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Fang einer Bachforelle endete vor Gericht

Von nachrichten.at/apa, 12. März 2018, 14:41 Uhr
Die Bachforelle ist der beliebteste heimische Speisefisch. Bild: Weihbold

KLAGENFURT. Drei Jahre Haft drohten einem 43-Jährigen, weil er eine Bachforelle und einen Saibling in der Schonzeit gefischt hatte. Nach dem Gerichtsprozess in Klagenfurt konnte der Rumäne aufatmen.

Der Richter erledigte die Causa mit einer Diversion. Er meinte nach der Verhandlung, in der derzeit geführten Diskussion über die Verhältnismäßigkeit von Strafen sollten vielleicht auch diese Delikte überdacht werden. Die Höchststrafe für dieses Delikt beträgt drei Jahre Haft.

Der Angeklagte, er ist als Forstarbeiter tätig und stammt aus Rumänien, war geständig, er meinte allerdings, er habe von dem Verbot nichts gewusst. Als Schadenersatz hatte er dem Fischereiberechtigten bereits 20 Euro gezahlt.

Angesichts der weißen Weste des Angeklagten und der Umstände entschied der Richter auf eine Diversion, die der 43-Jährige sofort annahm. Liebhauser-Karl berechnete den Mindestsatz, samt der Gerichtspauschale muss der Mann nun 750 Euro bezahlen. Das werde er auf jeden Fall tun, versicherte er, nachdem ihm eine Ratenzahlung bewilligt worden war.

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16  Kommentare
16  Kommentare
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Aktive_Arbeitslose (459 Kommentare)
am 13.03.2018 11:27

Die Arbeitsplatzsicherung nimmt ja schon kuriose Züge an, als wenn es nichts sinnvolleres zu tun gäbe ...

Dafür kommt die Justiz mit der Aufarbeitung der Korruption von Schwarzblau I+II nicht nach bzw. lässt die Verfahren im Sande verlaufen ...

Wie war das noch mit den 18 MILLIARDEN Euro Schaden durch Hypo Alpe Adria ???

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oblio (24.742 Kommentare)
am 13.03.2018 10:36

Zuallererst:
Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Dass es Schonzeiten für jagd- und fischbare
Tiere gibt weiß ich seit meiner frühesten
Kindheit!
Für gefährdete Arten gibt es die
ganzjährige Schonzeit!
Sie ist sinnvoll, denn es geht um den
natürlichen Prozess des Nachwuchses und
damit der Sicherung des Bestandes!
Und ja, das Gesetz ist etwas verkrustet!
Als Wiedergutmachung wäre ein Kostenbeitrag
für die Zucht, also neuen Besatz, sinnvoller!
Genauso, wie die Kosten von den Wilderern
nach dem illegalen Luchs-Fuchs-Abschuss
zu bezahlen war!
Da wird immer geschrien, dass unsere Gesetze
einzuhalten seien!
Die Gesellschaft hat ein Recht darauf!
Den Luchsmördern, Urösterreicher, ist da
gar nichts passiert, außer einer symbolischen
Geldstrafe!
Dabei hätte ich denen schon ein wenig gesiebte
Luft gegönnt! traurig

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decordoba (3.803 Kommentare)
am 13.03.2018 02:39

Und wenn ein Asylwerber eine Flasche Vodka stielht, oder wenn er einer Frau in den Schritt greift - passiert ihm gar nichts!

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1949wien (4.127 Kommentare)
am 12.03.2018 18:47

....das Einzige was man dem Rumänen ankreiden kann, ist dass er sich erwischen lassen hat! Mit der Menge Fische die ich in meiner Jugend "schwarz" gefangen habe, würde ich wahrscheinlich "Lebenslänglich" kriegen! Ich wünsche dem Verurteilten ein kräftiges Petri Heil und guten Appetit!

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Flachmann (7.126 Kommentare)
am 12.03.2018 17:19

Gehören Leute die solche Gesetze ermöglichen nicht Besachwaltet?
Der Vergewaltiger wird auf freien Fuss angezeigt,der Sportfischer wird inhaftiert!

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alf_38 (10.950 Kommentare)
am 12.03.2018 17:58

100 % Zustimmung

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zweitaccount (4.217 Kommentare)
am 12.03.2018 18:02

Woher hast du die Info, dass der Fischer inhaftiert würde?
Konnte nichts dergleichen bei div. Medien finden!

Oder bist ein Parteisoldat, der auf die Dummheit mancher Leser hofft, die nicht zwischen Polizeiarbeit und Gerichtsbarkeit unterscheiden können/wollen?

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jago (57.723 Kommentare)
am 12.03.2018 16:57

3 Jahre ist die Höchststrafe. Wie hoch ist die Mindeststrafe?

Der Richter findet, dass das Gesetz nicht zeitgemäß ist, steht im Artikel? Das haut mich um!

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Ludwigg3 (492 Kommentare)
am 12.03.2018 15:47

Ein Wahnsinn, da laufen welche frei herum die gestohlen und geraubt haben, und der nimmt 2 Fische und kann bis 3Jahre ausfassen, unglaublich.

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Maria-Johanna01 (611 Kommentare)
am 12.03.2018 17:46

Ludwigg, ich glaube, da gehts nicht um Fischdiebstahl. sondern primär um Fischen in der Schonzeit. Ich habe bis dato nicht gewusst, dass es für Fische eine Schonzeit gibt.

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athena (3.249 Kommentare)
am 12.03.2018 15:14

3 jahre haft drohen wegen einer forelle u gewalttäter ohne aufenthaltsrecht werden auf freien fuß gesetzt!
mehr muss man über ein land nicht erfahren !

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dachbodenhexe (5.631 Kommentare)
am 12.03.2018 15:28

@ athena, ja leider hat das Recht nichts mehr mit Gerechtigkeit zu tun, sondern es wird willkürlich zur Durchsetztung von globalen Interessen eingesetzt.

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Digitalis (3.621 Kommentare)
am 12.03.2018 18:30

@athemna. Kannst du lesen? "Bis zu drei Jahren" ist der Rahmen für diese Delikztform (Diebstahl) - und der Richter hatte in diesem (speziellen) Fall ohnedies vom "richtelichen Milderungsrecht" Gebrauch gemacht. Leider ist es meist umgekehrt, dass bei schweren (auch Gewalt-)Deleinkten dieses "richterliche Milderungsrecht" willkürlich dafür eingesetzt wird, damit praktische Straflosigkeit heraus kommt.

Hammas?

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OOEsterreicher (50 Kommentare)
am 13.03.2018 08:46

@ digitalis: manche Leute verstehen immer Bahnhof denn nicht immer kann jeder das "lesen" - und VERSTEHEN - was geschrieben steht.. zwinkern

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netmitmir (12.413 Kommentare)
am 12.03.2018 22:32

Es sagt schon was aus über die Mentalität der Eingeborenen wenn man jemand wegen zwei blöder Fische vor den Kadi zehrt und beinah dessen Leben zerstört ! Dankeswerter Weise hatte der Richter mehr Anstand .

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oblio (24.742 Kommentare)
am 13.03.2018 10:41

Ohne Aufenthaltsrecht bleiben sie kaum
auf freiem Fuß.
Es gibt österr. Ureinwohner, die ebenfalls
Verbrechen verüben und ebenfalls frei herumlaufen!
Bis zu einem Gerichtsverfahren, dann wird halt
entschieden: Haft oder Geldstrafe.

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