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Autokameras: Verboten, aber als Beweis erlaubt

Von OÖN, 15. Mai 2018, 12:46 Uhr
Dashcam Dashcams Videokamera im Auto Autokamera
(Symbolbild) Bild: www.ptec.co.at (APA/HERBERT NEUBAUER)

WIEN/KARLSRUHE. Aufnahmen von Auto-Minikameras können in Deutschland bei Unfällen als Beweis vor Gericht verwendet werden.

„Dashcams“ sind kleine Überwachungskameras, die meist an der Windschutzscheibe von Autos installiert sind und den gesamten Straßenverkehr filmen. Aus der Sicht des Datenschutzes sind die Geräte daher weder in Österreich noch in Deutschland erlaubt, obwohl die Bilder im Fall eines Unfalles ein wertvolles Beweismittel darstellen können.

Der Bundesgerichtshof, das deutsche Höchstgericht in Karlsruhe, hat nun entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel in Zivilprozessen zur Klärung der Schuldfrage nach einem Unfall verwendet werden dürfen. Das datenschutzrechtliche Verbot bedeute nicht, dass die Aufnahmen gerichtlich nicht verwertet werden dürfen, entschieden die Richter. Damit hatte die Berufung eines Autofahrers aus Sachsen-Anhalt Erfolg. Er wollte seine Schuldlosigkeit an einem Unfall in Magdeburg anhand der Aufzeichnungen seiner „Dashcam“ beweisen, doch weder das Amts- noch das Landgericht wollten diese wegen des Datenschutzes berücksichtigen.

In Österreich gibt es zur Beweisverwertung von „Dashcams“ noch keine höchstgerichtliche Entscheidung, laut Rechtsexperten ist die Situation aber ähnlich wie in Deutschland.

„Das Datenschutzrecht und das Zivil- bzw. Strafprozessrecht sind zwei verschiedene paar Schuhe“, sagt der aus Wels stammende Wiener Anwalt Johannes Öhlböck. Vor Gericht gelte die „freie richterliche Beweiswürdigung“, und diese sei ein zentraler Prozessgrundsatz. „Dass das Filmen einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellt, bedeutet daher nicht, dass auch ein Beweisverwertungsverbot vorliegt“, sagt der Anwalt.

Dennoch droht Geldstrafe

„Nach einem Unfall kann die Staatsanwaltschaft die Autowracks samt Dashcam beschlagnahmen und auswerten lassen“, sagt der Linzer Staatsanwalt Philip Christl. Es gebe hier kein Beweisverwertungsverbot, sagt der Staatsanwalt. Unabhängig davon könne aber der Verwender einer „Dashcam“, auch wenn er im Unfallprozess Recht bekomme, von der Datenschutzbehörde belangt werden, sagt ÖAMTC-Jurist Martin Hoffer. (staro)

Urteil aus 2016

 

Zur Verwendung von „Dashcams“ liegt eine datenschutzrechtliche Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs aus 2016 vor. Damals hatte ein Autofahrer ein Gerät beantragt, das den Straßenverkehr aufnehmen sollte, sobald der Lenker manuell einen „SOS-Knopf“ betätigt. Dass diese „Videoüberwachung des öffentlichen Raumes“ jederzeit auf Knopfdruck möglich sei, sei „nicht verhältnismäßig“, entschied der Verwaltungsgerichtshof. Ob auch Dashcams verboten sind, die per Kollisions-Sensoren nur im Fall eines Unfalles die Bilder aufzeichnen und speichern, ließ der VwGH allerdings offen.

 

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11  Kommentare
11  Kommentare
Neueste zuerst Älteste zuerst Beste Bewertung
cfrit (1.376 Kommentare)
am 16.05.2018 08:56

Sinnvolles ist verboten- wegen Datenschutz.

Eigentlich könnte die Kamera bei Neuwagen schon standardmäßig im Kühlergrill verbaut sein, oder beim Regensensor an der Scheibe

Wäre sinnvoller als Mutimedia-Entertainment im PKW.

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lancer (3.688 Kommentare)
am 16.05.2018 07:49

das schwachsinnige Verbot von Dashcams gehört aufgehoben. In vielen Ländern sind Dashcams erlaubt, dort fühlt sich deshalb niemand überwacht !

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 16.05.2018 08:40

Volle Zustimmung.
Nebenbei bemerkt: Wir werden täglich von abertausenden Überwachungskameras gefilmt.
Da ist der Datenschutz wurscht?
Und was ist mit den ganzen GoPro - Heroes, welche mit diesen Teilen auf dem Helm, Motorrad, im Auto, ja selbst am Badesee die "schöne Landschaft" filmen?

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NichtBlind (1.886 Kommentare)
am 16.05.2018 07:09

Verboten aber als beweis zugelassen, jetzt wird es so kommen wie bei Opfer wird zum Täter. Das Beweismittel wird für meinen Unschuldsbeweis beim Unfall zugelassen und im Gegenzug bekomme ich eine höhere Strafe vielleicht sogar eine Freiheitsstrafe wegen Datenschutzverletzung.
Das kann lustig werden.

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Federspiel (3.487 Kommentare)
am 16.05.2018 07:40

VoxNihili hat es in einem anderen Thread den ich entdeckt habe
erklärt.
Die Kamera darf nicht 24h durchgehend aufnehmen.
Sprich nicht an Dauerplus angeschlossen sein und beim Abstellen
des Motors aufhören mit der Aufnahme. Meine nimmt zwar in Endlosschleife auf beim Fahren, es werden hintereinander Filme zu ca.
3min unmittelbar hintereinander aufgenommen.
Im Falle eines Unfalls spricht der Beschleunigungssensor an und die Aufnahme wird fix gespeichert.
Diese Sequenz darfst du dann dem Gericht/Polizei zur Verfügung aber nicht ins Netz stellen.
Wieso solltest du im Unschuldsfall eine Strafe bekommen?
Höchstens eine Anzeige. So what.
Mir hat letztes Wochenende einer mit ramponiertem Auto den Vorrang genommen und ist auf der falschen = meiner Straßenseite abgebogen.
Dann hatte er noch die Stirn anzuhalten und mich anzulallen.
Ich habe gar nichts gesagt und auf die Bierflasche in seiner (!) und der des Beifahrers und auf meine Dashcam gezeigt.
Schnell war er weg.

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NichtBlind (1.886 Kommentare)
am 16.05.2018 09:36

Ich glaube du verstehst das Thema nicht ganz.
Ich verursache einen Unfall wo der Gegner die Dashcam als Beweismittel einsetzen darf und ich werde Gerichtlich als Unfallverursacher verurteilt wo dann die Haftpflichtversicherung seinen schaden und meine Vollkasko meinen schaden übernimmt.
Ich darf dann im gegenzug den Besitzer der Dashcam wegen Datenschutz verletzung verklagen wobei ich finanziell was abbekommen werde!
Wie ich schon sagte, es wird lustig.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 16.05.2018 10:53

Darauf muss man mal kommen was sie da schreiben.
Ich mach einen Blödsinn und aus Neid, Frust, Ärger...verklage ich dann das Opfer.

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WernerKraus (938 Kommentare)
am 15.05.2018 17:53

Welche Trottel stimmen solchen Gesetzen zu? Das Recht anderer ist mehr wert als mein EIGENES?
Der Beweis einer Unschuld wurde NICHT anerkannt, weil aus Datenschutzgründen andere berührt werden? Ehrlich? Die vorangegangenen Richter sind unzumutbar.

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kleinEmil (8.275 Kommentare)
am 15.05.2018 18:13

Seit ich mal mit einem Richter eine Woche im Gebirge unterwegs war, belächle ich die "Räte" nur noch! Im wahren Leben oft unfähiger als Lehrer; aber mit Robe unantastbar.

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mynachrichten1 (15.430 Kommentare)
am 15.05.2018 23:08

und in Verwaltungsbereichen bei mutmaßlicher Behördenwillkür, bei Gutachten und Stellungnahmen für die Aufbereitung dann im Streitfall bei Gerichten, da gibt es noch größere Rindviecher.
Das Amtsgeheimnis gibt echt Bösen, oder zumindest Willkürlichen in der Verwaltung viel zu viel Macht, es gibt dann keine echte Beweisaufnahme in der Realität, so wie es Gerichte normal schon fordern, und so ist letztlich die Verwaltung immer im Vorteil, auch wenn sie falsch liegt.

Traurig ist es, dass irre Papier eigentlich das GEgenteil von Realität abbilden und auch Veröffentlichungen nur mediale Probleme nach sich ziehen können, vor allem in finanzieller Hinsicht.

Weniger Weltfremdheit durch Papier würde viel fairere und bessere Entscheidungen ermöglichen. Von den NEOS hört man auch nichts mehr in Bezug auf Transparenz und Systemverbesserung. Stoff für Innovation gäbe es an allen Ecken und Enden, da wo vorwiegend viel zu viel Papier um Nichts produziert wird.

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fanfarikuss (14.172 Kommentare)
am 15.05.2018 13:17

Passt. Und im Ernstfall ist mir eine Anzeige egal wenn es um Leib und Leben oder um eine Unfallschuld geht.

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