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Mundschutz: Für Biker legal
LINZ. Das Gerücht machte die Runde in der Bikerszene: Motorradfahrer dürfen künftig keinen Mund- und Nasenschutz mehr tragen – sprich: Tücher, die über die Nase hinaufreichen, dürften nicht mehr verwendet werden.
Der Grund sei das "Gesichtsverhüllungsgesetz", das seit 1. Oktober 2017 gilt. "Diese Befürchtungen bestehen völlig zu Unrecht", sagt Stefan Mann, Leiter der ARBÖ-Rechtsabteilung.
Auch das Verwenden von abgedunkelten Vollvisierhelmen sei weiterhin erlaubt, ergänzt der Jurist. Das Gesetz sehe zahlreiche Ausnahmen vor, die selbstverständlich auch das normale Motorradfahren mitumfassen.
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so unterm Motto:
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Ich finde diese Tatsache eher zum Erbrechen.