen bekommen immer recht, wusstest du das etwa nicht?

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 29.03.2017 00:24

Nur steht hier was von einem Jagdaufseher und nicht von einem Grafen.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 29.03.2017 00:27

Wer bezahlt den?
Richter sind auch nur Menschen und dürfen sich Kritik gefallen lassen.
Auch Urteile sind kritikwürdig und dürfen im Detail zerlegt werden.
In diesem Fall wird das sicher gemacht, sogar die StA ist unsicher

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 29.03.2017 07:28

Wenn ein Jagdaufseher die Gegebenheiten nicht kennt, ist das schon schlimm.

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Puccini (9.519 Kommentare)
am 28.03.2017 23:11

Wie hätte das Gericht beim Grafen Ali entscheiden sollen?
Etwa gerecht?

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 29.03.2017 00:09

Nanana wolln ja wieda amoi gscheida sein wiad Richter?

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 28.03.2017 22:48

Komisch - fast immer ist bei solchen aktionistischen vorgeblich dem Tierschutz dienenden Auftritten ein Name im Vordergrund. Balluch. Er ist der Pilz der militanten Tierschützer.

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Harbachoed-Karl (17.883 Kommentare)
am 29.03.2017 07:33

Das hat aber auf „Richtig oder Falsch“ á priori keine Wirkung, oder? In dem Fall scheint es so, dass, wenn es um FALSCH geht, immer ein bestimmter Graf aufscheint. Und von deutschen Begriffen und ihre Bedeutung scheinst du sehr wenig Ahnung zu haben.

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( Kommentare)
am 28.03.2017 22:01

Friede - Freude - Eierkuchen*

*aus Käfighaltung.

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Sturzflug (6.545 Kommentare)
am 28.03.2017 21:52

"Man habe etwa dem Jagdaufseher nicht mit der für den Strafprozess erforderlichen Sicherheit nachweisen können, dass er gewusst hätte, dass durch die Tierschützer keine Übertretung des Jagdgesetzes stattgefunden habe."
Ja wenn das nicht einmal der Jagdaufseher weiss, kann man annehmen das er einfach zu blöd für diesen Posten ist. So ähnlich wie beim Dörfler.

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kratzfrei (19.103 Kommentare)
am 28.03.2017 22:50

Das würde ich nicht so sehen. Der Balluch muss meistens vor sich selbst geschützt werden und meint er schütze Tiere.
Ein akuter Fall von Größenwahn.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 28.03.2017 20:39

Gutes Urteil und ein Sieg über das Böse.

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